TIR erstattet Meldung beim Veterinärdienst wegen Tierquälerei in Seeländer Hühnermastbetrieb
Dem Verein tier-im-fokus.ch (TIF) wurde im Januar Material zugestellt, das zeigt, wie Tausende Hühner in einer Halle gehalten werden, wobei sich auf dem von Mist bedeckten Boden Überreste toter beziehungsweise bereits verwester Tiere befinden. Tier im Recht (TIR) hat deshalb am 23. Februar 2016 eine Meldung zu Handen des kantonalen Veterinärdiensts eingereicht und diesen ersucht, den Hühnermastbetrieb in Busswil (BE) zu kontrollieren und notwendige Massnahmen einzuleiten.
24.02.2016
Die toten Tiere legen den Verdacht nah, dass die Tiere aller Wahrscheinlichkeit nach einen qualvollen Tod erlitten. Die qualvolle Tötung stellt eine Tierquälerei im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. b des Tierschutzgesetzes (TSchG) dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Vorliegend wurde der Tatbestand offensichtlich mehrfach und durch Unterlassen erfüllt.
Um weitere Missstände zu verhindern beziehungsweise um
Verwaltungsmassnahmen zum Schutz der Tiere in Gang und ein
Strafverfahren ins Rollen zu bringen, hat die TIR den Veterinärdienst
gebeten, die Situation umgehend vor Ort zu überprüfen.
Ausserdem wurde die Fachstelle Tierdelikte der Kantonspolizei Bern sowie der Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen in Kenntnis gesetzt. Die TIR hofft, dass sich die tierschutzwidrigen Zustände in der Hühnermast auf diese Weise so schnell wie möglich beheben lassen.