Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2005_06_10 Zur laufenden Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes im Nationalrat: Die Stiftung für das Tier im Recht sieht im neuen Gesetzesvorschlag bei gesamthafter Betrachtung keinen echten Fortschritt für die Tiere

    Zur laufenden Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes im Nationalrat: Die Stiftung für das Tier im Recht sieht im neuen Gesetzesvorschlag bei gesamthafter Betrachtung keinen echten Fortschritt für die Tiere Zur laufenden Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes im Nationalrat: Die Stiftung für das Tier im Recht sieht im neuen Gesetzesvorschlag bei gesamthafter Betrachtung keinen echten Fortschritt für die Tiere (mitg., 9.6.2005) Am 8. und 9. Juni 2005 hat der Nationalrat das eidgenössische Tierschutzgesetz beraten. Obschon vor Abschluss der Beratungen noch kein endgültiges Urteil gefällt we...


  • Tierschutzverordnung (TSchV)

    Tierschutzverordnung (TSchV) Tierschutzverordnung (TSchV) Allgemeines Weil das Tierschutzgesetz (TSchG) als Rahmengesetz ausgestaltet ist, das den Schutz von Tieren nur in den Grundzügen regelt, enthält es nur wenige direkt anwendbare Vorschriften. Viele Einzelfragen über die Pflichten und Verbote im Umgang mit Tieren bedürfen daher der Konkretisierung und Ergänzung durch Ausführungserlasse auf Verordnungsstufe. Nach Art. 32 Abs. 1 TSchG obliegt die Schaffung entsprechender Vollzugsvorschriften dem Bundesrat, der dieser Pflicht primär durch den Erlass der eidgenössischen Tierschutzverordn...


  • Meldestellen

    ...h unter www.stmz.ch/de/adressen/kantonale-meldestellen. Neben den kantonalen Meldestellen besteht mit der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ auch eine landesweit tätige Institution, die eine rasche Rückführung verloren gegangener Tiere zu ihrem Eigentümer fördert.Durch die Vernetzung von Datenbanken mehrerer Kantone können nationale Tiermeldesysteme wie jenes der STMZ Tiere finden, die durch Übertreten der Kantonsgrenzen nicht mehr vom System einer kantonalen Meldestelle erfasst werden. Die STMZ registriert sämtliche Fundanzeigen und nimmt einen Abgleich aller vermissten und gefundene...


  • Tierschutzgesetz (TSchG)

    Tierschutzgesetz (TSchG) Tierschutzgesetz (TSchG) Allgemeines Der Zweck des eidgenössischen Tierschutzgesetzes (TSchG) ist es, die Würde und das Wohlergehen von Tieren zu schützen. Wie die meisten europäischen Tierschutzgesetze basiert das TSchG auf dem Gedanken eines ethischen Tierschutzes und folgt der sogenannten Interessenschutztheorie, wonach Tieren zwar keine subjektiven Rechte, wohl aber schützenswerte Anliegen an physischer und psychischer Integrität sowie allenfalls am Leben schlechthin zukommen. Ein grundsätzlicher Schutz des tierlichen Lebens besteht nach schweizerischem Recht jedoc...


  • 2003_12_02 Fotografie: Zooreal

    ...gen stiften, in die Haut eines anderen schlüpfen, kuscheln und kacken, sind heilende Partner und gequälte Sklaven. Versetzen ein Postauto in die Anden, sind Testpilot im Wohnzimmer oder als Modell schon hundert Jahre tot.»  In den vergangenen zweieinhalb Jahren entstand eine Auswahl von ca. 100 Farbfotos. Das Fotobuch im Format 21,5 x 24,5 cm enthält 120 Seiten mit 72 Farbfotos und separaten Bildlegenden in Form von Aufnahmenotizen des Fotografen. Von den beiden Text-Beiträgen im Band thematisiert jener von Antoine F. Goetschel (Stiftung für das Tier im Recht) die Einbettung der Aufnahmen in d...


  • Musterverträge & Vorlagen für Strafanzeigen

    ... Straftat nach Art. 26 ff. TSchG vorliegt. Weiter sollte im Falle einer Tierquälerei genau beschrieben werden, aus welchen Beobachtungen und Indizien der Anzeigeerstatter auf das Vorliegen erheblicher Schmerzen, Leiden oder Ängste eines Tieres schliesst (Körperhaltung, Bewegungen, Lautäusserungen etc.). Nicht zwingend, aber wertvoll, ist es, die eigenen Wahrnehmungen fotografisch oder auf Video festzuhalten sowie die Namen allfälliger weiterer Zeugen in Erfahrung zu bringen und mit der Anzeige einzureichen. Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Strafanzeige...


  • Tierseuchen

    Tierseuchen Tierseuchen Allgemeines Tierseuchen sind durch Protozoen (Einzeller), Viren, Bakterien oder Pilze verursachte Infektionskrankheiten, die auf andere Tiere oder Menschen übertragbar sind. Im Allgemeinen ist es Aufgabe des Tierhalters, seine Tiere vor Erkrankungen zu schützen, sie nötigenfalls behandeln zu lassen und Ansteckungsgefahren für Mensch und Tier zu verhindern. Mit der Bekämpfung von Tierseuchen wird primär der Schutz des Menschen vor den ökonomischen und gesundheitlichen Folgen von Epidemien angestrebt. Der Tierschutz spielt dabei meist eine untergeordnete Rolle, obsc...


  • 2016_07_28 TIR kritisiert Bundesgerichtsentscheid zum Jagdrecht und zur Nachsuche

    ...andlung gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a des Tierschutzgesetzes (TSchG) darstelle. Ein mehrstündiges Zuwarten widerspreche dem Zweck der Nachsuche, der ja gerade im Auffinden und Erlösen des Tieres liege. Entsprechend dem jagdrechtlich verankerten Grundsatz der Weidgerechtigkeit sei der Jäger zur grösstmöglichen Sorgfalt, zur Vermeidung unnötiger Qualen und zur Bewahrung der Würde der Tiere verpflichtet. Ein Verstoss gegen diese Pflichten erfülle den tierschutzrechtlichen Tatbestand der Tierquälerei. In der Folge sprach das Obergericht eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Franken, eine...


  • Hunderecht

    ...echtslage in allen 26 verschiedenen Kantonen kennen und berücksichtigen. Um die Orientierung in diesem Gesetzesdschungel zu erleichtern, hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf den folgenden Seiten die aktuelle Gesetzeslage und einige wichtige Informationen zusammengetragen. Kommunale Regelungen Die Kantone haben zudem die Möglichkeit, gewisse Regelungen betreffend Hundehaltung den Gemeinden zu überlassen. So können diese beispielsweise in erklärten Schutzzonen eine Leinenpflicht für Hunde vorsehen. Es gilt daher sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Rech...


  • 2016_02_24 TIR erstattet Meldung beim Veterinärdienst wegen Tierquälerei in Seeländer Hühnermastbetrieb

    ...i im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. b des Tierschutzgesetzes (TSchG) dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Vorliegend wurde der Tatbestand offensichtlich mehrfach und durch Unterlassen erfüllt. Um weitere Missstände zu verhindern beziehungsweise um Verwaltungsmassnahmen zum Schutz der Tiere in Gang und ein Strafverfahren ins Rollen zu bringen, hat die TIR den Veterinärdienst gebeten, die Situation umgehend vor Ort zu überprüfen. Ausserdem wurde die Fachstelle Tierdelikte der Kantonspolizei Bern sowie der Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen in Kenntnis ge...


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