Ist es möglich, Unterhaltsbeiträge für die ehemals gemeinsamen Heimtiere zu verlangen?
Ja. Stand ein Tier im Miteigentum beider Ehegatten, kann jener Partner, der sich dem Tier in zeitlicher Hinsicht mehr widmet, während des Getrenntlebens bzw. Scheidungsverfahrens vom anderen einen angemessenen Betrag für die Tierhaltung beanspruchen.
Als entsprechender "Familienunterhalt" können die Unterhaltskosten für ein Heimtier auch beim Festlegen der nachehelichen Unterhaltsbeiträge behandelt und in die Bedarfsberechnung eingerechnet werden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.