English
Stiftung für das Tier im RechtRechtsaukünftewww.tierschutz.org - Das Tierschutzportal rund um Tiere, Tierschutz und Tierschutzrecht
Stiftung für das Tier im Recht
  
Artikel per E-mail versenden

An (E-mail) :
Von (E-mail) :
Ihr Name :

Mitteilung :

 
 

Rechtsauskünfte

 

Fundrecht / Findeltiere

 
Als Findel- oder Fundtier bezeichnet man ein von seinem Eigentümer verlorenes, ihm entlaufenes oder ohne sein Dazutun entzogenes Tier, das von einer anderen Person gefunden wird. Im Gegen­satz zu den Verzichttieren gibt der Eigentümer hier den Gewahrsam über sein Tier nicht in der Absicht preis, sein Eigentum auf­zugeben.Das Fundrecht wird in Art. 720ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Erst seitdem Tiere rechtlich keine Sachen mehr sind (April 2003), wird zwischen Findeltieren und gewöhnlichen Fundgegenständen unterschieden.
 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Fundrecht
» www.stmz.ch – Schweizerische Tiermeldezentrale
 
 
Einzelfragen
 
Darf man ein Tier, das einem über den Weg läuft, einfach behalten?
Wo ist ein Tierfund zu melden?
Wo können entlaufene Tiere gemeldet werden?
Ab wann ist man Eigentümer eines zugelaufenen Tieres?
Kann ein ehemaliger Eigentümer sein Tier beim neuen Besitzer wieder herausverlangen?
Hat der Finder ein Recht auf Finderlohn oder Aufwendungsersatz?
 
Spenden
 

Friendsmail - Hier anmelden

Kuriosa

Schräge Spots

Hunde-Recht

Tier & Kunst

Postkarten bestellen im Shop

  Empfehlen Sie uns!
  Bitte aktivieren Sie JavaScript, um alle Funktionen dieser Website nutzen zu können.

 
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text:
    



 
 
› Nach oben › Drucken › Impressum › Bookmarken bei del.icio.us Google Mister Wong Yahoo MyWeb ...