Stiftung für das Tier im Recht

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  • Was gilt bei der Haltung von Spinnen und anderen wirbellosen Tieren?

    Was gilt bei der Haltung von Spinnen und anderen wirbellosen Tieren? Was gilt bei der Haltung von Spinnen und anderen wirbellosen Tieren? Weil sich das Tierschutzrecht weitgehend auf den Schutz von Wirbeltieren beschränkt, gibt es keine verbindlichen Bestimmungen zur Haltung von Spinnen und Skorpionen, Insekten, Würmern, Schnecken etc. Viele von ihnen werden deshalb in viel zu kleinen Terrarien gehalten. Problematisch ist zudem, dass die Schmerzäusserungen dieser Tiere für den Menschen schwer erkennbar sind und sie deshalb unter Umständen elend zu Grunde gehen. Viele exotische Wirbellose sind ...


  • Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz?

    Welche wirbellosen Tiere stehen unter Artenschutz? Auch wenn sie nicht vom Tierschutzrecht erfasst sind, stehen zahlreiche wild lebende wirbellose Tiere unter Artenschutz. Es ist verboten, diese Arten zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen. Zudem darf man sie weder lebend noch tot – einschliesslich der Eier, Larven, Puppen oder Nester – mitführen, versenden, anbieten, ausführen, andern überlassen, erwerben, in Gewahrsam nehmen oder bei solchen Handlungen mitwirken. Aus der Ordnung der Hautflü...


  • Verbotene Handlungen

    Verbotene Handlungen Verbotene Handlungen Allgemeines Als Schranke des grundsätzlichen Herrschaftsrechts des Eigentümers über seine Tiere und als Konkretisierung der allgemeinen Grundsätze von Art. 4 TSchG, wonach keinem Tier ungerechtfertigte Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zugefügt werden dürfen, verbietet die Tierschutzgesetzgebung in Art. 16 TSchV i.V.m. Art. 26 und 28 TSchG verschiedene Handlungen an Tieren ausdrücklich. Rechtliche Erfassung Art. 16 Abs. 1 TSchV untersagt das Misshandeln, Vernachlässigen und unnötige Überanstrengen von Tieren. Unter den Begriff der Misshandlun...


  • Werbung

    Werbung Werbung Allgemeines Als Werbung mit Tieren gilt jede Handlung, mit der mittels eines Tieres auf ein bestimmtes Produkt, ein wirtschaftliches Unternehmen oder eine Tätigkeit zum Zweck der Umsatzförderung aufmerksam gemacht wird. Beispiele hierfür bilden etwa Werbeinserate in Presseerzeugnissen, Aufnahmen für Radio, Film und Fernsehen, aber auch das Mitführen von Tieren bei Spendensammlungen oder die Verteilung von Kleintieren als Werbegeschenke. Mangels Werbezweck nicht unter den Begriff fällt hingegen beispielsweise die Verwendung von Tieren in Theaterstücken. Rechtliche Erfassun...


  • 2005_12_22 Fehlende Tieranwaltschaft im Entwurf zur eidgenössischen Strafprozessordnung– Stiftung für das Tier im Recht erwägt bereits heute das Referendum

    Fehlende Tieranwaltschaft im Entwurf zur eidgenössischen Strafprozessordnung– Stiftung für das Tier im Recht erwägt bereits heute das Referendum Die Stiftung für das Tier im Recht befürwortet die Bestrebungen zur Schaffung einer einheitlichen eidgenössischen Strafprozessordnung. Aus der Sicht des Tierschutzes ist es aber unerlässlich, die Tieranwaltschaft oder eine ähnliche Institution darin zu verankern. 22.12.2005 Das Amt besteht bislang zwar nur im Kanton Zürich. Seit seiner Einführung 1992 wurden damit aber sehr gute Erfahrungen gemacht und hat die Tieranwaltschaft wesentlich zum vorbeugen...


  • MBCC

    ...ports are available here: 2017 Annual Cyprus Report2016 Annual Cyprus Report2016 Jahresbericht (German)2015 Annual Cyprus Report2014 Annual Cyprus Report2013 Annual Cyprus Report2012 Annual Cyprus Report2011 Cyprus Autumn Report2011 Cyprus Spring Report 2010 Cyprus Autumn Report2009 Cyprus Autumn Report2008 Berne Conv. Cyprus Report2006 Cyprus Report2005 Report on Cyprus Hunting (DG Env)2005 EU Report Cyprus Bird Census2004 Report of Cyprus2003 EU Accession (Wallström)2002 EU Accession of Cyprus


  • 2014_Unterlagen und Informationen zum Klageverfahren Zypern

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  • 2005_12_20 Erleichterung über Rückzug – Überraschung über Ankündigung einer neuen STS-Initiative

    Erleichterung über Rückzug – Überraschung über Ankündigung einer neuen STS-Initiative Erleichterung über Rückzug – Überraschung über Ankündigung einer neuen STS-Initiative Die Stiftung für das Tier im Recht ist über den Rückzug der STS-Initiative "Tierschutz-JA!" erleichtert. Das leider zu erwartende schlechte Abstimmungsergebnis hätte die Bemühungen für verbesserte Vollzugsstrukturen auf kantonaler Ebene über Jahre hin blockiert. 20.12.2005 Überrascht ist die Stiftung für das Tier im Recht über die Ankündigung einer neuerlichen STS-Initiative, diesmal zur schweizweiten Einführung einer Tieran...


  • 2005_10_03 Schluss mit Ausreden: www.tierschutz.org ist da!

    Schluss mit Ausreden: www.tierschutz.org ist da! Schluss mit Ausreden: www.tierschutz.org ist da! Rechtzeitig zum Welttiertag 2005 hat die Stiftung für das Tier im Recht ein weiteres Instrument zur stetigen Verbesserung der Stellung des Tieres in Recht und Gesellschaft lanciert. Die einzigartige Webseite www.tierschutz.org ist jetzt online! Da finden Sie praktisch alles über die Mensch-Tier-Beziehung, erhalten Tipps zum Halten von Tieren und erfahren mehr über deren Ansprüche. Weiter finden Sie zahlreiche Hinweise auf Fachliteratur und Merkblätter, wichtige Adressen, Spiele, aktuelle Zeitungsb...


  • 2004_09_02 Plädoyer für einen Tieranwalt im Fürstentum

    Plädoyer für einen Tieranwalt im Fürstentum 02.09.2004 Plädoyer für einen Tieranwalt im FürstentumAm 25. August 2004 durfte der Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht, Dr. Antoine F. Goetschel, anlässlich der Generalversammlung des TSV Liechtenstein ein beherztes Plädoyer für die Einführung eines Tieranwalts auch im Fürstentum halten. Unter Hinweis auf die Tierfall-Datenbank der Stiftung konnte er nachweisen, dass das Tierschutzstrafrecht im Kt. Zürich auch dank dem Tieranwalt durchschnittlich besser vollzogen wird als in anderen Kantonen. Die sehr rege Diskussion, an der sich a...


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