Stiftung für das Tier im Recht
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info@tierimrecht.org Internet www.tierimrecht.org |
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2004_04_01 Entlaufene Tiere finden wieder zurück
Entlaufene Tiere finden wieder zurück Auf den Tag genau ein Jahr nach der Änderung des rechtlichen Status der Tiere lösen die Kantone eine damit verbundene Pflicht ein. Die Stiftung für das Tier im Recht listet auf ihrer Internet Site www.tierimrecht.org alle von den Kantonen bezeichneten offiziellen Tiermeldestellen für Findeltiere auf. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Lösung in der ganzen Schweiz sind in den nächsten Monaten weitere Schritte nötig. 01.04.2004 Genau ein Jahr nach Inkrafttreten des aus der Initiative «Tiere sind keine Sache» entstandenen neuen Gesetzes erhalten die T...
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2016_10_24 TIR referiert an internationaler Tierschutzkonferenz in Strasbourg
TIR referiert an internationaler Tierschutzkonferenz in Strasbourg An der internationalen EGALS-Konferenz "Droit et éthique de l'animal" trafen sich am 21. und 22. Oktober Tierschutzjuristen aus ganz Europa in Strasbourg. Tier im Recht (TIR) war mit einer Viererdelegation an der Veranstaltung vertreten und referierte zur Rechtslage von Schlachttieren in der Schweiz. 24.10.2016 Am 21. und 22. Oktober fand im Amphithéâtre du Collège Doctoral Européen in Strasbourg (Frankreich) die internationale Tierschutzkonferenz "Droit et éthique de l'animal" mit über 120 Teilnehmern aus ganz Europa statt. Di...
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2019 02 26 Neuer TIR-Flyer: Für einen konsequenten Vollzug des Tierschutzrechts!
...ungen hinarbeitet. 26.02.2019 Die Schweiz rühmt sich gerne, über eines der strengsten Tierschutzgesetze zu verfügen. Gesetze sind jedoch immer nur so gut, wie sie letztlich auch vollzogen werden. Im Bereich des Tierschutzrechts ist eine konsequente Umsetzung der Bestimmungen einerseits wichtig, um von Tierschutzwidrigkeiten betroffenen Tieren direkt zu helfen und weiteres Leid zu vermindern. Anderseits geht es auch darum, Tierschutzverstösse strafrechtlich zu ahnden, um potenzielle Tierquäler abzuschrecken und weitere Tierschutzdelikte auf diese Weise präventiv zu verhindern.Obwohl de...
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2021 05 26 Friendsmail Nr. 59: Neue TIR-Kampagne und -Publikationen / Seminar im Tierschutzstrafrecht
...ierschutzstrafrecht 26.05.2021 Liebe Freundinnen und Freunde von Tier im Recht (TIR) Seit unserer letzten Friendsmail sind schon wieder einige Monate verstrichen. Noch immer arbeiten unsere Mitarbeitenden weitestgehend im Homeoffice-Betrieb; wir hoffen aber natürlich, dass bald wieder etwas "Büro-Normalität" zurückkehren wird. Selbstverständlich haben wir unsere Tierschutzprojekte auch in Zeiten von Corona vorangetrieben, unseren Dienstleistungsbetrieb bestmöglich aufrechterhalten und waren wir auf verschiedenen Kanälen präsent. Einige TIR-Highlights der ersten Monate sollen hier kurz ...
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2015_12_03 Internationale Presse verdreht TIR-Medienmitteilung
...es 2014, die wir am 26. November 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt haben. 03.12.2015 Allerdings hat die internationale Presse Aussagen der TIR aus der Schweizer Zeitung "20 Minuten" falsch übersetzt und reisserisch interpretiert. Die TIR spricht in ihrer Analyse weder von einem Anstieg der Verfahren wegen sexuellen Handlungen mit Tieren (Zoophilie) noch stellt sie verglichen zu anderen Ländern ein deutlich höheres Vorkommen von zoophilen Handlungen in der Schweiz fest. Die TIR-Studie zeigt auf, dass 2014 in der Schweiz generell ein absoluter Höchstwert an durchgeführten Tierschutzstrafverfah...
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2017 04 26 Kantonale Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit
...nenpflicht besteht. 26.04.2017 Die Frage, wann Hunde anzuleinen sind, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich beantwortet. In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere setzen und brüten, sehen zahlreiche Kantone zum Schutz des Wildes strenge Vorschriften für das Ausführen von Hunden im Wald vor.Jeder Kanton setzt die Leinenpflicht für die Brut- und Setzzeit selber festSo beispielsweise müssen in den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft sowie seit 2014 auch in Luzern Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden.Neuenburg, Genf und Solothur...
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2026 01 26 TIR explique pourquoi il faut renoncer au duvet
...plètement au duvet. 26.01.2026 Les duvets sont les fines plumes des canards et des oies qui se trouvent sous les plumes extérieures et protègent les animaux de l'humidité et du froid. Ils sont légers et possèdent une grande élasticité, ce qui les rend particulièrement attractifs pour la production de literie, de sacs de couchage, de vestes et de manteaux, ainsi que de gants ou de canapés. Le duvet provient principalement de Chine, de Pologne, de France et de Hongrie.Pour les animaux, l’obtention du duvet entraîne toutefois des contraintes massives, car elle est souvent réalisée par plumaison à...
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2013_04_19 TIR kritisiert Bundesgerichtsentscheid zur Vernachlässigung von Kühen
...er Kühe gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG – also einer Tierquälerei im rechtlichen Sinne – für schuldig befunden.Gegen dieses Urteil führte der Beschuldigte Beschwerde beim Bundesgericht, in der er unter anderem den Antrag stellte, nicht wegen Tierquälerei nach Art. 26 TSchG, sondern lediglich wegen Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung gemäss Art. 28 Abs. 1 lit. a TSchG – einer sogenannten übrigen Widerhandlung – verurteilt zu werden. Während die übrigen Widerhandlungen aus strafrechtlicher Sicht als blosse Übertretungen gelten und somit nur mit einer Busse geahndet werden können...
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Obwalden
...stellt werden (Art. 26 Abs. 1 VetG/OW). Als Massnahmen kommen insbesondere Weisungen über die Erziehung, Pflege, Unterbringung oder die Beaufsichtigung einschliesslich Leinen- und Maulkorbzwang, die Beobachtung zu Lasten des Haltenden, die Anordnung eines Wesenstests, Erziehungskurses oder in schwerwiegenden Fällen eines Hundehaltungsverbotes oder sogar die Beseitigung des Tieres in Betracht (Art. 26 Abs. 2 VetG/NW).Die Einwohner- bzw. Bezirksgemeinderäte können durch Verordnung weitergehende Vorschriften über die Hundehaltung erlassen, insbesondere betreffend die Hygiene, Wartung, Beaufsichti...
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Misshandlung
...quälerei gemäss Art 26 Abs. 1 lit. a TSchG dar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch die fahrlässige Begehung einer Misshandlung ist gemäss Art. 26 Abs. 2 TSchG strafbar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze sanktioniert. Bei der Misshandlung handelt es sich um ein sogenanntes Erfolgsdelikt, sodass nicht alleine das Verhalten, sondern erst eine sich aus diesem Verhalten ergebende negative Einwirkung auf das Tier strafbar ist.Strafbar macht sich nicht nur, wer durch ein aktives Tun auf ein Tier einwirkt. Der Tatbestand kann auch...