TIR fordert Verbot der Einzelhaltung von Kaninchen
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erachtet die Einzelhaltung von Kaninchen als klar tierschutzwidrig. Sie unterstützt daher die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Chantal Galladé (SP/ZH) für ein entsprechendes Verbot. Der Vorstoss stützt sich auf ein von der TIR erarbeitetes Argumentarium zur Kaninchenhaltung.
14.09.2011
Kaninchen sind gesellige Tiere mit ausgeprägtem Sozialverhalten. Für sozial lebende Tiere schreibt die Tierschutzverordnung in Art. 13 angemessene Sozialkontakte vor. Dennoch dürfen Kaninchen ab der neunten Lebenswoche einzeln gehalten werden. Damit wird ihr elementares Bedürfnis nach Kontakten mit Artgenossen grob missachtet.
Die klar tierschutzwidrige Einzelhaltung wird mit den erhöhten Anforderungen an Wissen und Geduld begründet, die die Gruppenhaltung von Kaninchen an die Tierhalter stellt. Der zusätzliche Aufwand zur Umsetzung einer artgerechten Gruppenhaltung ist Kaninchenhaltern aber durchaus zumutbar. So haben mittlerweile auch immer mehr Schweizer Detaillisten auf Kaninchenfleisch aus Gruppenhaltung umgestellt.
Eine Überprüfung der aktuellen Rechtslage zeigt, dass die Einzelhaltung von Kaninchen – unabhängig davon, ob sie als Zucht- und Masttiere oder als Heimtiere gehalten werden – mit den allgemeinen Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung nicht vereinbar ist. Sachliche Gründe für diesen tierschutzwidrigen Zustand fehlen, wie die TIR in einem Argumentarium aufzeigt.
Sie fordert daher eine konsequente Umsetzung der Tierschutzvorschriften
und unterstützt die heute eingereichte parlamentarische Initiative von
Chantal Galladé (SP/ZH) für ein Verbot der Einzelhaltung von Kaninchen.
Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte:
Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, oder
Vanessa Gerritsen, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der TIR, unter 043 443 06 43
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