Historischer Entscheid: Das Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ist definitiv
Am letzten Freitag hat das Parlament den indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative (siehe Newsmeldung vom 16.9.2026) definitiv angenommen. Damit wird das Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte auf gesetzlicher Ebene verankert. Ein unglaublich wichtiger Schritt für den Tierschutz!
05.10.2026
Gemeinsam mit verschiedenen Partnerorganisationen hat sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) über viele Jahre für dieses Verbot eingesetzt. Während zuerst der Bundesrat davon zu überzeugen war, dass eine Deklarationspflicht nicht ausreichen würde, um die nötige Aufklärungsarbeit zu leisten und den Schutz der Tiere sicherzustellen, war es in den letzten Jahren die pelzverarbeitende Branche, die das Anliegen aktiv bekämpft und versucht hat, die auf den Weg gebrachte Regelung derart stark abzuschwächen, dass sie praktisch ohne Konsequenzen geblieben wäre.
Die TIR hat den politischen Prozess über viele Jahre fachlich und politisch begleitet und wesentlich mitgeprägt. Bereits 2009 erarbeitete sie gemeinsam mit Dr. iur. Nils Stohner ein Rechtsgutachten, das zeigte, dass ein Pelzimportverbot mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar ist. Dieses Argument wurde später wiederholt in politischen Vorstössen aufgenommen. Daneben analysierte und kritisierte die TIR die Schwächen der Pelzdeklarationspflicht, unterstützte Petitionen und Kampagnen und setzte das Thema über Jahre öffentlich auf die politische Agenda. 2017 legte sie zusammen mit Prof. Dr. iur. Charlotte Blattner ein weiteres ausführliches Gutachten vor. Damit war sie eine wichtige fachliche Akteurin auf dem langen Weg zum heutigen Importverbot.
2021 stimmte der Nationalrat mit grosser Mehrheit einem Importverbot zu, das auf eine Motion von Alt-Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) zurückging. Diese wiederum stützte sich auf die Argumentation und rechtlichen Schlussfolgerungen der TIR. Der Ständerat jedoch lehnte den Vorstoss ein halbes Jahr später ab und setzte weiterhin auf die problematische Deklarationspflicht, die bereits zum damaligen Zeitpunkt als offensichtlich gescheitert erklärt werden musste, obschon sie 2020 nachgebessert worden war.
Im Jahr 2023 reichte die Alliance Animale Suisse die Pelz-Initiative ein, an deren Wortlaut die TIR ebenfalls mitgewirkt hatte. Sie verlangt ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte auf Verfassungsstufe. Parallel dazu verkündete der Bundesrat in einer Medienmitteilung mit Hinweis auf die gescheiterte Deklarationspflicht – wohl aber nicht zuletzt auch unter dem Eindruck der kurz zuvor lancierten Volksinitiative –, ein Importverbot erlassen zu wollen. Er beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), auf dem Verordnungsweg eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Als Antwort auf die Volksinitiative, die der Bundesrat zur Ablehnung empfahl, deren
Anliegen er jedoch ausdrücklich Rechnung tragen wollte, stellte er der
Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, der die Verankerung eines
Import- und Handelsverbots auf Gesetzesstufe vorsah. Gleichzeitig eröffnete er
die Vernehmlassung zum entsprechenden Importverbot auf Verordnungsebene, zu
dessen selbstständigem Erlass er aufgrund von Art. 14 Abs. 1 TSchG ermächtigt
war.
In der Folge hatten die TIR und ihre Verbündeten sowie das Initiativkomitee alle Hände voll zu tun, um die Ausarbeitung des Importverbots auf Verordnungsstufe und des Import- und Handelsverbots auf gesetzlicher Ebene fachlich zu prüfen und zu kommentieren, wobei es immer wieder Versuche aus Wirtschaftskreisen abzuwehren galt, die mit angeblich wissenschaftlichen Argumenten eine Aushöhlung der Regelungen anstrebten. Besondere Aufmerksamkeit galt hierbei dem Zertifizierungssystem, das darüber entscheidet, welche Pelze künftig noch in die Schweiz gelangen dürfen und welche als tierquälerisch beurteilt werden. Auch diesbezüglich waren die Organisationen gefordert, Nachweise zu erbringen, um die – wenngleich an sich offensichtlichen – tierquälerischen Praktiken der Pelzbranche in Europa, Asien und Nordamerika zu belegen. Sowohl in Bezug auf die Käfighaltung entsprechender Tiere als auch hinsichtlich der in manchen Ländern weit verbreiteten Fallenjagd war intensive Überzeugungsarbeit notwendig. Das Zertifizierungssystem, das aktuell vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ausgearbeitet wird, soll in Kürze in die Vernehmlassung geschickt werden.
