Stiftung für das Tier im Recht
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2008_11_14 Wichtige Abstimmung im Kanton Zürich: Die TIR empfiehlt ein JA zum neuen Hundegesetz und ein NEIN zur Version mit Kampfhundeverbot
Wichtige Abstimmung im Kanton Zürich: Die TIR empfiehlt ein JA zum neuen Hundegesetz und ein NEIN zur Version mit Kampfhundeverbot Am 30. November 2008 stimmt das Zürcher Stimmvolk über das neue Hundegesetz sowie über eine Variante mit einem zusätzlichen Verbot bestimmter Hunderassen ab. Um den verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden sicherzustellen, werden an künftige Hundehalter strenge Anforderungen gestellt. 14.11.2008 Jede Person, die einen Hund halten will, muss gemäss neuem Zürcher Hundegesetz über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Frank...
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2007_09_28 Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird neuer Tieranwalt des Kantons Zürich
Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird neuer Tieranwalt des Kantons Zürich Antoine F. Goetschel (49, parteilos) wird neuer "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich". Am letzten Mittwoch wurde er vom Zürcher Regierungsrat gewählt, nachdem ihn der vorschlagsberechtigte Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) Zürich hierzu ausgesucht und vorgeschlagen hat. Er wird sein Amt anfangs November 2007 antreten, da der jetzige Amtsträger nach 14 Jahren seinen Rücktritt erklärt hat. 28.09.2007 Neben seiner selbständigen Anwaltstätigkeit in Zürcher...
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2007_04_20 Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab
Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab Das heute von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats vorgestellte Gesetzespaket gegen gefährliche Hunde ist aus der Sicht des Tierschutzes nicht akzeptabel und verstösst zudem gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Die WBK hat es damit leider verpasst, die Hundeproblematik mit systematisch sauberen und wissenschaftlich haltbaren Massnahmen zu lösen. Vielmehr gehen die vorgeschlagenen Massnahmen weit gehend auf ...
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2006_06_29 Besorgniserregender Anstieg von Tierversuchen im Jahr 2005. Stiftung für das Tier im Recht fordert strengere Rahmenbedingungen in der revidierten Tierversuchsverordnung.
Besorgniserregender Anstieg von Tierversuchen im Jahr 2005. Stiftung für das Tier im Recht fordert strengere Rahmenbedingungen in der revidierten Tierversuchsverordnung. Die Stiftung für das Tier im Recht ist über den deutlichen Anstieg von Tierversuchen im Jahr 2005 sehr besorgt. Die heute vom Bundesamt für Veterinärwesen veröffentlichten Zahlen der verwendeten Versuchstiere zeigen eine massive Zunahme von über 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr bzw. sogar von über 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2000 auf nunmehr über 550'000. Täglich werden in der Schweiz somit über 1500, oder anders gesagt jede...
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Kantonales Tierschutzrecht
Kantonales Tierschutzrecht Kantonales Tierschutzrecht Allgemeines Die Bundesverfassung (BV) bestimmt, welche Sachbereiche einheitlich durch den Bund geregelt werden und welche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Im Allgemeinen wird der Schutz von Tieren einheitlich vom Bund geregelt, während der Schutz des Menschen vor Tieren in den Kompetenzbereich der Kantone fällt. Rechtliche Erfassung Art. 80 Abs. 1 und 2 BV übertragen den Tierschutz in umfassender Weise dem Bund. Es handelt sich dabei um eine sogenannte nachträglich derogatorische Bundeskompetenz, was bedeutet, dass die Kantone nu...
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Übergabe der Petition "Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen"
Übergabe der Petition "Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz" Medienunterlagen zur Medienkonferenz vom 12. Juni 2018 Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen – Informationsmappe zur Übergabe der Petition (36 Seiten)Medienmitteilung vom 12. Juni 2018Communiqué de Presse conjoint le 15 mars 2018 TIR-Newsmeldung vom 12. Juni 2018Präsentation der Medienkonferenz vom 12. Juni 2018TIR-Kampagnenseite zur Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen Fotos zur Petitionsübergabe Martin Bäumle im Interview Martin Bäumle, Esther Geisser & Christine Künzli Initianten und Supporter der Petitio...
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Tierschutzorganisationen fordern konsequentes Importverbot für Stopfleber
Tierschutzorganisationen fordern konsequentes Importverbot für Stopfleber Downloads: Medienmitteilung - Tierschutzorganisationen fordern konsequentes Importverbot für Stopfleber (PDF-Dokument)Medienmitteilung - Tierschutzorganisationen fordern konsequentes Importverbot für Stopfleber (docx-Dokument)Communiqué de presse - Interdiction d'importer du foie gras (PDF-Dokument)Communiqué de presse - Interdiction d'importer du foie gras (docx-Dokument)
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ProTier
ProTier Magazin Tier & Mensch ProTier Magazin Tier & Mensch 2025 ProTier 04/2025: Reisen ohne TierleidProTier 03/2025: Wenn der Hund mit ins Büro darf ProTier 02/2025: Sommerhitze birgt Gefahren für die TierweltProTier 01/2025: Kastration im Sinne des Tierwohls 2024 ProTier 03/2024: Das weltbeste Tierschutzgesetz?ProTier 02/2024: Kuhmilch, echt stark?! ProTier 01/2024: Wie wir Tiere beim Frühlingserwachen besser schützen 2020 ProTier 4/20: Tierhaltung bedeutet Verantwortung: Bitte verschenken Sie keine Tiere 2019 ProTier Nr. 2/19: Schweine brauchen besseren rechtlichen Schutz ProTier Nr. 1/19:...
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Schweizer Hunde Magazin
Schweizer Hunde Magazin Schweizer Hunde Magazin 2025 Schweizer Hunde Magazin Nr. 7/25: Verantwortungsvolle Hundeerziehung - Rechtliche und ethische FaktorenSchweizer Hunde Magazin Nr. 4/25: Reisen mit Hunden Schweizer Hunde Magazin Nr. 2/25: Zuchtrecht und sonstige vertragliche Vereinbarungen beim Hundekauf - Was Tierhaltende wissen sollten 2024 Schweizer Hunde Magazin Nr. 8/24: Hundebissvorfälle und ihre rechtlichen KonsequenzenSchweizer Hunde Magazin Nr. 5/24: Herausforderung für den Nachbarschaftsfrieden Schweizer Hunde Magazin Nr. 2/24: Sport mit Hunden 2023 Schweizer Hunde Magazin Nr. 8/2...
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Betäuben
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG bzw. von einer qualvollen Tötung nach Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG auszugehen. Ausnahmen von der Betäubungspflicht Von der Betäubung kann zunächst abgesehen werden, wenn dies aufgrund einer Notsituation nicht möglich ist. Aber auch in diesem Fall muss alles Notwendige unternommen werden, um Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängste auf ein Minimum zu reduzieren. Ausnahmen von der Betäubungspflicht gelten zudem für die Tötung von Wirbeltieren bei der Jagd und im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmassnahmen sowie für Fälle, in denen die angewendete Tötungsmethode da...