Welche Rechte habe ich, wenn mir das Tier nicht zugeteilt wird?
Jene Partei, der ein Heimtier nicht zugesprochen wird, hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung; sowohl der materielle Wert des Tieres, als auch dessen Affektionswert für die unterliegende Partei wird dabei vom Richter berücksichtigt.
Zudem kann auch (analog zum Kindesrecht) für jenen Ehepartner, der auf die Haltung des Tieres verzichten muss, ein Besuchsrecht festgehalten werden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.