Die TIR äusserte sich im Rahmen diverser Stellungnahmen und in persönlichen Gesprächen zu allen relevanten Aspekten und brachte auch Informationen aus ihrem internationalen Netzwerk ein. Unter anderem stellte sie gemeinsam mit Vier Pfoten die wissenschaftliche Evidenz in Bezug auf Totschlagfallen zusammen, die nach Ansicht des EDI vom Verbot auszunehmen seien. Die Abschwächungsversuche der Industrie auch in Bezug auf die Tierschutzrelevanz von Käfigsystemen dauerten bis im September 2026 an.
Nach der Schlussabstimmung vom vergangenen Freitag ist klar: Der lange Kampf für ein wirksames Pelzimport- und -handelsverbot geht erfolgreich zu Ende. Das gesetzliche Verbot ist nicht perfekt. Es erlaubt etwa Ausnahmen für die private Einfuhr und beschränkt sich auf gewerbliche Pelzimporte. Zudem ist das Zertifizierungssystem noch nicht unter Dach und Fach. Es bleibt abzuwarten, ob die nötigen Verbesserungen gegenüber den ersten Entwürfen vorgenommen wurden. Im Weiteren ist die lange Übergangsfrist zu kritisieren, die der Bundesrat in Bezug auf die Verordnungsbestimmungen in seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 festgelegt bzw. verlängert hat und für das Inkrafttreten des Gesetzes übernommen werden dürfte.
Mit Sicherheit aber stellt das Gesetz in der verabschiedeten Form trotz der erwähnten Mängel einen Meilenstein für den Tierschutz in der Schweiz und international dar, zumal es die Schweizer Nachfrage nach Pelz endgültig unterbinden wird. Nicht zu unterschätzen ist überdies die Symbolwirkung für zahlreiche andere Länder weltweit, in denen aktuell über ähnliche Massnahmen debattiert wird. Die Machbarkeit entsprechender Massnahmen ist ein starkes Argument, das andere Länder zum Nachzug bewegen dürfte. Das gesetzliche Import- und Handelsverbot für die besagten Pelzprodukte ist aus Sicht der TIR der entscheidende Schritt, der es dem Initiativkomitee ermöglicht, die Pelz-Initiative zurückzuziehen.
Die TIR dankt allen Verbündeten herzlich für die erfolgreiche intensive Zusammenarbeit. Ohne Engagement einzelner Parlamentsmitglieder und zahlreicher Menschen verschiedener Organisationen hätte dieser Erfolg nicht verzeichnet werden können. Ganz besonders danken wir Vier Pfoten, dem Zürcher Tierschutz, Animal Rights Switzerland, Sentience und dem Schweizer Tierschutz STS sowie dem Initiativkomitee der Pelz-Initiative für den unermüdlichen und erfolgreichen gemeinsamen Einsatz.
Weitere Informationen
- Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Tierschutzgesetzes) zur Pelz-Initiative:
Stellungnahme der TIR und Verbündeter vom 31. Oktober 2024 im Rahmen der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative
Stellungnahme der TIR vom 2. Juli 2024 im Rahmen der Vernehmlassung des Pelzimportverbots auf Verordnungsebene
TIR-Newsmeldung vom 19. Juli 2018: TIR setzt sich bei Bundespräsident Berset für ein Pelzimportverbot ein
- TIR-Newsmeldung vom 25. Juni 2015 zum BLV-Bericht bzgl. der dringenden Notwendigkeit eines Pelzimportverbots
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TIR-Newsmeldung vom 1. März 2011 zur Ablehnung des Pelzimportverbots im Ständerat im Jahr 2011
Chronologie der Pelz-Initiative: https://pelz-initiative.ch/geschichte-der-pelz-initiative/