Stiftung für das Tier im Recht veröffentlicht vollständiges kantonales Hunderecht und präsentiert Entwurf für ein einheitliches eidgenössisches Hundegesetz
Auf www.tierimrecht.org vermittelt die Stiftung für das Tier im recht einen Überblick über sämtliche geltenden kantonalen Hundegesetze. Dazu präsentiert sie einen detaillierten Entwurf für ein "Bundesgesetze zum Schutz vor und von Hunden" mit wirksamen Massnahmen gegen gefährliche Hunde. Gefordert werden unter anderem ein Versicherungsobligatorium für Hundehaltende und die Schaffung eines durch die Versicherungsprämien gespiesenen "Schweizerischen Fonds zur Vermeidung von durch Hunde verursachten Unfällen", aus dem Präventionskampagnen finanziert werden sollen.
11.10.2006
In der Praxis ist das Dickicht von kantonalen und kommunalen Bestimmungen für die Hundehaltenden nicht zumutbar und darüber hinaus auch dem effizienteren Schutz der Bevölkerung nicht dienlich. Für die Zukunft kann nach Ansicht der Stiftung daher einzig eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung Besserung und Rechtssicherheit bringen.
Die Stiftung hat daher einen Entwurf für ein "Bundesgesetz für den Schutz vor und von Hunden" (einschliesslich der hierfür notwendigen neuen Verfassungsbestimmung) erarbeitet, der den eidgenössischen Räten als Basis für eine sinnvolle Bundesregelung dienen soll. Zweck des eidgenössischen Erlasses, der an die Stelle der bisherigen kantonalen und kommunalen Bestimmungen treten soll, ist der wirksame Schutz von Mensch und Tier vor (insbesondere Beiss-)Unfällen, die von Hunden verursacht werden, ohne dabei die Prinzipien des Hundeverhaltens und des Tierschutzes ausser Acht zu lassen.
Massnahmen wie die obligatorische Aus- und Weiterbildung der Hundehalterinnen und Hundehalter in theoretischer und praktischer Hinsicht und eine individuelle Gefährlichkeitsprüfung von Hunden sollen zu einem wirksamen und nachhaltigen Schutz der Bevölkerung beitragen. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird dabei rassenunabhängig bei jedem Einzeltier nach bundesweit einheitlichen Kriterien festgestellt. Wer einen potentiell gefährlichen Hund ausführen will, benötigt unter anderem einen behördlich auf ihn oder sie und das Tier ausgestellten Fähigkeitsausweis, worin der sichere Umgang mit dem Hund bescheinigt wird.
Durch den für jede Hundehalterin und jeden Hundehalter obligatorischen
Abschluss einer Haftpflichtversicherung soll zudem sichergestellt
werden, dass Schadensereignisse in jedem Fall finanziell getragen
werden.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf verfolgt verschiedene Ziele: Die auf wissenschaftlicher Grundlage ausgearbeitete Gefährlichkeitsprüfung von Hunden trifft die richtigen Tiere und trägt wesentlich zum erhöhten Schutz der Bevölkerung bei. Das Dickicht des kantonalen und kommunalen Hunderechts wird gelichtet, und der "FVHU" wirkt sachlich und nachhaltig auf die Verbesserung der Mensch-Hund-Beziehung ein. Und dies alles geschieht, ohne dass der Schutz der Hunde auf der Strecke bleibt.
Der Gesetzesentwurf ist im vollen Wortlaut auf www.tierimrecht.org und www.tierschutz.org abzurufen. In der Neuen Zürcher Zeitung NZZ von heute 11. Oktober 2006 hat die Stiftung zudem bereits Gelegenheit erhalten, den Vorschlag etwas ausführlicher vorzustellen.