Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab
Das heute von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats vorgestellte Gesetzespaket gegen gefährliche Hunde ist aus der Sicht des Tierschutzes nicht akzeptabel und verstösst zudem gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Die WBK hat es damit leider verpasst, die Hundeproblematik mit systematisch sauberen und wissenschaftlich haltbaren Massnahmen zu lösen. Vielmehr gehen die vorgeschlagenen Massnahmen weit gehend auf Kosten aller 500'000 in der Schweiz lebenden Hunde.
20.04.2007
Grundsätzlich zu befürworten ist die Absicht, über eine Verfassungsänderung eine Bundeskompetenz für die gesamtschweizerisch einheitliche Regelung des Schutzes von Menschen vor Hunden zu schaffen, wie dies die Stiftung für das Tier im Recht schon seit langer Zeit mit Nachdruck postuliert. Das unzumutbare Durcheinander kantonaler Hunderegelungen ist nur auf diese Weise zu überwinden. Dass die Kompetenzzuweisung jedoch in Art. 80 der Bundesverfassung untergebracht werden soll, der den Schutz von – und eben nicht vor – Tieren regelt, ist systematisch ebenso falsch wie die Einordnung der geplanten Bestimmungen in die Tierschutzgesetzgebung.
Die vorgeschlagene Regelung ist zudem auch inhaltlich nicht angemessen. Zwar stellt die Einteilung aller Hunde in Kategorien einen denkbaren Anknüpfungspunkt für verschiedene Massnahmen dar und eignen sich Körpergrösse und Gewicht hierfür auch als objektive Kriterien. Dies gilt aber nicht für die Rassezugehörigkeit. Die Zuteilung ganzer Rassen (wie offenbar nach dem Willen der Kommission beispielsweise Pitbulls) in die Kategorie "gefährliche Hunde" und das damit einhergehende Halteverbot sind wissenschaftlich nicht haltbar und wird von der Stiftung für das Tier im Recht klar abgelehnt. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die genaue Einteilung noch
offen ist und auf die Verordnungsebene d.h. dem Bundesrat delegiert
werden soll, dem die Verantwortung damit wieder zurückgewiesen wird.
Ebenso unverhältnismässig ist der vorgesehene generelle Leinenzwang für
sämtliche Hunde "im öffentlichen Raum oder im überbauten Gebiet", was
das natürliche Verhalten der Tiere massiv einschränkt und in dieser
pauschalen Form nicht mit den Grundsätzen eines verhältnismässigen
Tierschutzes vereinbar ist.
Gesamthaft kommt der enttäuschende
Massnahmenvorschlag einem hilflosen "Treten an Ort" gleich, was
angesichts der Dringlichkeit des Problems sehr bedauerlich ist. Dies
obwohl schon seit längerem konstruktive Lösungsansätze verfügbar wären,
wie namentlich der von der Stiftung für das Tier im Recht bereits im
letzten Herbst vorgestellte Entwurf für ein "Bundesgesetz zum Schutz vor
und von Hunden", der die Bereiche Tierschutz und Sicherheit des
Menschen verhältnismässig und sinnvoll vereint. Letztlich werden aber
ohnehin Volk und Stände über die Hundefrage entscheiden müssen. Und da
scheint es doch bereits heute sehr fraglich, dass diese einer derart
verunglückten Vorlage tatsächlich zustimmen werden.