Stiftung für das Tier im Recht
|
Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
info@tierimrecht.org Internet www.tierimrecht.org |
|
Suchresultate «launch site now PROBLEMGO.com buy a fake letter from the IRS saying I owe nothing darkweb see today»
Suchresultate 1181 - 1190 von 1721
-
Transporte
...andlungen an Tieren i.V.m. den Strafnormen von Art. 26 und Art. 28 TSchG. Ausdrücklich untersagt sind unter anderem das im Rahmen des Ein- und Ausladens immer wieder vorkomende Schlagen auf Augen und Geschlechtsteile oder das Brechen und Quetschen des Schwanzes. Bei Lufttransporten darf von den Transportbestimmungen abgewichen werden, soweit dies wegen der besonderen Verhältnisse nötig ist und die Tiere dadurch nicht geschädigt werden (Art. 168 TSchV). Der Paketversand von Tieren ist ausnahmslos untersagt (Art. 16 Abs. 2 lit. k TSchV). Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprod...
-
Michelles TIR-Blog
...nk’s, der Burger im The Artisan, die veganen Platten im Co Chin Chin, die Momos aus dem Tenz (auch in Bern, Basel, Luzern und weiteren Orten), der Kebab von mit&ohne oder das Gyros von OH MY GREEK!, das nicht nur an der Langstrasse, sondern auch an zahlreichen Veranstaltungen im Foodtruck anzutreffen ist. Ab nach Züri West. Also Bern. Hier schwärmt unser Team für die Crêpes und Momos im La Chouette, die Abende mit veganen Spezialitäten im Sous le Pont oder die Sandwiches im Falafel Mimo. Wer etwas Exquisiteres sucht, sollte einen Abstecher in den Kornhauskeller wagen. Und wer in der Bundes...
-
Wildtiere und Exoten
Wildtiere und Exoten Rechtsauskünfte Wildtiere und Exoten Wildtiere sind das Gegenstück zu den Haustieren. Sie sind nicht domestiziert worden und in ihren Verhaltensweisen sowie ihrer Populationsdynamik vom Menschen weitgehend unabhängig geblieben. Wildtiere leben aber nicht nur in freier Natur, sondern werden in zunehmender Zahl auch privat als Heimtiere gehalten. Seit einiger Zeit besonders beliebt ist die Haltung von Exoten - Reptilien und Amphibien, Spinnen, Insekten, Zierfischen oder auch exotischen Vögeln. Den meisten Wildtieren und insbesondere Exoten kann in Gefangenschaft aber schlich...
-
Strafrechtspflege
...rt. 300 Abs. 1 lit. a StPO). Geht eine Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft ein, kann die Untersuchung auch ohne ein vorgängiges Ermittlungsverfahren eingeleitet werden (Art. 300 Abs. 1 lit. b bzw. Art. 309 Abs. 1 lit. a StPO). Im Vorverfahren werden im Allgemeinen aufgrund des Verdachts a... ...ung durch (Art. 309 i.V.m. Art. 311ff. StPO) oder erlässt oder eine Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 StPO) . Anschliessend an eine Untersuchung erfolgt entweder die Einstellung des Verfahrens (Art. 319ff. StPO) oder – wenn sich der Tatverdacht erhärtet hat und die Staatsanwaltschaft keinen Strafb...
-
Schenkung
...n (Art. 641a Abs. 2 i.V.m. Art. 713ff. ZGB), kommen sie auch als Gegenstand von Geschenken in Frage. Mangels spezieller Vorschriften gelangen hierfür die gewöhnlichen Bestimmungen über die Schenkung zur Anwendung (Art. 641a Abs. 2 ZGB). Art. 240 OR verlangt vom Schenker Handlungsfähigkeit, das heisst Urteilsfähigkeit und Vollendung des 18. Altersjahrs (Art 12ff. ZGB). Rechtsgültig entgegennehmen kann eine Schenkung hingegen auch eine un- und entmündigte Person, sofern sie urteilsfähig ist (Art. 241 Abs. 1 OR), das heisst die Fähigkeit besitzt, vernunftgemäss zu handeln (Art. 16 ZGB). Aller...
