Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2006_11_28 "Kassensturz" vom 28. November: Kauf von Tieren und Rechtsauskünfte zum Tier im Recht

    ...lich und wer haftet in einem solchen Fall? Kassensturz spricht Klartext.“ 28.11.2006 Und die Stiftung für das Tier im Recht auch: Während und im Anschluss an die heutige Sendung (SF1, 21.00 Uhr) stehen Ihnen der Geschäftsleiter und der wissenschaftliche Mitarbeiter der Stiftung im Kassensturz-Studio Red’ und Antwort zu Fragen rund um das Tier im Recht. Melden Sie sich. In wenigen Wochen wird die Stiftung für das Tier im Recht zudem unter www.tierschutz.org und www.tierimrecht.org ihre systematisch aufgearbeiteten Rechtsauskünfte der letzten drei Jahre aufschalten. Damit deckt sie ein g...


  • Tiere am Arbeitsplatz

    ...den Halter und Tier in fast allen Lebenssituationen zusammen haben, kann es dennoch am Arbeitsplatz zu einer Reihe von rechtlichen Problemen kommen. Oft treten auch Fragen nach der generellen Zulässigkeit von Tieren im Beruf auf. Ausserdem dürfen das Wohl und die Bedürfnisse der Tiere nicht in den Hintergrund gedrängt werden. Darf mein Chef mir verbieten, mein Tier an den Arbeitsplatz mitzunehmen?Ist die Missachtung des Tierhalteverbots ein Kündigungsgrund? Darf man der Arbeit fernbleiben, um sein Tier zu Hause zu pflegen?Muss man als alleinstehender Heimtierhalter Überstunden leisten? Persönl...


  • Tiere sind keine Sachen

    ...ril 2003 sind Tiere in der Schweiz rechtlich keine Sachen mehr. Durch die Einführung des neuen Art. 641a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) wurden sie von ihrem bisherigen Objektstatus gelöst, womit ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung getragen wird. Welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung hat, lesen Sie hier. Tiere sind keine Sachen - was heisst das?Gibt es Rechtsgebiete, in denen Tiere nach wie vor wie Sachen behandelt werden? Haben Tiere Rechte? Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Ti...


  • Wann haftet das Tierheim wie ein Tierhalter?

    ...d somit tatsächlich in der Lage ist, es zu überwachen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Auch ein Tierheim kann die Haltereigenschaften erfüllen und kommt somit als Halterin in Frage, wobei unerheblich ist, ob es sich bei den anvertrauten Tieren um Verzicht- oder Pensionstiere handelt. Ausführungen zu den weiteren Haftungsvoraussetzungen finden Sie hier. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft. Ratgeber Tier im Recht transparent Die 500...


  • Darf die Tierpension ein Tier als Sicherheit zurückbehalten, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird?

    ...e Tierpension diese in einem Zivilprozess oder auf dem Betreibungsweg einfordern. Die Pension dürfte höchstens Tiere als Sicherheit zurückbehalten, die nicht aus emotionalen Gründen, sondern in erster Linie zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, also beispielsweise Sport- oder Zuchttiere. Weitere Ausführungen zum sogenannten Retentionsrecht finden Sie hier. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft. Ratgeber Tier im Recht transparent Di...


  • Ist es möglich, Unterhaltsbeiträge für die ehemals gemeinsamen Heimtiere zu verlangen?

    ..., der sich dem Tier in zeitlicher Hinsicht mehr widmet, während des Getrenntlebens bzw. Scheidungsverfahrens vom anderen einen angemessenen Betrag für die Tierhaltung beanspruchen. Als entsprechender "Familienunterhalt" können die Unterhaltskosten für ein Heimtier auch beim Festlegen der nachehelichen Unterhaltsbeiträge behandelt und in die Bedarfsberechnung eingerechnet werden. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft. Ratgeber Tier im Recht trans...


  • Findeltiere

    ...immt diese den Fund in ihre Datenbank auf und leitet die Anzeige der zuständigen kantonalen Meldestelle weiter, womit die Anzeigepflicht des Finders erfüllt ist. Neben der Meldepflicht obliegt es dem Finder auch, das gefunden Tier angemessen "aufzubewahren" (Art. 721 Abs. 1 i.V.m. Art. 641a Abs. 2 ZGB). Hierzu gehört nicht nur die Fütterung und Pflege des Tieres, sondern auch dessen allenfalls nötige tierärztliche Versorgung. Er muss diese Leistungen jedoch nicht unbedingt selber erbringen, sondern hat einfach für eine geeignete Unterkunft – beispielsweise auch in einem Tierheim – zu sorg...


  • Haustiere

    ...ungen im Körperbau, in der Leistungsfähigkeit und nicht selten auch im Verhalten der Tiere erwirkt. Das Gegenstück der Haustiere bilden die Wildtiere. Die Zuordnung in Haus- und Wildtiere wird im Allgemeinen aufgrund des Domestikationsgrades einer Tierart getroffen. Der Begriff des Haustieres darf nicht mit jenem des Heimtieres verwechselt werden. Heimtiere können sowohl Haus- als auch Wildtiere sein. Rechtliche Erfassung Welche Tiere im Rechtssinne als Haustiere gelten, bestimmt Art. 2 Abs. 1 lit. a TSchV. Aufgrund ihres umfassenden Artenspektrums und der unzähligen menschlichen Nutzungsf...


  • Tierwürde

    ...einer selbst willen in der Welt zu sein. Die Würde schützt Tiere als Mitgeschöpfe also in ihrem Selbstzweck und verbietet es, sie bloss als Mittel für menschliche Zwecke zu verwenden. Rechtliche Erfassung Während der Schutz der Tierwürde im Tierschutzgesetz erst 2008 ausdrücklich verankert worden ist, gilt er auf höchster Rechtsebene bereits seit 1992. Art. 120 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) bestimmt, dass die Würde der Kreatur im Bereich der gentechnologischen Forschung zu respektieren und zu schützen ist. Weil es sich dabei um ein allgemeines Verfassungsprinzip handelt, gilt dieser Grund...


  • Tierquälerei

    ...nen Handlungen, die in Art. 26 TSchG aufgezählt werden. Dem Anwendungsbereich des Tierschutzgesetzes entsprechend gilt die Bestimmung nur für betreffende Handlungen an Wirbeltieren, Panzerkrebsen (wie etwa Hummern oder Langusten) und Kopffüssern (hauptsächlich Tintenfischen). Rechtlich relevant sind allerdings nicht nur eigentliche Tierquälereien, sondern auch sogenannte "übrige Widerhandlungen" gegen die Tierschutzbestimmungen, wobei das Strafmass hier bedeutend geringer ausfällt. Die Beurteilung, ob eine Handlung unter einen Tierquälereitatbestand oder bloss unter die "übrigen Widerhan...


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