Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird neuer Tieranwalt des Kantons Zürich
Antoine F. Goetschel (49, parteilos) wird neuer "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich". Am letzten Mittwoch wurde er vom Zürcher Regierungsrat gewählt, nachdem ihn der vorschlagsberechtigte Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) Zürich hierzu ausgesucht und vorgeschlagen hat. Er wird sein Amt anfangs November 2007 antreten, da der jetzige Amtsträger nach 14 Jahren seinen Rücktritt erklärt hat.
28.09.2007
Goetschel will sich für die Beibehaltung dieser aus Sicht des Tierschutzes einmaligen und wirksamen Institution im Kanton Zürich und für ihren höheren Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung einsetzen. Als wichtigstes Ziel sieht er, dass die Strafbehörden mit Tierquälern künftig wesentlich härter umgehen und sie damit vor weiteren Straftaten auf Kosten der auf die Hilfe des Menschen angewiesenen Tiere abschrecken. Der "Tieranwalt" vertritt die Interessen des Tieres in jedem Verfahren wegen Tierquälerei und anderen Tierschutzwidrigkeiten und tritt anstelle des Tieres als geschädigte Partei auf.
Wie der strafrechtliche Tierschutz in der Schweiz in den vergangenen Jahren umgesetzt worden ist, wird die Stiftung für das Tier im Recht am 17. Oktober 2007 anlässlich einer Medienkonferenz auf der Grundlage einer umfangreichen Studie aufzeigen. Am selben Anlass wird Antoine F. Goetschel seine Ziele als neuer Tieranwalt detailliert bekannt geben. Er bedankt sich bei den vielen Tierfreunden, die ihn bei der Wahl tatkräftig unterstützt haben.