Meldestellen für Findeltiere – bereits dreizehn Kantone beteiligen sich an übergreifender Lösung
Bis ins Jahr 2004 war die entsprechende Regelung sehr uneinheitlich und gingen Fund- und Verlustmeldungen je nach kantonaler oder sogar kommunaler Regelung bei einer Vielzahl verschiedener Behörden und Privatinstitutionen ein. Insbesondere wenn ein entlaufenes Tier eine Kantonsgrenze einmal überschritt, wurde die Suche entscheidend erschwert. Heute verfügt jeder Kanton nun über eine eigene Meldestelle für Findeltiere.
08.07.2005
Seit April 2003 stellen Tiere im schweizerischen Recht keine Sachen mehr dar. Deshalb beträgt die Wartefrist zur "Adoption" eines Findeltiers durch den Finder – sofern er seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt – nicht mehr fünf Jahre, sondern lediglich noch zwei Monate (Art. 722 Abs. 1bis des Zivilgesetzbuchs ZGB). Damit diese kurze Frist für die Suche des Verlierers nach seinem Tier ausreicht, verpflichtet Art. 720a Abs. 2 ZGB die Kantone, per 1. April 2004 eine besondere zentrale Meldestelle für das Anzeigen von Tierfunden zu bezeichnen und zu organisieren. Aufgabe der Meldestellen ist es insbesondere, sämtliche bei ihr eingegangenen Verlust- und Fundanzeigen zu sammeln und zu verarbeiten. Einerseits wird damit klar festgelegt, wo Tierfunde zu melden sind, und anderseits erhöht sich damit – im Vergleich zu früher – vor allem auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Eigentümer sein verlorenes oder entlaufenes Tier wieder findet. Bis ins Jahr 2004 war die entsprechende Regelung sehr uneinheitlich und gingen Fund- und Verlustmeldungen je nach kantonaler oder sogar kommunaler Regelung bei einer Vielzahl verschiedener Behörden und Privatinstitutionen ein. Insbesondere wenn ein entlaufenes Tier eine Kantonsgrenze einmal überschritt, wurde die Suche entscheidend erschwert. Heute verfügt jeder Kanton nun über eine eigene Meldestelle für Findeltiere.
Eine möglichst grosse Erfolgschance bei der Suche nach einem verlorenen oder entlaufenen Heimtier kann indes nur durch ein nicht nur kantonal, sondern landesweit reibungslos funktionierendes Meldesystem gewährt werden. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stiftung für das Tier im Recht stets für eine gesamtschweizerisch optimal vernetzte Datenverarbeitung stark gemacht und bereits im Herbst 2003 entsprechende Gespräche mit Behörden und anderen Tierschutzorganisationen initiiert.
Auch wurden Arbeitsgruppen für die Evaluation und Optimierung
entsprechender Systeme gebildet. Diese Bemühungen wurden auch von
staatlicher Seite massgeblich unterstützt, indem die Konferenz der
Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) bei
der interkantonalen Koordination hilfreich zur Seite stand.
Im
Frühjahr 2005 liegt nun ein Verbund der kantonalen Meldestellen vor und
ist über die Internetseite www.tierschutz.ch für jedermann rund um die
Uhr zugänglich. Diese zentrale Lösung basiert auf einer Datenbank der
Tierschutzverlag Zürich AG und wird den angeschlossenen Kantonen von
dieser für eine dreijährige Einführungsphase bis Ende 2007 kostenlos zur
Verfügung gestellt. Für die Weiterführung des Systems ab 2008 werden
mit den Kantonen dann neue Verträge ausgehandelt. Bis heute haben
bereits 13 Kantone, die zusammen 61% der Bevölkerung beherbergen,
entschieden, sich an diesem kantonsübergreifenden System zu beteiligen.
Im Herbst sollen es gesamthaft 17 Kantone sein. Die anderen Kantone
haben sich bislang nicht für den Beitritt am einheitlichen System
entschliessen können. Ziel der Bemühungen der Stiftung für das Tier im
Recht war es von Anfang an, ein möglichst Flächen deckendes (d.h.
lückenloses) einheitliches Meldestellensystem für entlaufene und
gefundene Tiere zu schaffen, mit dem Daten auch kantonsübergreifend
abgefragt werden können.
