Stiftung für das Tier im Recht

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  • Rechtsstellung

    Rechtsstellung Rechtsstellung Allgemeines Das Schweizer Privatrechtssystem basiert auf einer aus dem römischen Recht stammenden Zweiteilung in Personen und Sachen. Während Personen Rechtssubjekte, das heisst Träger von Rechten und Pflichten sind, kommt Sachen lediglich die Stellung von Rechtsobjekten zu, die der grundsätzlichen Verfügungsmacht ihres Eigentümers unterstehen. Tiere wurden demgemäss auch lange als Sachen behandelt, was in den letzten Jahrzehnten aufgrund einer stark gewandelten Mensch-Tier-Beziehung aber zu Recht zunehmend als stossend empfunden wurde. Der Objektstatus von Tiere...


  • Zucht

    Zucht Zucht Allgemeines Unter Zucht versteht man das gezielte Verpaaren von Tieren im Hinblick auf ein Zuchtziel, das Vermehren ohne Zuchtziel und das Erzeugen von Tieren mittels künstlicher Reproduktionsmethoden. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren wird primär eine Leistungssteigerung angestrebt. Die Ziele im Versuchstierbereich liegen demgegenüber in der Schaffung quasi "massgeschneiderter" Tiere, die zur Klärung wissenschaftlicher Fragen und zur Erprobung von Medikamenten oder anderen Produkten eingesetzt werden. Bei Sporttieren soll eine erhöhte Geschicklichkeit und körperliche Belastbarke...


  • 2005_10_03 Pressemappe online: Launch der Website www.tierschutz.org

    Pressemappe online: Launch der Website www.tierschutz.org Pressemappe online zum Launch der Website www.tierschutz.org 03.10.2005 Weitere Informationen:Auswertender Bericht: "Die Schweizer Strafgerichtspraxis bei Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung von 1995 bis 2004" (PDF)Zusammenfassung des auswertenden Berichtes: "Die Schweizer Strafgerichtspraxis bei Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung von 1995 bis 2004 (PDF)"Medienmitteilung der Stiftung für das Tier im Recht vom 3. Oktober 2005 (PDF)Features www.tierschutz.org (PDF)tierschutz.org: Tipps und Inhalte (PDF)Antoine F. Goetsche...


  • Hunderecht

    Hunderecht Hunderecht Kantonale Hundegesetzgebung Vorschriften zur Haltung von Hunden finden sich nicht nur im eidgenössischen Tierschutzrecht, sondern auch in den kantonalen Erlassen jedes einzelnen Kantons. Im Gegensatz zum Tierschutzgesetz bezwecken die kantonalen Hundegesetze aber nicht primär den Schutz des Hundes, sondern vielmehr den Schutz des Menschen vor dem Hund. Sie enthalten also beispielsweise Vorschriften zur Haltung von verhaltensauffälligen oder potenziell gefährlichen Hunden, regeln aber auch Besteuerung, Kennzeichnung und Meldung von Hunden und enthalten weitere tierseuchenp...


  • Tierpfleger

    ...(Art. 1 Abs. 1 lit. a Tierpfleger-Berufsverordnung) sowie die tiergerechte Haltung und die Vermeidung von Krankheiten (Art. 1 Abs. 1 lit. b Tierpfleger-Berufsverordnung).Die Anforderungen an die Ausbildung von Tierhaltenden sind je nach Umfang der Haltung, den besonderen Ansprüchen der Tiere sowie dem Motiv der Haltung (kommerzielle Absicht oder ausschliesslich aus Interesse am Tier) verschieden. Das Tierschutzrecht unterscheidet dabei drei Stufen: eine fachspezifische Berufs- und Hochschulausbildung (insbesondere zum "Tierpfleger/in EFZ", das heisst mit eidgenössischem Fähigkeitszeugni...


  • Findeltiere und Tierheim

    Findeltiere und Tierheim Rechtsauskünfte Findeltiere und Tierheim Als Findel- oder Fundtier bezeichnet man ein von seinem Eigentümer verlorenes, ihm entlaufenes oder ohne sein Dazutun entzogenes Tier, das von einer anderen Person gefunden wird. Wem ein Tier zuläuft oder wer ein Tier findet, dem kommen gesetzliche Pflichten zu. Lesen Sie nachfolgend, welche rechtlichen Fragen sich im Zusammenhang mit einem Findeltier stellen können. Tierheime übernehmen nicht nur in Bezug auf die Aufnahme und Betreuung von Findel- und Verzichttiere eine wichtige Aufgabe, sie sind auch Anlaufstellen für Tierhalt...


  • Urteilsbesprechungen

    ...Art. 28 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 Satz 2 TSchG i. V. m. Art. 77 TSchV: fahrlässige Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, die Tierschutzverordnung, das Hundegesetz und die Hundeverordnung des Kantons Aargau; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Legalitätsprinzip (Christine Künzli / Bianca Körner)Erschienen in: forumpoenale Nr. 6/2022Besprechung des Urteils des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13. Oktober 2020 i. S. A. gegen Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland (Christine Künzli / Andreas Rüttimann)Erschienen in: forumpoenale Nr. 1/2022BGE-Besprechung zu Art. 6 Abs. 1 und 26 Abs. 1 und 2 ...


  • Keine Wildtiere im Zirkus!

    WILDTIERE IN DER MANEGE? NEIN DANKE! Für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus – auch in der Schweiz! Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in Zirkussen ist aus der Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Einerseits ist es kaum möglich, den Tieren im Rahmen des Zirkusbetriebs artgerechte Haltungsbedingungen zu bieten. Anderseits verstossen die Präsentationen in der Manege nicht selten gegen den im Schweizer Tierschutzrecht fundamentalen Grundsatz des Schutzes der Tierwürde. Dennoch ist das Vorführen von Wildtieren in der Zirkusmanege in der Schweiz – anders als in vielen anderen Staaten – n...


  • Internationales Tierschutzrecht

    Internationales Tierschutzrecht Internationales Tierschutzrecht Allgemeines Tiere können selbst nicht wählen, in welchem Land sie leben wollen oder gehalten werden.. Weil es für die Staaten aufgrund der fortschreitenden politischen und wirtschaftlichen Vernetzung zudem zunehmend schwerer wird, Tiere wirkungsvoll vor Instrumentalisierung und Ausbeutung zu schützen, sind verbindliche internationale Regelungen unverzichtbar. Die Schweiz sieht sich im Bereich des internationalen Handels mit Tieren und Tierprodukten denn auch regelmässig vor die Frage gestellt, welche Mindeststandards von Handel...


  • 2007_09_07 Zur „ethischen Vertretbarkeit“ von Tierversuchen leistet die Stiftung einen Diskussionsbeitrag an der FU in Berlin und plädiert für ein engeres Zusammenwirken von Recht und Tierethik

    Zur „ethischen Vertretbarkeit“ von Tierversuchen leistet die Stiftung einen Diskussionsbeitrag an der FU in Berlin und plädiert für ein engeres Zusammenwirken von Recht und Tierethik Zur „ethischen Vertretbarkeit“ von Tierversuchen leistet die Stiftung einen Diskussionsbeitrag an der FU in Berlin und plädiert für ein engeres Zusammenwirken von Recht und Tierethik Anlässlich einer Klausurwoche an der Freien Universität (FU) in Berlin, Fachbereich Veterinärmedizin, bei Juniorprofessor Dr. Jörg Luy über die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen hat der Geschäftsleiter der Stiftung über „die e...


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