Stiftung für das Tier im Recht
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Tötung
...lvoll erfolgt (Art. 26 Abs. 1 lit. b und c TSchG). Qualvoll ist eine Tötung, wenn dem Tier dabei länger andauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden. Die Behörden gehen von einer mutwilligen Tötung aus, wenn der Täter rücksichtslos, aus Trotz, Boshaftigkeit, Übermut oder Leichtfertigkeit handelt oder die Tat aus einer momentanen Laune heraus verübt, etwa wenn er auf zahme oder gefangene Tiere schiesst oder die Katze des Nachbarn tötet, nur weil er sich über ihren Kot im Garten ärgert oder sich aus einem anderen Grund am Halter rächen will...
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Zoophilie
...Tierwürde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG als Tierquälerei bestraft. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wird. Das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten ist also nicht erforderlich. Strafbar sind somit nicht nur gewalttätige Praktiken (Zoosadismus), sondern auch der gewaltlose Geschlechtsverkehr mit Tieren – und dies auch, wenn die Tiere an entsprechende Handlungen gewöhnt oder sogar darauf dressiert wurden und daher vermeintlich freiwillig mitwirken. Die Formulierung in Art. 16 Abs. 2 lit. j TSchV hat weitreichende Konsequenzen. So ist n...
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Bienen, Wespen und Hornissen
...rquälerei nach Art. 26 TSchG bei diesen Tieren nicht zur Anwendung. Im Gegensatz zur Rechtslage in der Schweiz werden wirbellose Tiere in verschiedenen anderen Ländern generell durch das Tierschutzgesetz geschützt, so etwa in Deutschland oder Österreich.Während der Schutz der Tierwürde im Tierschutzgesetz erst 2008 ausdrücklich verankert worden ist, gilt er auf höchster Rechtsebene bereits seit 1992 als anerkannt. Art. 120 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) bestimmt, dass die Würde der Kreatur im Rahmen der gentechnologischen Forschung zu respektieren und zu schützen ist. Weil es sich dabei um e...
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2006_10_11 Stiftung für das Tier im Recht veröffentlicht vollständiges kantonales Hunderecht und präsentiert Entwurf für ein einheitliches eidgenössisches Hundegesetz
...Übersicht über alle 26 geltenden kantonalen Hunderechtsordnungen aufgeschaltet (Stichwort "Hunde-Recht"). Diese ermöglicht Hundehaltenden u.a. die Planung von ausgedehnten Spaziergängen und Ferienaufenthalten, ohne mit kantonalen Hundebestimmungen ins Gehege zu kommen.In der Praxis ist das Dickicht von kantonalen und kommunalen Bestimmungen für die Hundehaltenden nicht zumutbar und darüber hinaus auch dem effizienteren Schutz der Bevölkerung nicht dienlich. Für die Zukunft kann nach Ansicht der Stiftung daher einzig eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung Besserung und Rechtssicherheit br...
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2019 11 14 Medienmitteilung: Zahl der Tierschutzstrafverfahren steigt gegenüber dem Vorjahr wieder an – Nach wie vor erhebliche Defizite und deutliche kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierschutzverstössen feststellbar
...Stelle. Mit 3.74, 3.26 und 3.01 Verfahren pro 10'000 Einwohner bei gleichzeitig hohen absoluten Fallzahlen sind weiter die Kantone Luzern, Solothurn und St. Gallen positiv zu erwähnen. In absoluter Hinsicht hat schliesslich der Kanton Zürich mit 281 Fällen die zweitmeisten Verfahren geführt, während die Kantone Glarus (6.93), Obwalden (3.17) und Uri (3.02) mit ihren proportionalen Werten hervorstechen. Die wenigsten Fälle verzeichnet 2018 der Kanton Nidwalden mit zwei Tierschutzstrafverfahren, was lediglich 0.46 Verfahren pro 10'000 Einwohner entspricht. Weniger als 0.50 Verfahren pro ...
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2013_08_16 TIR unterstützt Volksinitiative zum Schutz von Wolf, Bär und Luchs
...verstossen (Artikel 26 und Artikel 31 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge; SR 0.111), andererseits würde er von den anderen Ländern nicht gebilligt. [...] [Die] Schweiz würde neben der Glaubwürdigkeit auch die Basis für zahlreiche Artenschutzbestimmungen in der Bundesgesetzgebung verlieren. Eine Kündigung der Berner Konvention zur Regulierung einer einzelnen Art ist im Übrigen unverhältnismässig."Rational betrachtet haben die Motion Fournier und die zur Lockerung des Schutzes der Grossraubtiere vorgebrachten Argumente zudem keine sachliche Grundlage. So lei...
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2012_01_06 Schweizer Gastronomie: Tierquälerei bei der Tötung von Hummern
...s verbietet in Art. 26 Abs. 1 lit. b das qualvolle Töten von Tieren, wobei die Bestimmung auch für Panzerkrebse und Kopffüsser gilt. Im Gesetzessinne ist eine Tötung dann qualvoll, wenn dem Tier dabei Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste von einer gewissen Erheblichkeit zugefügt werden. Zweifelsohne bedeutet das Eintauchen in kochendes Wasser für die Tiere enormen Stress und somit auch grosses Leiden. Diese Zubereitungsart von Hummern stellt folglich eine qualvolle Tötung und somit eine Tierquälerei im rechtlichen Sinne dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Gel...
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2009_06_20 Zum Erschiessen von Hunden
...n Tötung nach Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG zu prüfen. Aufgrund des nicht geringen Risikos von Fehlschüssen ist die Tötung – sofern sie denn überhaupt notwendig ist – wiederum vorzugsweise einem Tierarzt zu überlassen, der eine fachgerechte Euthanasie durchführt.Eine Tierquälerei liegt ferner auch dann vor, wenn die Tötung mutwillig erfolgt, das heisst wenn der Täter rücksichtslos, aus Trotz, Boshaftigkeit, Übermut oder Leichtfertigkeit handelt oder die Handlung aus einer momentanen Laune heraus verübt. Unter dem Aspekt der Mutwilligkeit zu prüfen ist im Übrigen stets auch die Tötung vo...
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2007_07_30 Volksinitiative für gesamtschweizerische Tieranwälte eingereicht
...älte eingereicht Am 26. Juli 2007 wurde eine eidgenössische Volksinitiative zur Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten in der Schweiz eingereicht. Die Stiftung für das Tier im Recht bzw. ihre Vororganisation hat sich vor mehr als 15 Jahren mit Erfolg für die Schaffung des kantonal-zürcherischen "Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen" stark gemacht. Sie begrüsst deshalb die Anstrengungen, dieses Erfolgsmodell auch auf andere Kantone übertragen zu wollen. 30.07.2007 Der Zürcher "Tieranwalt" vertritt die Interessen des Tieres in jedem Strafverfahren wegen Tierquälerei und anderen T...
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2007_08_02 Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert strenge Bestrafung für das Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen
...verfolgungsbehörden 26 Verfahren eröffnet, was verglichen mit den Vorjahren einen Höchstwert darstellt.Von der Justiz werden die Fälle bislang mit unangemessener Milde beurteilt. In beinahe 80 Prozent aller von der TIR erfassten Entscheidungen wurde das Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen lediglich als "fahrlässige Vernachlässigung" oder sogar nur als "Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung" qualifiziert. Die Täter kommen in der Regel mit symbolischen Bussen von wenigen hundert Franken davon, was dem Leiden der Tiere, das nicht selten in einem langwierigen und qualvoll...