Stiftung für das Tier im Recht
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Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats?
Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Was gilt bei der Auflösung eines Konkubinats? Von einem Konkubinat ist dann die Rede, wenn zwei Menschen zwar nicht verheiratet sind, aber dennoch in einer einigermassen stabilen Beziehung leben. Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb die obligationenrechtlichen Bestimmungen über die einfache Gesellschaft zur Anwendung gelangen, wenn die Konkubinatspartner keine eigenen Regelungen treffen. Finden die Parteien im Trennungsfall für die Zuteilung der Heimtiere keine einvernehmliche Lösung, hat der Richter nach denselben Kriterien wie be...
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Kann man einem Tier sein Vermögen vererben?
Kann man einem Tier sein Vermögen vererben? Kann man einem Tier sein Vermögen vererben? Nein. Obwohl Tiere rechtlich keine Sachen mehr sind, haben sie keine eigenen Rechte und können daher weder Erben noch Vermächtnisnehmer sein. Weitere Ausführungen zum rechtlichen Status von Tieren finden Sie hier. Weil sie nicht rechtsfähig sind, fehlt ihnen auch die Erbfähigkeit. Was man immer wieder einmal aus den USA hört, wo Goldfische schon Millionenbeträge geerbt haben sollen, ist in der Schweiz also nicht möglich. Obwohl Tiere selber nicht erben können, besteht aber dennoch die Möglichkeit, sie tes...
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Darf ein Heimtier von einem Gläubiger (z.B. Tierheim oder Tierarzt) zurückbehalten werden, solange die Rechnung nicht bezahlt wurde?
Darf ein Heimtier von einem Gläubiger (z.B. Tierheim oder Tierarzt) zurückbehalten werden, solange die Rechnung nicht bezahlt wurde? Darf ein Heimtier von einem Gläubiger (z.B. Tierheim oder Tierarzt) zurückbehalten werden, solange die Rechnung nicht bezahlt wurde? Nein. Seit 2003 dürfen Heimtiere nicht mehr gepfändet oder als Sicherheit für eine Forderung zurückbehalten werden. Bezahlt ein Tierhalter beispielsweise die Pensionskosten nicht, muss die Tierpension diese in einem Zivilprozess oder auf dem Betreibungsweg einfordern. Die Pension dürfte höchstens Tiere als Sicherheit zurückbehalt...
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Dürfen Wildtiere/Exoten privat gehalten werden?
Darf ich Wildtiere privat halten? Darf ich Wildtiere privat halten? Bei der Frage, ob Wildtiere privat gehalten werden dürfen, muss unterschieden werden: Gelten sie als Heim- oder Nutztiere, wie etwa Frettchen, Kakadus oder Strausse, kann man sie halten und Eigentümer von ihnen sein. Dasselbe gilt für Wildtiere in einem Wildpark, Zoo oder Zirkus, die dann der jeweiligen Institution gehören. Die nach dem Natur- und Heimatschutzrecht geschützten Tiere, etwa Frösche oder Eidechsen, dürfen hingegen weder gejagt oder gefangen noch privat gehalten werden. Höchstens in Ausnahmefällen kann die zuständ...
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Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig?
Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig? Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig? Werden Wildtiere in der Absicht gehalten, für sich oder für Dritte ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen beziehungsweise die eigenen Unkosten oder jene von Dritten zu decken, ist die Haltung gewerbsmässig. Dies trifft auf zoologische Gärten, Zirkusse, Wildparks oder Kleinzoos zu, aber auch auf Tierschauen mit festem Standort oder ähnliche Einrichtungen, die entweder gegen Entgelt besichtigt werden können oder in Verbindung mit Gaststätten, Ladengeschäften oder Freizeitanlagen betrieben werden. Ebenf...
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Wem gehören die Völker wildlebender Honigbienen?
Wem gehören die Völker wildlebender Honigbienen? Steht fest, dass es sich um einen wildlebenden Bienenschwarm bzw. ein wildlebendes Bienenvolk handelt, so sind diese als herrenlos zu qualifizieren – sie gehören weder einem Privaten noch dem Staat. Tiere sind gemäss Gesetz zwar keine Sachen, jedoch gelten für sie dennoch die auf Sachen anwendbaren Bestimmungen, soweit keine besonderen Regelungen bestehen. Herrenlos sind Sachen, die bislang zu niemandes Privateigentum gehören, so z.B. in der Wildnis lebende Tiere. Die Aneignung einer herrenlosen Sache ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich...
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Kontakt
Kontakt Standort und Kontakt Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Rigistrasse 9 CH - 8006 Zürich Telefon: +41 (0)43 443 06 43 E-Mail: info@tierimrecht.orgKontaktformularÖffnungszeiten:Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:30 UhrWünschen Sie eine Rechtsauskunft? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen oder verwenden Sie unser Rechtsauskunftsformular.Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung. Anfahrt Die TIR-Geschäftsstelle befindet sich in Zürich im Quartier Oberstrass. Sie erreichen uns mit dem Auto oder d...
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Che
Sensibilisierungskampagne 2016 Tiere können nicht selber für ihre Rechte kämpfen. Darum tun wir es. in Zusammenarbeit mit Ruf Lanz Che deutsch Animals cannot fight for their rights. That's why we fight for them. in collaboration with Ruf Lanz Che English Kampagne bestellen Aufkleber, Poster und Postkarten der Kampagne können im Shop bestellt werden.
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Kein Tier hat Lust, gequält zu werden.
Sensibilisierungskampagne 2019 Kein Tier hat Lust, gequält zu werden. in Zusammenarbeit mit Ruf LanzWeitere Informationen finden Sie hier. Keine Lust - Papagei Keine Lust - Hund Keine Lust - Katze Keine Lust - Kuh No animal takes pleasure in suffering. in collaboration with Ruf Lanz No pleasure - Parrot No pleasure - Dog No pleasure - Cat No pleasure - Cow
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Tierrechte verdienen so viel Aufmerksamkeit wie Donald Trump
Sujet 2023 Tierrechte verdienen so viel Aufmerksamkeit wie Donald Trump. in Zusammenarbeit mit Ruf Lanz. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Tierrechte verdienen so viel Aufmerksamkeit wie Donald Trump. Tierrechte verdienen so viel Aufmerksamkeit wie Donald Trump. in Zusammenarbeit mit Ruf Lanz. Tierrechte verdienen so viel Aufmerksamkeit wie Donald Trump.