Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
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2019 10 02 Medienmitteilung: Parlament lehnt Petition für eine Kastrationspflicht von Freigänger-Katzen ab – WBK-Motion «Für eine bessere Kontrolle der Vermehrung von Streunerkatzen» ist keine wirksame Alternative
...nicht kastrieren, u.a. in der Annahme, dass der Tierschutz diese Aufgabe übernehmen wird, wird auch eine Kennzeichnungspflicht nichts ändern. 3. Viele Privathalter lassen ihre Katzen bereits heute chippen und registrieren. Jedoch ist in der Schweiz nicht flächendeckend dafür gesorgt, dass diese Kennzeichnung tatsächlich abgelesen wird. In vielen Städten und Kommunen werden verstorbene Tiere einfach entsorgt. Chiplesegeräte sind oft nicht vorhanden (z.B. bei der Polizei). Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht müsste deshalb mit der Verpflichtung der Kantone und Gemeinden einhergehe...
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2016 03 08 Friendsmail Nr. 41: 20 Jahre Tier im Recht – die TIR feiert Geburtstag und verleiht erstmals den TIR Tierschutzrecht Award!
...n the 21th Century: A Growing Movement in America and Beyond" halten. Die TIR ist Mitveranstalterin des Vortrags und freut sich auf das zahlreiche Erscheinen interessierter Zuhörer. Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier.In den letzten Wochen hat sich die TIR ausserdem stark dem Bereich Tierversuche gewidmet. Zusammen mit über 40 Tierschutzorganisationen haben wir dem Regierungsrat des Kantons Zürich einen offenen Protestbrief überreicht, in dem wir die Bewilligung von umstrittenen Affenversuchen in Zürich anprangern. Die Versuche waren auch in den Medien ein grosses Thema, so beispielswe...
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2008_11_14 Wichtige Abstimmung im Kanton Zürich: Die TIR empfiehlt ein JA zum neuen Hundegesetz und ein NEIN zur Version mit Kampfhundeverbot
...en (Rassetypenliste I). Halterinnen und Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen zusätzlich zur verlangten Ausbildung eine Haltebewilligung beantragen. Der Regierungsrat bezeichnet auch hier die betroffenen Rassen (Rassetypenliste II), wobei er sich an die bereits bestehe Liste anlehnen wird, die die vier Hunderassen aufzählt, für die eine Leinen- und Maulkorbpflicht besteht. Dies sind der American Pitbull, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und der Staffordshire-Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Die Bewilligung für die Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes ...
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2007_09_28 Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird neuer Tieranwalt des Kantons Zürich
Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird neuer Tieranwalt des Kantons Zürich Antoine F. Goetschel (49, parteilos) wird neuer "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich". Am letzten Mittwoch wurde er vom Zürcher Regierungsrat gewählt, nachdem ihn der vorschlagsberechtigte Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) Zürich hierzu ausgesucht und vorgeschlagen hat. Er wird sein Amt anfangs November 2007 antreten, da der jetzige Amtsträger nach 14 Jahren seinen Rücktritt erklärt hat. 28.09.2007 Neben seiner selbständigen Anwaltstätigkeit in Zürcher...
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2007_04_20 Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab
Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab Das heute von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats vorgestellte Gesetzespaket gegen gefährliche Hunde ist aus der Sicht des Tierschutzes nicht akzeptabel und verstösst zudem gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Die WBK hat es damit leider verpasst, die Hundeproblematik mit systematisch sauberen und wissenschaftlich haltbaren Massnahmen zu lösen. Vielmehr gehen die vorgeschlagenen Massnahmen weit gehend auf ...
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2016 11 24 Tierschutzstrafpraxis 2015: TIR-Analyse zeigt massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien und erhebliche Defizite in der Praxis der Strafbehörden
...erschutzverstössen. So beispielsweise werden Vergehen gemäss Art. 26 TSchG fälschlicherweise regelmässig nur mit Bussen geahndet. Weiter kommt es immer wieder vor, dass Strafverfolgungsbehörden in Fällen, in denen die Beschuldigten ihre tierschutzrechtlichen Pflichten nicht kannten, entgegen der juristischen Strafrechtslehre lediglich von einer fahrlässigen Tatbegehung ausgehen. Auch in anderen Fällen tun sich die Behörden mit der Trennung von Vorsatz und Fahrlässigkeit schwer. So wurde ein Beschuldigter in einem Entscheid aus dem Kanton Bern lediglich aufgrund eines fahrlässigen Verg...
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2008_10_14 TIR-Geschäftsleiter gibt in der "Schweizer Hausapotheke" Auskunft zum neuen Tierschutzrecht und zu unterschiedlichen Bestrafungen von Tierquälern
TIR-Geschäftsleiter gibt in der "Schweizer Hausapotheke" Auskunft zum neuen Tierschutzrecht und zu unterschiedlichen Bestrafungen von Tierquälern TIR-Geschäftsleiter gibt in der "Schweizer Hausapotheke" Auskunft zum neuen Tierschutzrecht und zu unterschiedlichen Bestrafungen von Tierquälern In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Schweizer Hausapotheke" erläutert TIR-Geschäftsleiter Dr. Gieri Bolliger die Neuerungen des revidierten Tierschutzrechts und erklärt, weshalb sie zwingend notwendig sind. 14.10.2008 Zudem werden im Interview die Gründe für den Anstieg der Anzeigen wegen Tierquälerei...
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2008_11_14 Wichtige Abstimmung im Kanton Zürich: Die TIR empfiehlt ein JA zum neuen Hundegesetz und ein NEIN zur Version mit Kampfhundeverbot
...en (Rassetypenliste I). Halterinnen und Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen zusätzlich zur verlangten Ausbildung eine Haltebewilligung beantragen. Der Regierungsrat bezeichnet auch hier die betroffenen Rassen (Rassetypenliste II), wobei er sich an die bereits bestehe Liste anlehnen wird, die die vier Hunderassen aufzählt, für die eine Leinen- und Maulkorbpflicht besteht. Dies sind der American Pitbull, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und der Staffordshire-Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Die Bewilligung für die Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes ...
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2007_04_20 Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab
Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab Das heute von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats vorgestellte Gesetzespaket gegen gefährliche Hunde ist aus der Sicht des Tierschutzes nicht akzeptabel und verstösst zudem gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Die WBK hat es damit leider verpasst, die Hundeproblem...
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2007_09_28 Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird neuer Tieranwalt des Kantons Zürich
Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird neuer Tieranwalt des Kantons Zürich Antoine F. Goetschel der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird neuer Tieranwalt des Kantons Zürich Der Zürcher Regierungsrat hat den jetzigen Geschäftsleiter der TIR, Dr.iur. Antoine F. Goetschel, zum neuen "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen" gewählt. Goetschel ist überglücklich und will, dass Tierquäler künftig noch härter angepackt werden. 28.09.2007 Antoine F. Goetschel (49, parteilos) wird neuer "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich". Am letzten Mittw...