Entlaufene Tiere finden wieder zurück
Auf den Tag genau ein Jahr nach der Änderung des rechtlichen Status der Tiere lösen die Kantone eine damit verbundene Pflicht ein. Die Stiftung für das Tier im Recht listet auf ihrer Internet Site www.tierimrecht.org alle von den Kantonen bezeichneten offiziellen Tiermeldestellen für Findeltiere auf. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Lösung in der ganzen Schweiz sind in den nächsten Monaten weitere Schritte nötig.
01.04.2004
Genau ein Jahr nach Inkrafttreten des aus der Initiative «Tiere sind keine Sache» entstandenen neuen Gesetzes erhalten die Tiere und die Tierhaltenden in der Schweiz eine weitere wichtige Errungenschaft. Waren Finder entlaufener Tiere bisher ratlos, an wen sie ihre Meldungen zu erstatten hatten, können sie sich seit gestern in fast jedem Kanton an eine offizielle Anlaufstelle wenden. Am 31. März ist die Frist zur Umsetzung eines Gesetzesartikels (Art. 720a neu ZGB) abgelaufen, wonach jeder Kanton verpflichtet wird, eine offizielle Meldestelle für Findeltiere zu bezeichnen.
Die Stiftung für das Tier im Recht liess in allen Kantonen recherchieren und hat eine komplette Liste aller kantonalen Meldestellen angefertigt. Es ist erfreulich festzustellen, dass die meisten Kantone ihre Pflicht ernst genommen haben und die Bezeichnung termingerecht vollzogen haben. In den meisten Fällen wurden die Kantonspolizei bzw. die lokalen Polizeiposten zur Meldestelle erkoren. Vor dem Hintergrund der 24-Stunden-Erreichbarkeit und des Entgegennehmens vieler anderer Meldungen ist dies durchaus sinnvoll. Die komplette Liste aller Meldestellen aus allen Kantonen ist bei der Stiftung für das Tier im Recht erhältlich. Sie wird zudem auf www.tierimrecht.org publiziert.
Kantonsübergreifende Datenbank sinnvoll
Problematisch ist
nach wie vor die Tatsache, dass entlaufene Tiere vor den Kantonsgrenzen
keinen Halt machen und oft von Personen aus benachbarten Kantonen
gefunden werden. Die heutige Situation führt daher auch nach dem 1.
April zu vielen Vermisstanzeigen, die nicht mit den passenden
Fundmeldungen verknüpft werden. «Nur eine flächendeckende Lösung, die
sämtliche gefundenen Tiere in der ganzen Schweiz in einer zentralen
Datenbank registriert, ergänzt das bestehende Angebot an Meldestellen
sinnvoll», sagt Antoine F. Goetschel, Geschäftsleiter der Stiftung für
das Tier im Recht.
Die Stiftung für das Tier im Recht setzt sich
seit geraumer Zeit für den Zusammenschluss der kantonalen Meldestellen
zu einer zentralen Datenbank ein. In den nächsten Monaten wird eine
Arbeitsgruppe unter der Führung der KKJPD (Konferenz der kantonalen
Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren) und unterstützt von
wichtigen Tierschutzorganisationen den Kantonen eine flexible und offene
Lösung unterbreiten. Sie soll unter Wahrung der kantonalen Autonomie
das einfache Speichern und Zugreifen auf Meldungen aus allen Kantonen
ermöglichen.