Historische Wende in der Schweiz
Die Schweiz vor einer historischen Wende: Grundsätzliche Aufwertung der Mensch-Tier-Beziehung / Debatte im Nationalrat am 19. und 24. September! Wir stehen vor einer historischen Wende: in wenigen Tagen wird die Mensch-Tier-Beziehung – hoffentlich – auch vom Nationalrat erheblich aufgewertet. Was seit Jahrhunderten galt, wird zum Glück umgestossen: Das Tier wird keine Sache mehr sein.
12.09.2002
Als eine der vier Trägerorganisation der einen Volksinitiative („für eine bessere Rechtsstellung der Tiere“) und als Hauptinitiantin seit nicht weniger als dreizehn Jahren wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich mit einem Bericht vor der Debatte zum Diskussionsstand äussern könnten. Gegenüber der ursprünglichen Fassung der nationalrätlichen Rechtskommission enthält die nun vorliegende ständerätliche Version nämlich gewisse Abstriche. Namentlich soll künftig u.a. die richterliche Zuteilung von Tieren nur noch möglich sein, wenn das Tier vor dem Prozess in Miteigentum beider Parteien gestanden hat (Art. 651 Abs. 2 ZGB). Die frühere Version hätte eine Umteilung auch des Alleineigentums ermöglicht. Eine Verschärfung wird nun durch die neue Bestimmung erzielt, dass das Gericht nun neu auch vorsorgliche Massnahmen erlassen kann, namentlich bezüglich der vorläufigen Unterbringung des Tieres (Art. 651 a Abs. 3 ZGB neu).
Wir sind mit der jetzigen ständerätlichen Fassung einverstanden. Die nun vorliegenden Bestimmungen passierten das ständerätliche Plenum (6.3.02) und die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen RK/NR (2.9.02) jeweils einstimmig und werden u.a. auch vom Bundesrat vollumfänglich unterstützt (27.2.02; BBl 2002, 5806 ff.).
Und wir hoffen stark, dass die Parlamentarische Initiative in der
aktualisierten Form unverändert und vollständig auch vom
nationalrätlichen Plenum angenommen wird. Diesfalls liesse sich ohne
weiteres ein Rückzug zumindest der Eidgenössischen Volksinitiative „für
eine bessere Rechtsstellung der Tiere (Tier-Initiative)“ denken.
Die
andere Volksinitiative („Tiere sind keine Sachen“, lanciert von der
Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra) wird wohl kaum zurückgezogen
werden. Schliesslich geht sie mit ihrer Forderung nach Rechten von
Tieren und nach Einsetzung „geeigneter Anwälte zu deren Vertretung“ über
die „Tier-Initiative“ hinaus. Auch unsere Stiftung setzt sich für
Tieranwälte ein; allerdings nicht auf Verfassungsstufe, sondern in der
neu zu schaffenden eidgenössischen Strafprozessordnung oder im in
Revision befindlichen Tierschutzgesetz, wie kürzlich in der NZZ
dargelegt. Verlangt werden zwischenzeitlich Tieranwälte auch in
Österreich und im Fürstentum Liechtenstein.
STIFTUNG FÜR DAS TIER IM RECHT
Dr. iur. Antoine F. Goetschel
Geschäftsführer und Rechtsanwalt