Vernehmlassung zu Pelzimportverbot – TIR, weitere Tierschutzorganisationen und Initiativkomitee reichen gemeinsame Stellungnahme ein
Der Bundesrat empfiehlt die im Dezember vergangenen Jahres eingereichte Pelz-Initiative, mit der ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte gefordert wird, zur Ablehnung. Er wird jedoch dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten, in dem er das Anliegen der Initiantinnen und Initianten aufgreift und neben einem Importverbot zusätzlich ein Handelsverbot für entsprechende Pelzerzeugnisse vorsieht. Vier Pfoten, der Zürcher Tierschutz, der Schweizer Tierschutz STS, die Alliance Animale Suisse (AAS), das Komitee der Pelz-Initiative und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) haben im Rahmen der Vernehmlassung zum Gegenvorschlag eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht, in der sie sich ausführlich zu den geplanten Gesetzesanpassungen äussern.
31.10.2024
Bereits im April des vergangenen Jahres hatte der Bundesrat verkündet, dass er die Einführung eines Importverbots für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte plane (siehe Newsmeldung vom 14.4.2023). Acht Monate später wurde die Initiative für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften eingereicht. Im Frühling dieses Jahres teilte der Bundesrat mit, dass er die Initiative zur Ablehnung empfehle, dem Anliegen aber in Form eines indirekten Gegenvorschlags Rechnung tragen wolle. Gleichzeitig eröffnete er das Vernehmlassungsverfahren für die Einführung eines Einfuhrverbots auf Verordnungsstufe (siehe Newsmeldungen vom 15.4.2024 und vom 3.7.2024). Im vergangenen August hat der Bundesrat nun seinen Entwurf für den indirekten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht vor, neben dem Import tierquälerisch hergestellter Pelzerzeugnisse auch den innerstaatlichen Handel mit solchen Produkten auf Gesetzesebene zu untersagen.
Die sechs Organisationen begrüssen die Stossrichtung der vom Bundesrat geplanten Regelung ausdrücklich. Nur mit einem Import- und Handelsverbot lässt sich verhindern, dass durch eine inländische Nachfrage tierquälerische Pelzgewinnungsmethoden im Ausland gefördert werden, die von einem Grossteil der Schweizer Bevölkerung klar abgelehnt werden. Gemäss den vorgesehenen Gesetzesanpassungen sollen Pelze künftig nur noch in die Schweiz importiert werden dürfen, wenn sie aus Ländern stammen, die tierquälerische Produktionsformen gesetzlich verbieten, oder wenn sie auf zertifizierten Betrieben gewonnen wurden, die sich an entsprechende Produktionsrichtlinien halten.
In ihrer Stellungnahme weisen die sechs Organisationen jedoch auch auf verschiedene Mängel des geplanten Verbots hin. Aus Tierschutzsicht nicht nachvollziehbar ist etwa, dass Pelze von Tieren, die mit sogenannten Totschlagfallen gejagt wurden, gemäss den Erläuterungen des Bundesrates zum indirekten Gegenvorschlag vom Import- und Handelsverbot ausgenommen sein sollen. Solche Fallen führen aufgrund ihrer unzuverlässigen Wirkungsweise nicht selten zu einem langsamen, schmerzhaften Tod der Tiere, womit ihr Einsatz als klar tierquälerisch zu bezeichnen ist. Ausserdem bergen sie ein hohes Risiko dafür, dass es zu Fehlfängen kommt, weshalb sie auch aus Artenschutzsicht bedenklich sind. In der Schweiz ist ihre Verwendung dementsprechend auch ausdrücklich untersagt.
Weiter ist zu kritisieren, dass in den bundesrätlichen Erläuterungen in Bezug auf die Pelztierzucht als einziges Beispiel für eine tierquälerische Gewinnungsart die Haltung von Tieren in Käfigen mit Gitterböden erwähnt wird. Ein derart enger Anwendungsbereich wäre aus Tierschutzsicht unzureichend. Die Haltung von Pelztieren in engen Käfigen ohne Beschäftigungsmöglichkeiten ist auch dann als tierquälerisch einzustufen, wenn die Käfige über feste Böden verfügen. Zwar kommen in der Pelztierzucht momentan fast ausschliesslich Käfige mit Gitterböden zur Anwendung. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass das Importverbot nicht einfach dadurch umgangen werden kann, dass die Käfigböden künftig mit festen Materialien ausgelegt werden.
Die vollständige Stellungnahme mit weiteren Kritikpunkten finden Sie hier. Im Sinne des Tierschutzes hoffen die sechs Organisationen auf eine möglichst weitgehende Berücksichtigung ihrer Vorschläge und Anregungen.
Weitere Informationen:
- Gemeinsame Stellungnahme der Tierschutzorganisationen Vier Pfoten, Zürcher Tierschutz, Schweizer Tierschutz STS, Alliance Animale Suisse (AAS) und TIR sowie des Komitees der Pelz-Initiative
- Factsheet zum indirekten Gegenvorschlag von Vier Pfoten, Zürcher Tierschutz, STS, AAS, TIR und des Komitees der Pelz-Initiative deutsch / français
- Vernehmlassungsunterlagen
- Gemeinsame Medienmitteilung vom 31.10.2024: Bundesrätlicher Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative Lob und Kritik
- Medienmitteilung des Bundesrats vom 21.8.2024: "Import- und Handelsverbot für tierquälerische Pelze: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung"
- Kampagnenseite "Stopp Pelz" mit weiteren Informationen rund um das Thema Pelz
- Rüttimann Andreas/Gerritsen Vanessa/Blattner Charlotte, Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten, Schriften zum Tier im Recht, Band 16
- Stohner Nils/Bolliger Gieri, GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Schriften zum Tier im Recht, Band 4