Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
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Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig?
Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig? Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig? Werden Wildtiere in der Absicht gehalten, für sich oder für Dritte ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen beziehungsweise die eigenen Unkosten oder jene von Dritten zu decken, ist die Haltung gewerbsmässig. Dies trifft auf zoologische Gärten, Zirkusse, Wildparks oder Kleinzoos zu, aber auch auf Tierschauen mit festem Standort oder ähnliche Einrichtungen, die entweder gegen Entgelt besichtigt werden können oder in Verbindung mit Gaststätten, Ladengeschäften oder Freizeitanlagen betrieben werden. Ebenf...
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2014_01_08 TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014
TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014 In der Ausgabe vom 8. Januar 2014 widmete sich die "Rundschau" unter anderem dem Thema Pelz und beschäftigte sich dabei insbesondere mit dem fraglichen Nutzen der Pelzdeklarationsverordnung. Als Expertin kommt im Beitrag auch die stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Vanessa Gerritsen, zu Wort. 08.01.2014 Die üblichen Methoden der Pelzproduktion sind für die betroffenen Tiere mit massiven Leiden verbunden und stellen nach schweizerischen Massstäben klare Tierquälereien dar. Dennoch kommt das Tragen von Jacken mit...
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2002 09 12 Historische Wende in der Schweiz
...lich soll künftig u.a. die richterliche Zuteilung von Tieren nur noch möglich sein, wenn das Tier vor dem Prozess in Miteigentum beider Parteien gestanden hat (Art. 651 Abs. 2 ZGB). Die frühere Version hätte eine Umteilung auch des Alleineigentums ermöglicht. Eine Verschärfung wird nun durch die neue Bestimmung erzielt, dass das Gericht nun neu auch vorsorgliche Massnahmen erlassen kann, namentlich bezüglich der vorläufigen Unterbringung des Tieres (Art. 651 a Abs. 3 ZGB neu).Wir sind mit der jetzigen ständerätlichen Fassung einverstanden. Die nun vorliegenden Bestimmungen passierten das ständ...
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Spenden Keine Wildtiere im Zirkus
Unterstützen Sie die Kampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" Die Lebensbedingungen des Zirkusalltags sind für Wildtiere völlig ungeeignet. Ein artgemässes Leben in Würde ist Tieren auf Tournee nicht möglich, vielmehr leiden sie unter permanentem Stress. Das Mitführen von Wildtieren in fahrenden Betrieben ist nicht mehr zeitgemäss und aus ethischer Sicht nicht vertretbar. Weitere Informationen finden Sie hier. Unterstützen Sie unsere Arbeit für ein gesetzlich verankertes Verbot von Wildtieren für Zirkusse mit einer Spende. Herzlichen Dank!
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Zürich
... HuV/ZH).Hunde sind so zu halten, zu führen oder zu beaufsichtigen, dass sie weder Mensch noch Tier gefährden, belästigen oder in der bestimmungsgemässen und sicheren Nutzung des frei zugänglichen Rau... ...ten (§ 8 Abs. 1 HuG i.V.m. § 6 HuV). Zu den Hunden dieser Rassetypenliste II gehören der American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American ... ...et (§ 6 Abs. 3 lit. a HuV/ZH). Für Hunde der Rassetypenliste II, deren Haltende keinen Wohnsitz in Zürich haben, gilt im öffentlich zugänglichen Raum ein Leinen- und Maulkorbzwang (§ 6 Abs. 3 lit...
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2005_07_08 Meldestellen für Findeltiere – bereits dreizehn Kantone beteiligen sich an übergreifender Lösung
...f: Dép. de justice, police et sécurité, 14, rue de l’Hotel-de-Ville, C.P. 3962, 1211 Genève 3, 022 372 55 00 Glarus: Kantonspolizei, Einsatzzentrale, Spielhof 12, Postfach 635, 8750 Glarus, 055 645 66 66 Graubünden: Kantonales Veterinäramt (Anzeigen auch über Polizei), Hofgraben 11, 7001 Chur, 081 257 24 15, www.va.gr.ch Jura: Police cantonale jurassienne, place de la Liberté 1, 2800 Delémont, 032 422 44 22 Luzern: Kantonspolizei, Kasimir-Pfyfferstrasse 26, 6002 Luzern, 041 248 81 17, kapo@lu.ch ; für in der Stadt Luzern gefundene Tiere: Stadtpolizei Luzern, Wasenmeister, Hirschengraben 17a, 6...
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Tier-CD-Rom
...voll präsentiert: u.a.die Straffall-Datenbank (Grundlage bilden alle dem Bundesamt für Veterinärwesen gemeldeten Tierschutz-Straffälle der letzten zehn Jahre),die virtuelle Bibliothek und das Archiv,gründliche Artikel zum Tierschutz und -recht,alle Erlasse auf Bundes-, Kantons- und europäischer Eben... ...iftung für das Tier i Recht prüft bereits jetzt allfällige Aktualisierungen des umfassenden Datenträgers. Weitere Informationen:» Rezension der TIER-CD-ROM in der NZZ vom 20.8.2005» Stimmen zur TIER-CD-ROM (PDF)» TIER-CD-ROM: Medienecho und Pressemappe» TIER-CD-ROM-Prospekt Innenseite (JPG)» TIER-CD...
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2021 04 27 Band 20 der TIR-Schriftenreihe erschienen: "Stellung des Tieres im Strafrecht, im Strafprozessrecht und in der Kriminologie"
Band 20 der TIR-Schriftenreihe erschienen: "Stellung des Tieres im Strafrecht, im Strafprozessrecht und in der Kriminologie" Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich über die neuste Publikation in ihrer Buchreihe "Schriften zum Tier im Recht". Das Werk wurde von der langjährigen TIR-Mitarbeiterin Christine Künzli im Rahmen ihrer SCIP-Ausbildung "Legum Magistra in Criminology" an der Universität Bern verfasst. Es widmet sich der Stellung von Tieren im Stafrecht, im Strafprozessrecht und in der Kriminologie. 27.04.2021 Der neu erschienene Band 20 der Schriften zum Tier im Recht s...
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2026 01 16 Die TIR informiert: Was gilt, wenn Tiere im Winter im Freien gehalten werden?
...fügung zu stellen. So können die Tiere diesen aufsuchen, sobald es die klimatischen Bedingungen – insbesondere Nässe und Kälte –, ihr physiologischer Zustand oder ihr individuelles Kälteempfinden es notwendig machen. Im Rahmen der Haltung im Freien ist im Weiteren sicherzustellen, dass den Tieren immer genügend Futter und Wasser bereitsteht und die Tränken nicht zugefroren sind. Die Böden dürfen ausserdem weder morastig noch erheblich mit Kot oder Harn verschmutzt sein, sodass die Tiere nicht einsinken. Bei Schafen ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Tiere zeitlich so geschoren...
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Tierheim
...rden. Art. 101 lit. a TSchV unterstellt Tierheime mit mehr als fünf Pflegeplätzen einer kantonalen Bewilligungspflicht. In Tierheimen müssen die Tiere unter der Verantwortung einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers betreut werden (Art. 102 Abs. 1 TSchV). Weist das Heim weniger als 20 Pflegeplätze auf und wird nur eine Tiergruppe mit ähnlichen Haltungsansprüchen betreut, reicht eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (Art. 102 Abs. 2 TSchV). Die Vorgaben des Tierschutzrechts spielen bereits beim Bau und Einrichten eines Heims eine wichtige Rolle. So sind beispielsweise die gesetzl...