-
Hundehaltung und gefährliche Hunde
Hundehaltung und gefährliche Hunde Rechtsauskünfte Hundehaltung und gefährliche Hunde Der Hund ist als Haustier in der Schweiz überaus beliebt und gilt seit jeher als treuester Freund, Begleiter und Beschützer des Menschen. Doch Hunde bergen gleichzeitig auch ein gesellschaftliches Konfliktpotential, das sich in den letzten Jahren mit der öffentlichen Debatte über die allfällige Gefährlichkeit gewisser Rassen verschärft hat. Lesen Sie nachfolgend was das Tierschutzgesetz für die Haltung von Hunden vorschreibt und wie die Thematik rund um „gefährliche Hunde“ im Gesetz niedergeschlagen hat. Was ...
-
Sachbeschädigung
Sachbeschädigung Sachbeschädigung Allgemeines Unter Sachbeschädigung versteht man das nach den Regeln des Strafgesetzbuchs untersagte Beschädigen, Zerstören oder Unbrauchbarmachen einer fremden, im Eigentum einer anderen Person stehenden Sache. Obschon Tiere rechtlich gesehen nicht mehr als Sachen gelten, werden sie nicht nur durch das Tierschutzrecht als um ihrer selbst willen existierende Lebewesen geschützt, sondern auch als Eigentum ihrer Halter. Bei verschiedenen Straftatbeständen des Tierschutzgesetzes wird durch die Verletzung oder Tötung des Tieres zusätzlich der Tatbestand der straf...
-
Wildtiere
Wildtiere Wildtiere Allgemeines Als Wildtiere bezeichnet man jene Tiere, die im Gegensatz zu Haustieren nicht domestiziert wurden und daher in ihren Lebensäusserungen sowie ihrer Populationsdynamik vom Menschen weitgehend unabhängig geblieben sind. Wildtiere leben aber nicht nur in freier Natur, sondern werden vom Menschen auch in öffentlichen Zoos, Tier- und Wildpärken sowie in stetig zunehmender Zahl als landwirtschaftliche Nutztiere oder privat als Heimtiere gehalten. Immer populärer sind auch Therapien mit Wildtieren, wie sie etwa mit Delfinen angeboten werden, die aufgrund der Unfallg...
-
Nutztiere
... Art. 2 Abs. 2 lit. a TSchV definiert Nutztiere als Tiere von Arten, die direkt oder indirekt zur Produktion von Lebensmitteln oder für eine bestimmte andere Leistung gehalten werden oder dafür vorgesehen sind. Neben den Grundsätzen von Art. 4 TSchG sind beim Umgang mit ihnen insbesondere die spezifischen Bestimmungen über die Tierhaltung (Art. 6ff. TSchG i.V.m. Art. 3ff. TSchV), den Transport (Art. 15 TSchG i.V.m. Art. 150 ff. TSchV), die Schlachtung (Art. 21 TSchG i.V.m. Art. 177 TSchV), schmerzverursachende Eingriffe (Art. 16 TSchG) und die verbotenen Handlungen an Tieren (Art. 16ff. TSchV)...
-
Haftung und Versicherung
Haftung und Versicherung Rechtsauskünfte Haftung und Versicherung Die Haltung von Heimtieren macht Haltern zwar viel Freude, bedeutet in vielen Fällen aber auch ein gewisses finanzielles Risiko. Durch ihr Verhalten können Tier nämlich auch Schäden verursachen, für die meistens der Tierhalter einstehen muss. Wenn Heimtiere erkranken oder verunfallen können ausserdem die Arzt- und Heilungskosten schnell einmal das Budget sprengen. Zudem können Tiere auch der Grund für rechtliche Streitigkeiten oder gar ein Rechtsverfahren von einem Gericht sein, das dann in der Regel mit hohen Prozess- und Anwal...