Fehlende Tieranwaltschaft im Entwurf zur eidgenössischen Strafprozessordnung– Stiftung für das Tier im Recht erwägt bereits heute das Referendum
Die Stiftung für das Tier im Recht befürwortet die Bestrebungen zur Schaffung einer einheitlichen eidgenössischen Strafprozessordnung. Aus der Sicht des Tierschutzes ist es aber unerlässlich, die Tieranwaltschaft oder eine ähnliche Institution darin zu verankern.
22.12.2005
Kantonale Tieranwältinnen und Tieranwälte müssen auch vor dem Hintergrund der eidgenössischen Strafprozessordnung ihre Existenzberechtigung haben – entweder als obligatorisches kantonales Institut oder dann zumindest in Form einer kantonalen Vorbehaltsmöglichkeit zu seiner Schaffung. Der bundesrätliche Entwurf sieht bis anhin weder das eine noch das andere vor, womit mit Inkraftsetzung der StPO wohl alle bis zu diesem Zeitpunkt eingeführten kantonalen Tieranwälte wieder abgeschafft würden.
Die Stiftung für das Tier im Recht fordert das Parlament daher auf, dieses Versäumnis des Bundesrates in der bevorstehenden Debatte zu korrigieren. Andernfalls kann bereits heute davon ausgegangen werden, dass gegen die dereinst verabschiedete eidgenössische Strafprozessordnung zur besseren Durchsetzung des Tierschutzrechts das Referendum erwägt werden müsste.
Stiftung für das Tier im Recht, Dr. iur. Gieri Bolliger unter Telefon: 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.
Mehr unter:
- Newsmeldung vom 13.06.2005 "Kein Platz mehr für kantonale Tieranwälte?"
- Tierschutzrechtslexikonbeitrag zu Tieranwalt
- Gutachten Tierschutzstrafpraxis 1995-2004
- Schweizerische Strafprozessordnung: Vernehmlassung zum Vorentwurf 2001
- Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts