Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2014_09_24 Überfütterung ist Tierquälerei

    Überfütterung ist Tierquälerei Überfütterung ist Tierquälerei Heimtiere wie Hunde und Katzen geniessen in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert und gelten oftmals sogar als Familienmitglieder. Dieser Status schützt sie allerdings nicht immer vor tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen. Im Gegenteil besteht die Gefahr, dass die menschliche Zuneigung Formen annimmt, die den Tieren mehr schaden, als sie ihnen zuträglich sind. Ein Paradebeispiel hierfür ist die Überfütterung. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) informiert in ihrem aktuellen Flyer über diese Problematik. 24.09.2014 Eine ...


  • Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig?

    Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig? Wann ist eine Wildtierhaltung gewerbsmässig? Werden Wildtiere in der Absicht gehalten, für sich oder für Dritte ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen beziehungsweise die eigenen Unkosten oder jene von Dritten zu decken, ist die Haltung gewerbsmässig. Dies trifft auf zoologische Gärten, Zirkusse, Wildparks oder Kleinzoos zu, aber auch auf Tierschauen mit festem Standort oder ähnliche Einrichtungen, die entweder gegen Entgelt besichtigt werden können oder in Verbindung mit Gaststätten, Ladengeschäften oder Freizeitanlagen betrieben werden. Ebenf...


  • 2014_03_26 Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei

    ...uälerei gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. e TSchG und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert werden. Wer ein Tier aussetzt, es also aus seinem geschützten Umfeld entfernt und an einen Ort bringt, an dem sein Wohlergehen erheblich gefährdet ist, missachtet sine Fürsorgepflicht und nimmt in Kauf, dass dem Tier etwas zustossen könnte. Ob dem Tier etwas zustösst oder nicht, ist dabei nicht entscheidend. Es genügt, dass das Aussetzen mit grossen Gefahren für das Tier verbunden ist. Beim Aussetzen von Tieren handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt,...


  • 2010_08_17 Enthornen von Rindern ist rechtswidrig

    Enthornen von Rindern ist rechtswidrig Enthornen von Rindern ist rechtswidrig Kühe haben von Natur aus Hörner, dennoch sieht man horntragende Rinder heute praktisch nur noch in der Werbung. An einer gemeinsam mit KAGfreiland und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) durchgeführten Medienkonferenz zeigte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) heute auf, dass die weit verbreitete Praxis des Enthornens von Rindern gegen das Tierschutzrecht verstösst. 17.08.2010 Während die berühmte Kuh Lovely in der Milch-Werbung und ihre marketingmässig aktiven Artgenossinnen allesamt prächtig...


  • 2017 05 09 Bei Tierquälerei ist Zivilcourage gefragt

    Bei Tierquälerei ist Zivilcourage gefragt Obwohl Tiere in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert geniessen, kommen Straftaten an ihnen leider noch immer viel zu häufig vor – völlig unabhängig davon, ob es sich um Heim-, Nutz- oder wild lebende Tiere handelt. Tiere können sich nicht selber wehren und sind darum auf couragierte Menschen angewiesen. Aus diesem Grund gibt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in ihrem aktuellen Tierschutz-Flyer Auskunft darüber, wie Personen reagieren sollten, die Zeuge eines Tierschutzverstosses werden. 09.05.2017 Gewalt gegen Tiere ist leider of...


  • 2025 07 21 TIR an europäischer Konferenz zur rechtlichen Vertretung von Tieren

    ...r Konferenz "Access to Justice for Animals in Europe: Towards an ‘Aarhus Convention’ for Animals?" teil, um vertiefte Diskussionen über den Zugang zu Recht für Tiere in Europa zu führen. Die von der Forschungsgruppe AJA (Access to Justice for Animals) organisierte Veranstaltung fand am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht statt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) war mit einer Dreierdelegation vertreten. 21.07.2025 Die Konferenz widmete sich der Frage, wie das Tierschutzrecht auf staatenübergreifender Ebene gestärkt und besser durchgesetzt werden kann. Im...


  • 2013_08_09 Klage gegen den zyprischen Vogelfang von der Europäischen Kommission entgegengenommen

    Klage gegen den zyprischen Vogelfang von der Europäischen Kommission entgegengenommen Klage gegen den zyprischen Vogelfang von der Europäischen Kommission entgegengenommen Am 25. März 2013 hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gemeinsam mit der Vogelschutzorganisation Migratory Bird Conservation in Cyprus (MBCC) eine Klage gegen Zypern wegen Tolerierung des illegalen Vogelfangs bei der Europäischen Kommission eingereicht. Diese hat den Eingang der Klage nun bestätigt und die Notwendigkeit der Ergreifung von Massnahmen anerkannt. 09.08.2013 Zypern missachtet seit Jahren die international...


  • 2012_06_15 TIR am Europa-Kongress für Vollzugsverbesserungen im Tierschutz

    TIR am Europa-Kongress für Vollzugsverbesserungen im Tierschutz TIR am Europa-Kongress für Vollzugsverbesserungen im Tierschutz Am 12./13. Juni 2012 fand in Brüssel die internationale Konferenz "Enforcement of the European Animal Welfare related Legislation" statt. Dabei wurden die gravierenden Mängel im Vollzug der tierschutzrelevanten EU-Gesetzgebung sowie Lösungsansätze für deren Behebung diskutiert. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) war Partnerin der hochkarätigen Veranstaltung und referierte zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes in der Schweiz. 15.06.2012 Auf nati...


  • Tod von Heimtieren

    Tod von Heimtieren Rechtsauskünfte Tod von Heimtieren Ein Heimtier ist oft über viele Jahre hinweg ein treuer Gefährte des Menschen und wird deshalb wie ein Familienmitglied behandelt und geliebt. Umso trauriger ist es, wenn das Heimtier einmal stirbt. Die rechtliche Verantwortung des Halters hört jedoch mit dem Tod des Tieres nicht auf. Trotz Trauer und Schmerz müssen verschiedene Entscheidungen rund um das Sterben und den Tod des Heimtieres getroffen werden. So besteht beispielsweise die gesetzliche Pflicht, nach dem Tod des Heimtieres für eine ordnungsgemässe Beseitigung des Tierkörpers zu ...


  • Qualvolle oder mutwillige Tötung

    ...r Tierquälerei (Art 26 Abs. 1 lit. b TSchG). Erfolgt eine Tötung hingegen weder qualvoll noch mutwillig, das heisst schmerzlos und ohne verwerfliches Motiv, liegt keine strafbare Handlung vor. Das schweizerische Recht sieht im Gegensatz zum deutschen oder österreichischen keinen allgemeinen Lebensschutz vor, sodass es auch keinen vernünftigen Grund für das Töten eines Tieres braucht. Die qualvolle Tötung bildet einen Spezialfall der Misshandlung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, der dann zur Anwendung gelangt, wenn ein Tier infolge der Zufügung von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste...


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