Stiftung für das Tier im Recht

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  • Pferdehaltung und Pensionsvertrag

    Pferdehaltung und Pensionsvertrag Rechtsauskünfte Pferdehaltung und Pensionsvertrag Über 80'000 Pferde werden in der Schweiz gehalten. Gute Kenntnisse über deren Verhalten und Bedürfnisse sind für die betreffenden Tierhalter daher essenziell. Ebenso stellen sich immer wieder Fragen in Bezug auf die Kostenübernahme im Schadensfall oder die Besonderheiten eines Pensionsvertrags. Im Folgenden finden Sie Antworten zu den meistgestellten Fragen über die Pferdehaltung. Was schreibt die Tierschutzgesetzgebung über die Haltung von Pferden vor?Brauche ich für das Halten von Pferden eine Ausbildung?Wa...


  • Was sollte im Pensionsvertrag alles geregelt werden?

    Was sollte im Pensionsvertrag alles geregelt werden? Der Pensionsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden aus Beweisgründen ist dies jedoch auf jeden Fall ratsam. Einer der wichtigsten Vertragspunkte ist der Preis. Obwohl in der Praxis üblich, ist ein Entgelt für die Unterbringung des Pferdes aus rechtlicher Sicht nicht zwingend notwendig. Geschuldet ist aber auf jeden Fall der Ersatz für die durch die Unterbringung und Versorgung des Tieres entstandenen Auslagen wie beispielsweise die Aufwendungen für Futter. Aus Gründen der Klarheit sollte neben den Zahlungsmodalitäten au...


  • Wer haftet für Schäden am Pensionspferd?

    Wer haftet für Schäden am Pensionspferd? Der Pensionsgeber ist dafür verantwortlich, dass den bei ihm eingestellten Pferden nichts passiert und sie nicht ausreissen oder sogar gestohlen werden. Er muss dabei alle nach den Umständen zumutbaren Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass die Tiere entweichen, abhandenkommen oder sich verletzen. Sämtliche sich aus der Überlassung der Pferde ergebenden Pflichten hat der Stallbetreiber sorgfältig und im Interesse des Pensionsnehmers auszuführen.Verstösst der Stallbetreiber gegen eine Pflicht des Pensionsvertrags und führt dies zu einem finanzielle...


  • Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden?

    Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden? Hafte ich für die von meinem Tier verursachten Schäden? Der Tierhalter haftet nach Art. 56 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) für den von seinem Tier angerichteten Sach- oder Personenschaden, falls er nicht nachzuweisen vermag, dieses ausreichend überwacht zu haben oder dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre.Haftungsvoraussetzung ist primär ein Schaden, d.h. das Vorliegen einer Vermögenseinbusse. Weiter wird gefordert, dass die Schadenszufügung widerrechtlich ist, was dann der Fall ist, wenn sie entwed...


  • Wer haftet für entlaufene, ausgesetzte oder gestohlene Tiere?

    Wer haftet für entlaufene, ausgesetzte oder gestohlene Tiere? Wer haftet für entlaufene, ausgesetzte oder gestohlene Tiere? Tiere gelten als entlaufen, wenn ihr Halter vorübergehend und gegen seinen Willen keine unmittelbare Verfügungsmöglichkeit mehr über sie hat. Für von ihnen verursachte Schäden haftet der Halter aber weiterhin. Dieser trägt die Verantwortung, weil er bei der Verwahrung und Beaufsichtigung seines Tieres die gebotene Sorgfalt aufzubringen hat (Art. 56 Obligationenrecht, OR). Der Tierhalter kann sich aber dann von seiner Haftung ausnehmen, wenn er beweist, dass er alles in se...


  • Kauf und Schenkung von Tieren

    Kauf und Schenkung von Tieren Rechtsauskünfte Kauf und Schenkung von Tieren Mit einem (Tier-) Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer gegen Entgelt ein bestimmtes Tier sowie das Eigentum daran zu übertragen. Obwohl Tiere keine Sachen mehr darstellen, sind für den Tierkauf die normalen Bestimmungen des Kaufrechts, d.h. die Art. 184ff. des Obligationenrechts (OR), anwendbar. Auch die Schenkung ist im OR, unter den Art. 239ff. geregelt. Bei einer Schenkung verpflichtet sich der Schenker dazu, dem Beschenkten das Eigentum an einer Sache oder einem Recht aus seinem Vermögen unentgel...


  • Was gilt, wenn im Mietvertrag gar nichts über die Tierhaltung steht?

    Was gilt, wenn im Mietvertrag gar nichts über die Tierhaltung steht? Was gilt, wenn im Mietvertrag gar nichts über die Tierhaltung steht? Ist im Mietvertrag überhaupt nichts zur Tierhaltung festgehalten, sind Heimtiere grundsätzlich erlaubt. Dies bedeutet aber nicht, dass der Mieter völlig frei entscheiden kann, welche und wie viele er in seiner Wohnung halten möchte. Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel, Schildkröten und Zierfische dürfen zwar ohnehin durch den Vermieter nicht verboten werden, bei grösseren Tieren wie Hunden, Katzen oder Papageien kommt es dagegen auch auf Aspek...


  • Einfuhr und Transport von Tieren

    Einfuhr und Transport von Tieren Rechtsauskünfte Einfuhr und Transport von Tieren Tierhaltung ist längst ein globales Thema geworden. Heimtiere begleiten ihre Tierhalter beispielsweise auf Reisen in die Ferien oder zu sportlichen Veranstaltungen oder werden aus dem Ausland in die Schweiz importiert, um hier ein neues Zuhause zu finden. Zudem erfordert auch die Schlachtindustrie, dass Tiere einerseits innerhalb der Schweiz aber auch vom und ins Ausland transportiert werden. Die Regelungen betreffend den Transport, sowie die Ein- und Ausfuhr von Tieren sind äusserst komplex und jeder Tierhalter,...


  • Ist das Töten von Tieren erlaubt?

    Ist das Töten von Tieren erlaubt? Ist das Töten von Tieren erlaubt? Das Schweizer Recht schützt die Würde und das Wohlergehen von Tieren, die ausdrückliche Nennung des Lebens als Schutzzweck indessen fehlt. Daraus leiten Behörden und Gerichte regelmässig ab, dass die "grundlose" Tötung von Tieren strafrechtlich nicht relevant sei. Dabei wird allerdings übersehen, dass das Leben die Grundlage für den Schutz von Würde und Wohlergehen darstellt. Eine Tötung, für die kein sachlich begründeter Anlass besteht, ist in jedem Fall ethisch relevant und mit dem heutigen Schweizer Rechtsverständnis nicht ...


  • Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen?

    Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen? Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen? Für die Beantwortung dieser Frage ist wiederum entscheidend, welches Tier betroffen ist. Findet man beispielsweise einen verletzten Igel, so handelt es sich dabei um eine in der Schweiz gemäss der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geschützte Tierart. Solche Tiere dürfen weder gejagt oder gefangen, noch privat gehalten werden. Wenn Sie einen verletzten Igel finden, sollte somit zur Abklärung des weiteren Vorgehens die nächste Igelstation benachrichtigt werden. Auch Tiere, die ...


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