Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2010_12_15 TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen

    TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen Die Europäische Union (EU) dehnt ihre Kompetenz im Bereich Tierschutz künftig auf Hunde und Katzen aus und will damit das Problem verwahrloster Streunertiere angehen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich über diesen historischen Entscheid, der für unzählige Tiere neue Hoffnung bedeutet. 15.12.2010 Der EU-Ministerrat hat mit Beschluss vom 29. November 2010 entschieden, Hunde und Katzen in den künftigen Tierschutzaktionsplan (2011-2015) zu integrieren und d...


  • 2008_12_01 Zürcher Stimmvolk sagt Ja zum neuen Hundegesetz sowie zur Version mit Kampfhundeverbot

    Zürcher Stimmvolk sagt Ja zum neuen Hundegesetz sowie zur Version mit Kampfhundeverbot Zürcher Stimmvolk sagt Ja zum neuen Hundegesetz sowie zur Version mit Kampfhundeverbot Gestern hat das Zürcher Stimmvolk über das neue Hundegesetz abgestimmt. Fast 80 Prozent haben die Hauptvorlage angenommen, gut 61 Prozent die schärfere Variante mit einem Verbot gewisser Hunderassen. Die Stichfrage fiel zugunsten der Version mit Kampfhundeverbot aus. 01.12.2008 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst grundsätzlich das Ja zum neuen Hundegesetz des Kantons Zürich, bedauert jedoch den Entscheid des ...


  • 2024 12 20 Newsletter TIR-Bibliothek: TIR präsentiert den Lesetipp

    ...wie die Begriffe "höhere" und "niedere" Art sind bis heute gebräuchlich. Ausserdem erklärt die Autorin, wie die Domestikation das Mensch-Tier-Verhältnis verändert hat. Es kam zu einer neuen Wahrnehmung des Menschen gegenüber anderen Lebewesen. Wildtiere, die einst Ehrfurcht einflössten, wurden zum S... ...How to be Animal – A New History of What it Means to Be Human". Aktuelle Neuzugänge in der TIR-Bibliothek werden jeweils im Newsletter TIR-Bibliothek vorgestellt. Weitere Informationen: Buch: Radikales Tierrecht - Zehn Fragen zum Antispeziesismus von Jérôme SegalBuch: Manifest für die Tiere von C...


  • Tessin

    ...bracht werden, dass a) eine Haftpflichtversicherung besteht und b) der "Corso di base" besucht wurde (sofern keine Ausnahme vorliegt). Fehlen diese Nachweise, setzt die Gemeinde Fristen (3 Monate für die Versicherung, 6 Monate für den Kurs) (Art. 3 Regolamento sui cani/TI). An öffentlichen Orten, die von Personen und/oder Tieren frequentiert sind, sind Hunde an der Leine und – sofern angezeigt – mit Maulkorb zu führen (Art. 7 Abs. 4 Legge sui cani/TI).Streunende Hunde und Katzen sowie andere verwilderte Haustiere, die sich mehr als dreihundert Meter von bewohnten Gebäuden entfernen, dürfen vo...


  • Welpenhandel

    ...tiefgreifende und u.a. veterinärmedizinische Expertise. Aber nur bei einem konsequenten Vollzug der bestehenden Strafbestimmungen für illegale Welpenimporte, die nach aktueller Gesetzgebung mit Busse bis zu 20'000 Franken bedroht sind, kann eine abschreckende Wirkung erzielt werden (vgl. STS-Report, Seite 8 f.).Ein weiteres Problem besteht darin, dass kantonal unterschiedliche Wege im Umgang mit illegal eingeführten Tieren beschritten werden. Während in einigen Kantonen Jungtiere ohne geklärte Herkunft eingeschläfert werden, greifen andere Kantone in analogen Konstellationen demgegenüber zu de...


  • Basel-Stadt

    ...en (§ 7 Abs. 1 lit. a WJV/BS).Hunde müssen während der Hauptsetz- und Brutzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und an den angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden (§ 9 Abs. 1 WJV/BS). Ausgenommen davon ist tagsüber im Landschaftspark Wiese die gesamte rechte Wiesenseite und auf der anderen Flussseite der Uferbereich zwischen Fluss und Wiesendammweg (§ 9 Abs. 3 WJV/BS). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde ist vor Anschaffung des Hundes eine Haltebewilligung einzuholen (§ 9 Abs. 1 Hundegesetz/BS). Personen, die m...


  • Genf

    ...du 14 octobre 2012 (A 200)Loi sur la faune (LFaune) du 7 octobre 1993 ( M 5 05)Règlement d’application de la loi sur la faune (RFaune) du 13 avril 1994 (M 5 05.01) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hundehaltende sind verpflichtet, ihre Hunde so zu erziehen, dass sie sozialisiert werden und für die Öffentlichkeit, andere Tiere und die Umwelt keine Gefahr darstellen (Art. 15 Abs. 1 LChiens/GE).Als Hundehaltende gilt diejenige Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Hund innehat und darüber entscheidet, wie er gehalten, behandelt und überwacht wird (Art. 11 Abs. 1 ...


  • 2005_06_29 Erneute Zunahme von Tierversuchen in der Schweiz

    Erneute Zunahme von Tierversuchen in der Schweiz Bereits zum dritten Mal in Folge wurden 2004 in der Schweiz mehr Versuchstiere verbraucht als im Vorjahr. Beträchtlich angestiegen ist ausserdem auch der Anteil schwer belastender Experimente mit Schweregrad 3. Die Stiftung für das Tier im Recht zeigt sich über den entsprechenden Trend sehr beunruhigt. 29.06.2005 Die gestern vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) veröffentlichte schweizerische Tierversuchsstatistik für das Jahr 2004 zeigt Unerfreuliches. Nachdem in den achtziger und neunziger Jahren eine kontinuierliche Abnahme von Tierversuch...


  • 2019 03 19 Zum Tag des Geflügels: TIR kritisiert unzureichenden rechtlichen Schutz für Hühner

    Zum Tag des Geflügels: TIR kritisiert unzureichenden rechtlichen Schutz für Hühner In der Schweiz werden jährlich etwa 65 Millionen Hühner aufgezogen und geschlachtet. Zudem hat der Eier-Verbrauch in der Schweiz mit gemäss offiziellen Schätzungen mehr als 1.5 Milliarden Stück im Jahr 2018 einen neuen Rekord erreicht. Trotz dieser horrenden Zahlen sind die Umstände, unter denen die Tiere gehalten und getötet werden, in der Öffentlichkeit kaum je ein Thema. Dabei treten gerade bei der Geflügelzucht und -haltung sowie im Rahmen der Eierproduktion besonders schlimme Auswüchse zutage. Auch d...


  • 2019 04 09 TIR begrüsst zwei neue Stiftungsratsmitglieder

    TIR begrüsst zwei neue Stiftungsratsmitglieder Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) heisst Mascha Santschi Kallay und Thomas Armbruster als neue Mitglieder des Stiftungsrats willkommen. 09.04.2019 Es freut uns sehr, dass wir unseren Stiftungsrat um zwei engagierte Mitglieder erweitern durften: Zum einen handelt es sich um Dr. iur. Mascha Santschi Kallay, Rechtsanwältin und Inhaberin der Santschi & Felber JustizKommunikation GmbH, zum anderen um Dr. iur. Thomas Armbruster, Rechtsanwalt und Kommandant der Zuger Polizei.Die beiden neuen Mitglieder wurden bereits Ende 2018 in den TI...


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