Stiftung für das Tier im Recht
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Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden?
Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden? Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden? Der Tierhalter haftet nach Art. 56 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) für den von seinem Tier angerichteten Sach- oder Personenschaden, falls er nicht nachzuweisen vermag, dieses ausreichend überwacht zu haben oder dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre.Haftungsvoraussetzung ist primär ein Schaden, d.h. das Vorliegen einer Vermögenseinbusse. Weiter wird gefordert, dass die Schadenszufügung widerrechtlich ist, was dann der Fall ist, wenn sie entwed...
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Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person?
Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person? Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person? Ein Heimtier gehört wie andere Vermögensgegenstände zum Nachlass des Verstorbenen. Hat der Tierhalter bezüglich der Zukunft seines Tieres zu Lebzeiten nichts vorgesehen, fällt dieses beim Tod des Tierhalters in die Erbmasse, die unter den Erben verteilt wird. Jede Person, die der Erbengemeinschaft angehört, hat das gleiche Recht am Nachlass. Entscheide darüber, was mit dem Tier zu geschehen habe, können nur gemeinsam getroffen werden. Bevor ein Tier aus dem Nachlass verkauft, verschenkt oder einer Per...
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Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig?
Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig? Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig? Hunde, die definitiv in die Schweiz eingeführt werden, sind gemäss dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig, respektive, bei der Einfuhr wird eine sogenannte Einfuhrsteuer erhoben. Der Steuersatz für die Einfuhrsteuer beträgt 7,7 % des Marktwerts des Tieres. Unter dem Marktwert wird der Warenwert, inklusive der Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz verstanden. Wo ein Marktwert fehlt, berechnet sich die Steuer nach dem Preis...
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Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier?
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier? Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier? Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist der Unfallverursacher verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck zu sichern. Anschliessend muss er unverzüglich den Wildhüter bzw. Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Auch wenn das verletzte Tier geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden. Unterlässt man eine solche Meldung, macht man sich nicht nur wegen eines ...
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Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen?
Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen? Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen? Für die Beantwortung dieser Frage ist wiederum entscheidend, welches Tier betroffen ist. Findet man beispielsweise einen verletzten Igel, so handelt es sich dabei um eine in der Schweiz gemäss der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geschützte Tierart. Solche Tiere dürfen weder gejagt oder gefangen, noch privat gehalten werden. Wenn Sie einen verletzten Igel finden, sollte somit zur Abklärung des weiteren Vorgehens die nächste Igelstation benachrichtigt werden. Auch Tiere, die ...
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Müssen wildlebende Honigbienen-, Wespen- oder Hornissennester beseitigt oder umgesiedelt werden?
...s eingefangen oder getötet werden. Weder Bequemlichkeit noch finanzielle Gründe sollten im Übrigen dazu führen, vorschnell eine Tötung der Tiere bzw. eine Vernichtung des Nests zu veranlassen. Hinsichtlich der im Rahmen einer Entfernung bzw. Zerstörung oder Umsiedlung des Nests entstehenden Kosten finden sich keine Regelungen im Gesetz. In der Praxis ist das Entfernen von Insektennestern allerdings in aller Regel durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Vorsichtshalber ist dies im konkreten Fall vorgängig abzuklären. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfe...
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2011_09_14 TIR fordert Verbot der Einzelhaltung von Kaninchen
TIR fordert Verbot der Einzelhaltung von Kaninchen Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erachtet die Einzelhaltung von Kaninchen als klar tierschutzwidrig. Sie unterstützt daher die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Chantal Galladé (SP/ZH) für ein entsprechendes Verbot. Der Vorstoss stützt sich auf ein von der TIR erarbeitetes Argumentarium zur Kaninchenhaltung. 14.09.2011 Kaninchen sind gesellige Tiere mit ausgeprägtem Sozialverhalten. Für sozial lebende Tiere schreibt die Tierschutzverordnung in Art. 13 angemessene Sozialkontakte vor. Dennoch dürfen Kaninchen ab der neunten ...
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TIR-Kredit- oder Prepaidkarten
TIR-Kredit- oder Prepaidkarten in Zusammenarbeit mit CornèrCard Die TIR Kredit- und Prepaidkarte: Ihr persönlicher Einsatz für das Wohl der Tiere Die attraktive Möglichkeit für engagierte Menschen, ihre Solidarität gegenüber Tieren auszudrücken: Mit der in fünf verschiedenen Designs erhältlichen TIR-Kredit- oder Prepaidkarte unterstützen Sie die Ziele der gemeinnützigen Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und profitieren gleichzeitig von vielen Vorteilen der Cornèrcard-Karte. CornèrCard mit dem TIR-Hund CornèrCard mit der TIR-Richter-Katze CornèrCard mit dem TIR-Slogans-Tiger CornèrCard ...
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Spenden Keine Wildtiere im Zirkus
Unterstützen Sie die Kampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" Die Lebensbedingungen des Zirkusalltags sind für Wildtiere völlig ungeeignet. Ein artgemässes Leben in Würde ist Tieren auf Tournee nicht möglich, vielmehr leiden sie unter permanentem Stress. Das Mitführen von Wildtieren in fahrenden Betrieben ist nicht mehr zeitgemäss und aus ethischer Sicht nicht vertretbar. Weitere Informationen finden Sie hier. Unterstützen Sie unsere Arbeit für ein gesetzlich verankertes Verbot von Wildtieren für Zirkusse mit einer Spende. Herzlichen Dank!
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2005_01_04_Präsentationen-der-TIER-CD-ROM
Präsentationen der TIER-CD-ROM 04.01.2005 Die TIER-CD-ROM bietet ungeahnte Möglichkeiten. So können mit wenigen Klicken alle Straffälle zu den Sie interessierenden Themen gesammelt werden oder die bibliografischen Angaben zur Literatur.Damit Benutzende diese Möglichkeiten voll ausschöpfen können, führt die Stiftung für das Tier im Recht verschiedene Präsentationen durch, die teils öffentlich zugänglich sind, teils nur einem beschränkten Teilnehmerkreis (TierärztInnen, KantonstierärztInnen, Polizeibeamte, PolizeihundeführerInnen, Behördenmitglieder, Tierarzt-Studierende in Hannover, Service-C...