TIR hofft auf einen Durchbruch bei Pelzimportverbot
2009 entschied sich das Parlament für eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte. Heute ist klar: Die Deklarationsverordnung erreicht ihr Ziel nicht. Im Parlament wird deshalb die Forderung nach einem konsequenten Einfuhr- und Vermarktungsverbot wieder laut – nicht zuletzt aufgrund der Bemühungen der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).
15.12.2014
Die Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten (Pelzdeklarationsverordnung) vom 7. Dezember 2012 weist über eineinhalb Jahre nach ihrem Inkrafttreten am 1. März 2013 eine durchweg mangelhafte Bilanz aus. Der Textilindustrie war eine grosszügige Übergangsfrist für die korrekte Beschriftung von Produkten, die Pelzteile enthalten, eingeräumt worden. Diese ist am 1. März 2014 abgelaufen. Anzugeben sind seither jeweils Tierart, Herkunft und Gewinnungsart sämtlicher zum Verkauf angebotener Felle.
Wie Stichproben von Medien und Tierschutzorganisationen sowie die Kontrollen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergaben, erweist sich die Deklarationspflicht sowohl hinsichtlich der Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten als auch in Bezug auf die Pelzverkäufe als wirkungslos. Die Branche zeigt bislang wenig Interesse an der korrekten Umsetzung der Verordnung (siehe Newsmeldung vom 23.10.2014), was angesichts der geringen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen nicht überrascht. Aber selbst bei korrekter Etikettierung bieten die schwammigen Angaben zum Produkt kaum wertvolle Anhaltspunkte für einen bewussten Kaufentscheid. Auch zeigt sich, dass das Verkaufspersonal die Käuferschaft häufig mittels irreführender Auskünfte zum Kauf animiert. So unterstützt die Schweizer Bevölkerung unwissentlich Haltungsformen und Tötungsmethoden, die nach eidgenössischem Recht als Tierquälerei bestraft würden.
Die TIR bemüht sich deshalb nach wie vor aktiv um ein konsequentes Import- und Vermarktungsverbot. Bereits 2009 hat sie in einem ausführlichen Rechtsgutachten (siehe Nils Stohner/Gieri Bolliger, GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Schriften zum Tier im Recht, Band 4) dargelegt, dass einem entsprechenden Verbot aus Sicht der internationalen Handelsbestimmungen nichts entgegenstünde. Die Auffassung der TIR hat sich im Rahmen der Beurteilung eines Einfuhr- und Vermarktungsverbots für Robbenerzeugnisse auf EU-Ebene durch die WTO bestätigt (siehe Newsmeldung vom 25.11.2014).
Aufgrund des erneuten Anstiegs der Pelzverkaufszahlen haben sich die TIR und weitere Tierschutzorganisationen wieder vermehrt diesem bedeutenden Tierschutzproblem zugewandt und Fakten rund um die Deklarationspflicht gesammelt. Diese wurden in der Hoffnung auf Unterstützung einzelnen Parlamentariern vorgelegt.
In der laufenden Wintersession wurden im Parlament nun gleich drei Vorstösse zu dieser Thematik eingereicht, die in der Folge zunächst vom Bundesrat zu beantworten sind. Die Interpellation "Pelzbericht. Zusätzliche Informationen" von Nationalrätin Andrea Geissbühler (SVP/BE) verlangt von der Regierung zusätzliche Auskünfte rund um die Deklarationspflicht und unterbreitet dem Bundesrat die konkrete Frage, ob er die Deklaration angesichts der ernüchternden Resultate der Stichprobenkontrollen nach wie vor als ausreichend erachtet.
Das Postulat "Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern" von Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG)
beauftragt den Bundesrat, Alternativen zur Deklaration für Pelzprodukte
zu prüfen, damit der Einfuhr und dem Verkauf von tierquälerisch
erzeugten Pelzprodukten Einhalt geboten werden kann. Insbesondere soll
ein Verbot des Inverkehrbringens entsprechender Produkte beurteilt
werden. Lorenz Hess (BDP/BE) fordert mit seinem Postulat "Pelzmarkt für einheimische Produktion stärken", dass der Bundesrat abklärt, ob die
Pelznachfrage in der Schweiz durch einheimische Ressourcen gedeckt
werden kann, wenn künftig auf Importe aus Zuchten mit tierschutzwidriger
Haltung verzichtet wird, und welche diesbezüglichen Fördermassnahmen
allenfalls zu treffen sind.
Das Tierschutzgesetz ermächtigt den Bundesrat schon heute, den Import
von Pelzerzeugnissen, die in tierquälerischer Weise gewonnen wurden, zu
untersagen. Die TIR freut sich über die Wiederaufnahme des Themas durch
das Parlament und hofft, dass hiermit der entscheidende Anstoss zur
Umsetzung des längst überfälligen Import- und Vermarktungsverbots
entsprechender Produkte erfolgt ist. Die Bevölkerung kann das Anliegen
durch Unterzeichnen einer von der Tierpartei Schweiz lancierten und von
diversen Organisationen getragenen Petition unterstützen.
- Petition "Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte"
- Nils Stohner/Gieri Bolliger, GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Schriften zum Tier im Recht, Band 4
- Postulat 14.4286 von Pascale Bruderer Wyss (SP/AG): Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern
- Interpellation 14.4096 von Andrea Geissbühler (SVP/BE): Pelzbericht. Zusätzliche Informationen
- Postulat 14.4270 von Lorenz Hess (BDP/BE): Pelzmarkt für einhiemische Produktion stärken
- Echtpelz ist zurück auf der Strasse, Radiosendung Espresso (SRF) vom 19. November 2014
- Pelze falsch deklariert: Vorsicht bei PKZ, Jelmoli und Globus, TV-Sendung Kassensturz vom 18. November 2014
- Pelzdeklaration mit vielen Schlupflöchern, Radiosendung Espresso (SRF) vom 15. Januar 2014
- Tierquälerei: Pelz tragen ist wieder in, TV-Sendung Rundschau (SRF) vom 8. Januar 2014,
- Pelzdeklaration - Kaum ein Geschäft deklariert Produkte richtig, Zeitschrift saldo vom 6. November 2013