Als Findel- oder Fundtier bezeichnet man ein von seinem Eigentümer verlorenes, ihm entlaufenes oder ohne sein Dazutun entzogenes Tier, das von einer anderen Person gefunden wird. Im Gegensatz zu den Verzichttieren gibt der Eigentümer hier den Gewahrsam über sein Tier nicht in der Absicht preis, sein Eigentum aufzugeben.Das Fundrecht wird in Art. 720ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Erst seitdem Tiere rechtlich keine Sachen mehr sind (April 2003), wird zwischen Findeltieren und gewöhnlichen Fundgegenständen unterschieden.