Stiftung für das Tier im Recht

Rigistrasse 9

CH-8006 Zürich

Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43

Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46

E-Mail

info@tierimrecht.org

Internet

www.tierimrecht.org



Suchresultate «MAKEMUR.COM met geld een onderzoek starten door de jeugdrechtbank tegen de andere ouder»

Suchresultate 691 - 700 von 1182

  • Jura

    ...e portant exécution de la législation fédérale sur la protection des animaux du 29 janvier 2013 (455.1)Loi sur la chasse et la protection de la faune sauvage (Loi sur la chasse) du 11 décembre 2002 (922.11)Ordonnance sur la chasse et la protection de la faune sauvage (Ordonnance sur la chasse) du 6 février 2007 (922.111) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hundehaltende sind verpflichtet, für die Haltung von Hunden in einem Alter von über drei Monaten eine jährliche Hundetaxe zu bezahlen (Art. 3 Abs. 3 und 4 Loi concernant la taxe des chiens/JU). Wer neu einen Hund hält, muss sich in...


  • Tierrechte

    ...Tierschutzrecht und andere zwingende Gesetzesvorschriften zu beachten. Idealbild von Tier im Recht Tiere sind Rechtssubjekte, die um ihrer selbst willen existieren und denen eigene Rechte auf Leben, physische und psychische Integrität sowie auf Achtung ihrer Würde zustehen. Menschliche Interessen (mit Ausnahme der Notwehr beziehungsweise des Notstands) rechtfertigen weder die Tötung von Tieren noch deren Nutzung, soweit sie ihren Bedürfnissen zuwiderläuft. Folgende Überlegungen führen zu diesem Schluss: Gleiches soll gemäss seiner Gleichheit gleich, Ungleiches gemäss seiner Ungleichheit un...


  • Tierversuche

    Tierversuche Tierversuche Allgemeines Als Tierversuch wird jedes geplante und von einem Versuchswillen getragene Vorhaben bezeichnet, für das lebende Tiere verwendet werden. Neben einem allfälligen Gewinn an fachspezifischen Erkenntnissen ist dabei charakteristisch, dass die eingesetzten und in der Regel aus speziellen Zuchtbetrieben stammenden Tiere teilweise beträchtlichen physischen und psychischen Belastungen (Schmerzen, Ängsten, dauerhaften Schäden etc.) ausgesetzt und im Rahmen der Experimente oder in deren Anschluss häufig getötet werden. Tierversuche dienen sowohl der Grundlagenforschu...


  • Tierquälerei

    Tierquälerei Allgemeines Im allgemeinen Sprachgebrauch werden oftmals alle einem Tier von Menschen zugefügten erheblichen (körperlichen oder seelischen) Schmerzen pauschal als Tierquälerei bezeichnet. Unter den rechtlichen Tierquälereibegriff fallen jedoch nur jene vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Handlungen, die in Art. 26 TSchG aufgezählt werden. Dem Anwendungsbereich des Tierschutzgesetzes entsprechend gilt die Bestimmung nur für betreffende Handlungen an Wirbeltieren, Panzerkrebsen (wie etwa Hummern oder Langusten) und Kopffüssern (hauptsächlich Tintenfischen). Rechtlich relevant s...


  • Qualzuchtverbot

    Qualzuchtverbot Allgemeines Unter Zucht versteht man das gezielte Verpaaren von Tieren im Hinblick auf ein Zuchtziel, das Vermehren ohne Zuchtziel und das Erzeugen von Tieren mittels künstlicher Reproduktionsmethoden. Von einer Qualzucht (auch Extrem- oder Defektzucht genannt) wird ausgegangen, wenn aufgrund der angestrebten Zuchtziele damit gerechnet werden muss, dass bei den Elterntieren oder ihren Nachkommen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen auftreten.  Bestimmte Merkmale werden züchterisch derart verstärkt, dass dies für die Tiere mit erheblichen körperlichen Beeinträch...


