Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2012_10_09 Vortragsreihe zur Würde der Kreatur an der Uni Zürich

    ...reatur" statt. Auch die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist an der Veranstaltung beteiligt. Ihr Geschäftsleiter Dr. Gieri Bolliger referiert am 5. Dezember zum rechtlichen Schutz der Tierwürde. 09.10.2012 20 Jahre nach der Verankerung der Würde der Kreatur in der Schweizer Bundesverfassung laden das Institut für Sozialethik und das Rechtswissenschaftliche Institut der Universität Zürich zu einer öffentlichen Vortragsreihe rund um das Thema "Würde der Kreatur – Ethische und rechtliche Perspektiven". Die Vorträge finden zwischen dem 10. Oktober und dem 19. Dezember jeweils am Mittwoch von 1...


  • 2010_03_10 TIR referiert an der Tierschutz-Tagung in Bad Boll

    ... 5. März 2010 hatte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) die Ehre, an der Tierschutz-Tagung "Belastung von Tieren – Was ist ethisch vertretbar?" der Evangelischen Akademie Bad Boll zu referieren. Dabei brachte der Geschäftsleiter der TIR, Dr. Gieri Bolliger, den interessierten Zuhörern das Verhältnismässigkeitsprinzip im deutschen Tierschutzgesetz näher. 10.03.2010 Die traditionelle Tierschutz-Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll stösst jedes Jahr auf grosses Publikumsinteresse. Umso mehr hat sich die TIR darüber gefreut, den rund 150 Teilnehmenden im Rahmen des Tagungsthemas 2010 "B...


  • 2010_11_16 Tierschutzrechtskalender 2011

    ...rechtskalender 2011 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist stolz, auch für das Jahr 2011 einen Kalender präsentieren zu dürfen, der nicht nur mit wunderschönen Tierbildern sondern auch mit zahlreichen Antworten auf häufige Rechtsfragen durch das neue Jahr führt. 16.11.2010 Aufgrund der positiven Resonanzen der Vorjahre hat die TIR Konzept und Layout des Kalenders beibehalten. Die Bilder wurden der TIR mehrheitlich von grosszügigen Fotografen und Tier- freunden zur Verfügung gestellt oder zu sehr günstigen Konditionen im Internet beschafft. Die Monatsrückseiten bieten genügend Platz zur B...


  • 2003_09_28 Buch "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A-Z"

    ...chienen. 28.09.2003 Die Presse hat es bereits als "Standardwerk" bezeichnet.Die neuen "Grundsatzartikel Tiere" (Tier sind keine Sachen) werden im Buch präsentiert sowie Ausdrücke, die von Affektionswert bis Zucht reichen. Sämtliche Stichworte werden auf jeweils zwei bis zehn Seiten erläutert. Damit sollen Gerichten, Behörden und generell allen an Tieren Interessierten sachliche Informationen in handlicher Form geboten werden. Hinweise auf die Rechtsprechung vervollständigen den Band. Mit dem sehr ausführlichen Literaturverzeichnis, aufgelistet nach Stichworten wie Tierquälerei, Pfändung, Fahre...


  • 2017 06 06 Kate Raw – Wichtiges Tierschutz-Musikprojekt einer TIR-Mitarbeiterin

    ...r TIR-Mitarbeiterin Die TIR-Juristin und Wolfman-Sängerin Kate Stoykova lanciert mit "Kate Raw" ein faszinierendes Projekt, mit dem sie ihre Leidenschaften Tierschutz und Musik kombiniert. Der erste Song ist bereits online – weitere sollen schon bald folgen, wobei Tierfreunde zum Mittexten aufgefordert sind. 06.06.2017 Katerina ("Kate") Stoykova, seit 2016 rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der TIR, hat sich in der Musikszene schon längst einen Namen gemacht. Insbesondere als Leadsängerin der bekannten Zürcher Indi-Band "Wolfman" hat sie schon zwei Alben veröffentlicht und ist sie s...


  • Welche Vereinbarungen können in einem Kaufvertrag getroffen werden?

    ...r den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, darf der Verkäufer nämlich vom Vertrag zurücktreten. Daneben sollten das Tier, sein Wesen und sein Gesundheitszustand so genau als möglich beschrieben werden und gegebenenfalls ist vor dem Verkauf eine tierärztliche Untersuchung durchzuführen. Dies dient der Aufklärung des Käufers über mögliche Mängel und dem Schutz des Verkäufers vor seiner Haftung dafür. Weitere Ausführungen dazu finden Sie hier. Aufzulisten sind ausserdem sämtliche Papiere, die dem Käufer mit dem Tier zusammen übergeben werden (Impfzeug...


  • Eigentum

    ...ht, das dem Inhaber die ausschliessliche Herrschaft über eine Sache verleiht. Der Eigentümer kann also innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sowohl tatsächlich als auch rechtlich nach Belieben über seine Sache zu verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB). Solange weder Gesetzesbestimmungen missachtet noch Rechte von Drittpersonen verletzt werden, darf er seine Sache gebrauchen, verändern oder sogar zerstören. Darüber hinaus kann er auch Verträge über die Sache abschliessen. Möglich sind Alleineigentum und gemeinschaftliches Eigentum. Unterscheidung von Eigentum und Besitz Juristisch wird zwische...


  • Tierwürde

    ...chG). Verletzt wird die Würde eines Tieres zum einen, wenn ihm Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden. Neben dem Schutz der Empfindungsfähigkeit bedeutet Würde zu haben vor allem aber auch, um seiner selbst willen in der Welt zu sein. Die Würde schützt Tiere als Mitgeschöpfe also in ihrem Selbstzweck und verbietet es, sie bloss als Mittel für menschliche Zwecke zu verwenden. Rechtliche Erfassung Während der Schutz der Tierwürde im Tierschutzgesetz erst 2008 ausdrücklich verankert worden ist, gilt er auf höchster Rechtsebene bereits seit 1992. Art. 120 Abs. 2 der Bundesver...


  • Tötung

    ...n ist dabei etwa an die Schlachtung von Tieren zum Zwecke ihres Verzehrs, verschiedene Formen der Schädlingsbekämpfung, Tierversuche oder die Jagd und Fischerei. Regelmässig erfolgen Tiertötungen auch im Rahmen der sogenannten Markt- oder Bestandsregulierung, etwa bei der Überproduktion nicht absetzbarer Nutztiere, bei Stadttaubenpopulationen, im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung und bei der Zucht von Heim-, Nutz-, Versuchs- und Wildtieren, bei der immer wieder nicht erwünschte oder nicht verwendbare sowie nur schwer zu platzierende Jungtiere anfallen. Aus Sicherheitsgründen werden zudem unk...


  • Tierquälerei

    ...angenen Handlungen, die in Art. 26 TSchG aufgezählt werden. Dem Anwendungsbereich des Tierschutzgesetzes entsprechend gilt die Bestimmung nur für betreffende Handlungen an Wirbeltieren, Panzerkrebsen (wie etwa Hummern oder Langusten) und Kopffüssern (hauptsächlich Tintenfischen). Rechtlich relevant sind allerdings nicht nur eigentliche Tierquälereien, sondern auch sogenannte "übrige Widerhandlungen" gegen die Tierschutzbestimmungen, wobei das Strafmass hier bedeutend geringer ausfällt. Die Beurteilung, ob eine Handlung unter einen Tierquälereitatbestand oder bloss unter die "übrigen Wide...


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