Stiftung für das Tier im Recht
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2008_01_08 Güterabwägung im Tierversuch aus rechtlicher Sicht
Güterabwägung im Tierversuch aus rechtlicher Sicht Güterabwägung im Tierversuch aus rechtlicher Sicht Die Frage nach der Verhältnismässigkeit von Tierversuchen bildet die zentrale Problematik in der Bewilligungspraxis für Tierversuche. In einem Aufsatz beleuchtet Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR und Mitglied der Tierversuchskommission des Kantons Zürich, die Thematik aus juristischer Sicht. 08.01.2008 Die Abhandlung stellt eine ausführliche Fassung des am 8. November 2007 anlässlich des Forums "Gesundheit und Tierschutz" der Stiftung Animalfree Research gehaltenen Referats dar. Der Auto...
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2006_08_23 TIR-Datenbank auch von Zürcher Obergericht benutzt!
...mmentar (Goetschel, a.a.O., N. 10 zu Art. 3 TSchG). Darin wird exemplarisch auch der Fall eines vorübergehenden Zusammenpferchens von Vieh während eines Stallumbaus angeführt. Als vorschriftswidrige Tierhaltung im Sinne von Art. 29 Ziff. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 3 TSchG wurde in der Praxis zum Beispiel auch gewertet, dass ein Angeklagter es abends unterliess, seine Kühe zu melken (Entscheid der Strafkommission des Kantons Obwalden vom 21. Mai 1987, zitiert bei: Antoine F. Goetschel, Das Schweizer Tierschutzgesetz, in: Recht und Tierschutz, Bern 1993, S. 282 Fn 92), während in einem ande...
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2005_01_21_Anwälte-im-Rampenlicht–„Läufer-Mietmaul-König“
...alisten schreiben u.a. über Peter Nobel, Jacob Stickelberger, Werner Stauffacher und Doris Leuthard. Die Stiftung für das Tier im Recht freut sich besonders, auch ihren Geschäftsleiter, Antoine F. Goetschel, darin porträtiert zu wissen. Auszüge aus der Reportage über Antoine F. Goetschel: „Den Bergtiger fangen“Das Tier im Recht ist sein Thema, mittlerweile auch sein Erfolg und noch immer seine Vision. Antoine F. Goetschel hat mit anderen zusammen den Zürcher Tieranwalt geschaffen, die Würde der Kreatur in die Verfassung geschrieben, erreicht, dass im schweizerischen Recht das Tier keine ...
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2025 10 08 Tierversuchsstatistik 2024: Weniger Tiere, aber stärkere Belastung
Tierversuchsstatistik 2024: Weniger Tiere, aber stärkere Belastung Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz 522’636 Tiere in Tierversuchen eingesetzt – rund 12 % weniger als im Vorjahr (und so wenige wie noch nie seit Beginn der Erhebung 1983) Der Rückgang betrifft vor allem belastungsfreie Versuche und solche mit geringer bis mittlerer Belastung. Die Zahl stark belastender Versuche nahm hingegen zu: 27’380 Tiere wurden in Versuchen des höchsten Schweregrads eingesetzt – so viele wie zuletzt vor 25 Jahren. Besonders viele Tiere wurden für die Erforschung von Krebs sowie von neurologischen und psychi...
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2026 01 07 Veranstaltungshinweis: Eröffnungskonferenz von CARE – jetzt anmelden!
...nmelden! Das Center for Animal Rights and the Environment (CARE) der ZHAW ist ein Forschungs- und Lehrzentrum, das sich mit dem Schutz und der Stellung von Tieren in Recht und Gesellschaft sowie mit den vielfältigen Verbindungen zwischen Tier-, Menschen- und Umweltrecht und Nachhaltigkeit beschäftigt. 07.01.2026 CARE wird von Prof. Dr. Saskia Stucki geleitet. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist seit der Gründung Kooperationspartner von CARE. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und viele gemeinsame Tierrechtsprojekte.Am 15. Januar 2026 findet im Casinotheater in Winterthur die Er...
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2023 01 26 TIR erneut ernüchtert: Rückblick auf die Sommersession 2023
TIR erneut ernüchtert: Rückblick auf die Sommersession 2023 In der Sommersession wurden mehrere tierschutzrelevante Vorstösse behandelt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist erneut enttäuscht über deren Ausgang. Der gesellschaftliche Stellenwert des Tierschutzes findet beim Bundesrat und im Parlament – insbesondere im Ständerat – weiterhin kaum Beachtung. 26.01.2023 Viermal im Jahr finden im Bundeshaus ordentliche Sessionen statt, in deren Rahmen National- und Ständerat die laufenden Geschäfte beraten. Gegenstand der Verhandlungen bilden etwa Gesetzesvorlagen oder Aufträge an den Bunde...
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Wann wird an Tieren eine Sachbeschädigung begangen?
Wann wird an Tieren eine Sachbeschädigung begangen? Wann wird an Tieren eine Sachbeschädigung begangen? Als Sachbeschädigung bezeichnet man das Beschädigen, Zerstören oder Unbrauchbarmachen einer fremden Sache nach Art. 144 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB). Obwohl Tiere rechtlich nicht mehr als Sachen gelten, kommen auf sie dort, wo für sie keine speziellen Vorschriften bestehen, die Bestimmungen über die Sachen zur Anwendung. Wird ein fremdes Tier im Rahmen eines Tierschutzdelikts – etwa bei einer Misshandlung, Überanstrengung oder sexuellen Handlung– verletzt oder sogar getötet, ist so...
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Wer kann eine Anzeige wegen Tierquälerei erstatten?
Wer kann eine Anzeige wegen Tierquälerei erstatten? Wer kann eine Anzeige wegen Tierquälerei erstatten? Eine Strafanzeige kann von jedermann eingereicht werden, selbst von handlungsunfähigen Personen (d.h. Personen, die unmündig und/oder urteilsunfähig sind). Das Einschalten einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts ist hierfür nicht erforderlich. Polizisten und die für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen kantonalen Veterinärämter sind im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit sogar verpflichtet, alle festgestellten Tierschutzdelikte bei erheblichem Tatverdacht anzuzeigen. Persönlic...
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Was sollte im Pensionsvertrag alles geregelt werden?
Was sollte im Pensionsvertrag alles geregelt werden? Der Pensionsvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden aus Beweisgründen ist dies jedoch auf jeden Fall ratsam. Einer der wichtigsten Vertragspunkte ist der Preis. Obwohl in der Praxis üblich, ist ein Entgelt für die Unterbringung des Pferdes aus rechtlicher Sicht nicht zwingend notwendig. Geschuldet ist aber auf jeden Fall der Ersatz für die durch die Unterbringung und Versorgung des Tieres entstandenen Auslagen wie beispielsweise die Aufwendungen für Futter. Aus Gründen der Klarheit sollte neben den Zahlungsmodalitäten au...
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Wer haftet für Schäden am Pensionspferd?
Wer haftet für Schäden am Pensionspferd? Der Pensionsgeber ist dafür verantwortlich, dass den bei ihm eingestellten Pferden nichts passiert und sie nicht ausreissen oder sogar gestohlen werden. Er muss dabei alle nach den Umständen zumutbaren Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass die Tiere entweichen, abhandenkommen oder sich verletzen. Sämtliche sich aus der Überlassung der Pferde ergebenden Pflichten hat der Stallbetreiber sorgfältig und im Interesse des Pensionsnehmers auszuführen.Verstösst der Stallbetreiber gegen eine Pflicht des Pensionsvertrags und führt dies zu einem finanzielle...