Stiftung für das Tier im Recht
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Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden?
Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden? Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden? Der Tierhalter haftet nach Art. 56 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) für den von seinem Tier angerichteten Sach- oder Personenschaden, falls er nicht nachzuweisen vermag, dieses ausreichend überwacht zu haben oder dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre.Haftungsvoraussetzung ist primär ein Schaden, d.h. das Vorliegen einer Vermögenseinbusse. Weiter wird gefordert, dass die Schadenszufügung widerrechtlich ist, was dann der Fall ist, wenn sie entwed...
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Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person?
Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person? Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person? Ein Heimtier gehört wie andere Vermögensgegenstände zum Nachlass des Verstorbenen. Hat der Tierhalter bezüglich der Zukunft seines Tieres zu Lebzeiten nichts vorgesehen, fällt dieses beim Tod des Tierhalters in die Erbmasse, die unter den Erben verteilt wird. Jede Person, die der Erbengemeinschaft angehört, hat das gleiche Recht am Nachlass. Entscheide darüber, was mit dem Tier zu geschehen habe, können nur gemeinsam getroffen werden. Bevor ein Tier aus dem Nachlass verkauft, verschenkt oder einer Per...
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Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig?
Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig? Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig? Hunde, die definitiv in die Schweiz eingeführt werden, sind gemäss dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig, respektive, bei der Einfuhr wird eine sogenannte Einfuhrsteuer erhoben. Der Steuersatz für die Einfuhrsteuer beträgt 7,7 % des Marktwerts des Tieres. Unter dem Marktwert wird der Warenwert, inklusive der Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz verstanden. Wo ein Marktwert fehlt, berechnet sich die Steuer nach dem Preis...
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Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier?
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier? Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier? Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist der Unfallverursacher verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck zu sichern. Anschliessend muss er unverzüglich den Wildhüter bzw. Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Auch wenn das verletzte Tier geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden. Unterlässt man eine solche Meldung, macht man sich nicht nur wegen eines ...
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Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen?
Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen? Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen? Für die Beantwortung dieser Frage ist wiederum entscheidend, welches Tier betroffen ist. Findet man beispielsweise einen verletzten Igel, so handelt es sich dabei um eine in der Schweiz gemäss der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geschützte Tierart. Solche Tiere dürfen weder gejagt oder gefangen, noch privat gehalten werden. Wenn Sie einen verletzten Igel finden, sollte somit zur Abklärung des weiteren Vorgehens die nächste Igelstation benachrichtigt werden. Auch Tiere, die ...
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Müssen wildlebende Honigbienen-, Wespen- oder Hornissennester beseitigt oder umgesiedelt werden?
...s eingefangen oder getötet werden. Weder Bequemlichkeit noch finanzielle Gründe sollten im Übrigen dazu führen, vorschnell eine Tötung der Tiere bzw. eine Vernichtung des Nests zu veranlassen. Hinsichtlich der im Rahmen einer Entfernung bzw. Zerstörung oder Umsiedlung des Nests entstehenden Kosten finden sich keine Regelungen im Gesetz. In der Praxis ist das Entfernen von Insektennestern allerdings in aller Regel durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Vorsichtshalber ist dies im konkreten Fall vorgängig abzuklären. Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfe...
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Tierversuchsarbeit
...ie Tiere vorgängig getötet werden. Die übrigen Versuche werden in leicht-, mittel- und hochbelastende Schweregrade (1–3) eingeteilt. Seit Beginn der statistischen Erhebungen im Jahr 1983 wurden in der Schweiz stets weit mehr als eine halbe Million Wirbeltiere in Versuchen eingesetzt. Zusätzlich wurden jährlich rund eine Million Zucht- und "Überschusstiere" in Schweizer Labors gehalten.Tierversuche sind ethisch kaum zu rechtfertigen und bedeuten mitunter sogar eine Gefahr für gesellschaftliche Werte.Weil Tierversuche hinter verschlossenen Türen stattfinden und transparente Informationen...
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2011_09_14 TIR fordert Verbot der Einzelhaltung von Kaninchen
TIR fordert Verbot der Einzelhaltung von Kaninchen Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erachtet die Einzelhaltung von Kaninchen als klar tierschutzwidrig. Sie unterstützt daher die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Chantal Galladé (SP/ZH) für ein entsprechendes Verbot. Der Vorstoss stützt sich auf ein von der TIR erarbeitetes Argumentarium zur Kaninchenhaltung. 14.09.2011 Kaninchen sind gesellige Tiere mit ausgeprägtem Sozialverhalten. Für sozial lebende Tiere schreibt die Tierschutzverordnung in Art. 13 angemessene Sozialkontakte vor. Dennoch dürfen Kaninchen ab der neunten ...
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Buch Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz
TIR Bücher Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz20.12.2002 Ende Dezember 2002 ist beim Kohlhammer Verlag, Stuttgart, der von Hans-Georg Kluge heraus gegebene Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz erschienen. Dieses - auch von uns in den Bereichen Tierversuche und Tierzucht, Gesamtkonzept und Einführung mit verfasste - Werk bildet bei objektiver Betrachtung den gründlichsten, den am breitesten abgestützten und den aktuellsten Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz aus dem Jahre 1998.561 Seiten; ISBN 3-17-015201-7Weitere Informationen und Bilder d...
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2020 03 23 Friendsmail Nr. 55: Coronavirus / Pelzimportverbot / Vollzugsmissstände
Friendsmail Nr. 55: Coronavirus / Pelzimportverbot / Vollzugsmissstände 23.03.2020 Liebe Freunde von Tier im Recht (TIR) Aufgrund des sich rasch verbreitenden Coronavirus hat die TIR ihre Arbeit schon vor einigen Tagen fast vollständig auf Home Office-Betrieb umgestellt. Das Wohl der Tiere liegt uns selbstverständlich auch in diesen herausfordernden Zeiten sehr am Herzen. Wir setzen alles daran, all unsere Tierschutzprojekte unverändert weiterzuführen und auch unseren Dienstleistungsbetrieb so gut wie immer möglich aufrechtzuerhalten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir telefoni...