Offizielle kantonale Meldestellen für Findeltiere (Stand Juli 2005)
- Aargau: Interimistisch: Aargauischer Tierschutzverein, Steinbühlstrasse 36, 5417 Untersiggenthal, 056 288 28 83, meldestelle@ag-tierschutzverein.ch
- Appenzell AR: Kantonale Notrufzentrale, Rathaus, 9043 Trogen, 071 343 66 66
- Appenzell AI: Kantonspolizei, Unteres Ziel 20, 9050 Appenzell, 071 788 97 00
- Basel-Landschaft: Tierschutz beider Basel, Birsfelderstrasse 45, 4052 Basel, 061 378 78 10, www.tierfundbuero.ch
- Basel-Stadt: Tierschutz beider Basel, Birsfelderstrasse 45, 4052 Basel, 061 378 78 10, www.tierfundbuero.ch
- Bern: Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ, Albulastrasse 55, Postfach 1250, 8048 Zürich, 0848 567 567, stmz@stmz.ch
- Freiburg: Bureau d'annonce de l'Etat de Fribourg, Service vétérinaire, chemin de la Madelaine 1, 1763 Granges-Paccot, 026 305 22 70, svet@fr.ch
- Genf: Dép. de justice, police et sécurité, 14, rue de l’Hotel-de-Ville, C.P. 3962, 1211 Genève 3, 022 372 55 00
- Glarus: Kantonspolizei, Einsatzzentrale, Spielhof 12, Postfach 635, 8750 Glarus, 055 645 66 66
- Graubünden: Kantonales Veterinäramt (Anzeigen auch über Polizei), Hofgraben 11, 7001 Chur, 081 257 24 15, www.va.gr.ch
- Jura: Police cantonale jurassienne, place de la Liberté 1, 2800 Delémont, 032 422 44 22
- Luzern: Kantonspolizei, Kasimir-Pfyfferstrasse 26, 6002 Luzern, 041 248 81 17, kapo@lu.ch ; für in der Stadt Luzern gefundene Tiere: Stadtpolizei Luzern, Wasenmeister, Hirschengraben 17a, 6002 Luzern; 041 208 77 11, kurt.wuersch@stadtluzern.ch
- Neuenburg: Service vétérinaire cantonal, Rue Jehanne-de-Hochberg 5, 2001 Neuchatel, 032 889 68 60, animaux.trouvés@ne.ch
- Nidwalden: Kapo Nidwalden, Kreuzstrasse 1, 6371 Stans, 041 618 44 66
- Obwalden: Tierheim Paradiesli, 6372 Ennetmoos, 041 610 60 21, www.tierheim-paradiesli.ch
- Schaffhausen: Kantonstierarzt, Schlachthofstrasse 23, Postfach 212, 8206 Schaffhausen, 052 620 22 35, www.sh.ch
- Schwyz: Kantonspolizei, Bahnhofstrasse 7, 6431 Schwyz, 041 819 29 29
- Solothurn: Alarmzentrale Polizei Kanton Solothurn, Schanzmühle, Werkhofstrasse 33, 4503 Solothurn, 032 627 71 11 (oder jede Polizeistelle der Kantonspolizei)
- St. Gallen: fünf regionale Meldestellen: Fürstenland-Neckertal, Kantonspolizei, 9245 Oberbühren, 071 955 75 75; Bodensee-Rheintal, Kantonspolizei, 9425 Thal, 071 886 36 86; Werdenberg-Sarganserland, Kantonspolizei, 8887 Mels, 081 725 40 04; Lindtgebiet-Toggenburg, Kantonspolizei, 8716 Schmerikon, 055 465 28 00; Stadt St. Gallen, Stadtpolizei, 9001 St. Gallen, 071 224 60 00
- Tessin: Polizia cantonale, viale S. Franscini 3, 6500 Bellinzona, 091 825 55 55, polizia@polca.ti.ch
- Thurgau: Kantonspolizei, Zürcherstrasse 325, 8500 Frauenfeld, 052 728 28 28
- Uri: Kantonspolizei, Tellsgasse 5, 6460 Altdorf, 041 875 22 11
- Waadt: Centre SVPA, Refuge de Sainte-Catherine, 1000 Lausanne 25, 021 784 80 02, svpa@svpa.ch
- Wallis: Departement für Finanzen, Landwirtschaft und äussere Angelegenheiten und Wirtschaftsrecht, Regierungsgebäude, 1950 Sion, 027 606 72 61 (deutsch) / 63 (français)
- Zug: Tierschutzverein, Tierheim, 6319 Allenwinden, 041 711 00 33, info@tsvzug.ch
- Zürich: Meldestelle Findeltiere des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, 0848 848 244 (Finder), 0848 848 254 (Sucher)
- Liechtenstein: Tierschutzverein Liechteinstein, Schwarz Strässle 35, FL-9494 Schaan, Tel. +423 239 65 65