  • Tierbefreiung

    Tierbefreiung Tierbefreiung Allgemeines Unter Tierbefreiung versteht man üblicherweise das Entwenden von Tieren aus Stallungen, Zuchtbetrieben, Tierversuchslaboratorien, Zirkussen, Zoos oder anderen Tierhaltungen, die von den Befreiern als nicht artgerecht oder sogar tierquälerisch eingestuft werden. Die betroffenen Tiere sollen damit aus ihrer misslichen Lage befreit werden, damit sie die Möglichkeit erhalten, ein Leben in freier Natur oder bei Tierfreunden zu führen. Zugleich wollen Tierbefreier mit ihren Aktionen oftmals die Bevölkerung auf Missstände in Tierhaltungen aufmerksam machen und ...


  • 2018 05 04 Ertränkte Hunde: Bezirksgericht Zofingen verurteilt Ehepaar wegen Tierquälerei zu bedingten Freiheitsstrafen

    ...nnte der Mann keine andere Lösung finden. Er hatte die beiden Rehpinscher am Abend des 18. September 2016 an der Aare zunächst mit ihren Hundeleinen je an ein vier Kilogramm schweres Stahlrohr gebunden. Das Ganze fixierte er anschliessend mit Kabelbindern, damit sich die Leinen nicht von den Halsbändern lösen konnten, und warf die Hunde anschliessend nacheinander in die Aare. Die Rehpinscher ertranken qualvoll. Ein Spaziergänger fand die toten Hunde sechs Tage nach der Tat. Der Beschuldigte sass vorübergehend in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Mann eine teilbedingte ...


  • 2025 02 13 Die Igel im Quartier füttern: TIR mahnt zur Vorsicht

    ... mehrere Igel sowie andere Tiere anlocken, kommt es nicht selten zu Konkurrenzkämpfen. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko zur Übertragung von Krankheiten. Weiter widerspricht es dem natürlichen Ernährungsverhalten eines Igels, grosse Futtermengen auf einmal zu verzehren. Und: ein ständig verfügbares Futterangebot kann unter Umständen dazu führen, dass Jungtiere gar nicht erst lernen, sich ihre Beute selbständig zu beschaffen. Der Verein Pro Igel etwa empfiehlt eine gezielte Zufütterung nur bei offensichtlich unterernährten Igeln. Das bedeutet, dass einem einzelnen Igel zwar Futter und Wasser ve...


  • 2016_04_14 Tierschutzorganisationen fordern: Keine Wildtiere im Zirkus!

    ...rt Stereotypien und andere Verhaltensstörungen zur Folge hat. Aber auch die Auftritte in der Manege sind keine verhaltensgerechte Beschäftigung. Die im letzten Jahr neu in Kraft getretene Verordnung des BLV über die Haltung von Wildtieren gestattet Zirkusbetrieben, ihre Tiere im Vergleich zur Haltung im Zoo in bis zu 30 Prozent kleineren Käfigen und Gehegen zu halten. Diese Ausnahmeregelung ist für die Tierschutzorganisationen in keiner Weise nachvollziehbar und ist als "legalisierte Tierquälerei" zu sehen.Auf die von Nationalrätin Isabelle Chevalley im März 2015 eingereichte Motion "Festlegun...


  • 2011_03_11 Bundesgericht bestätigt Urteil wegen mehrfacher Tierquälerei an Katzen

    ...en Ohrenentzündung, andere wiesen Haarknoten, starken Zahnstein, Zahnfleisch- oder Bindehautentzündungen auf und waren teilweise stark abgemagert. Einige Tiere waren in Gartenschuppen untergebracht, die den gesetzlichen Mindestanforderungen an Fläche und Beleuchtung nicht genügten. Zwei Katzen wurden sogar vollständig im Dunkeln gehalten.Die Tat fällt unter den Tierquälerei-Tatbestand der Vernachlässigung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG. Weil der Vernachlässigungsbegriff weder im Tierschutzgesetz selbst noch in den Materialien genau definiert wird, ist hierfür Art. 6 Abs. 1 TSchG heranzuziehe...


Seite 70 von 119