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Rechtsauskünfte

 

Zuteilung von Tieren (Ehescheidung etc.)

 
Das Ehegüterrecht (Art. 181ff. des Zivilgesetzbuchs; ZGB) bestimmt, wie das eheliche Vermögen bei Auflösung der Gemeinschaft zu teilen ist und in welche Masse die verschiedenen Vermögensbestandteile fallen. Da sich im Güterrecht für die Zuteilung von Tieren keine spezifischen Vorschrif­ten finden, gelangen nach Art. 641a Abs. 2 ZGB die gewöhnlichen Be­­stimmungen über Sachen zur Anwendung.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Zuteilung
 
 
Einzelfragen
 
Wer erhält im Scheidungsfall das Sorgerecht für das gemeinsame Heimtier?
Gibt es ein Besuchsrecht für Tiere?
Ist es möglich, Unterhaltsbeiträge für die ehemals gemeinsamen Heimtiere zu verlangen?
Welche Rechte habe ich, wenn mir das Tier nicht zugeteilt wird?
Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats?
 
Spenden
 

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