Stiftung für das Tier im Recht

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  • Zoophilie

    ...Tierwürde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG als Tierquälerei bestraft. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wird. Das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten ist also nicht erforderlich. Strafbar sind somit nicht nur gewalttätige Praktiken (Zoosadismus), sondern auch der gewaltlose Geschlechtsverkehr mit Tieren – und dies auch, wenn die Tiere an entsprechende Handlungen gewöhnt oder sogar darauf dressiert wurden und daher vermeintlich freiwillig mitwirken. Die Formulierung in Art. 16 Abs. 2 lit. j TSchV hat weitreichende Konsequenzen. So ist n...


  • 2024 04 18 Friendsmail Nr. 63: Neue Sensibilisierungskampagne

    Friendsmail Nr. 63: Neue Sensibilisierungskampagne 18.04.2024 Liebe Freundinnen und Freunde von Tier im Recht (TIR)Seit unserer letzten Friendsmail ist bereits wieder einige Zeit vergangen. Wir können auf ereignisreiche und spannende Monate zurückblicken. Gerne fassen wir hier einige Highlights für Sie zusammen. Wir wünschen Ihnen einen beschwingten Frühling und bedanken uns für Ihre treue Unterstützung!In Verbundenheit und mit herzlichen Grüssen,Ihre TIR Neue TIR-Kampagne In unserer neuen Sensibilisierungskampagne "Das Schweizer Tierschutzrecht ist leider nicht so gut wie die Schweizer Schoko...


  • 2016_05_25 TIR enttäuscht: Gerichtsentscheid erachtet Töten von Eintagsküken als mit deutschem Tierschutzgesetz vereinbar

    ...ionen:TIR Flyer Nr. 26 - Stopp dem Kükentöten!Zeit online vom 20.5.2016: Kükenschreddern bleibt erlaubt


  • 2016_07_05 Tierquälerei an Habicht mit bedingter Freiheitsstrafe sanktioniert

    ...d im Sinne von Art. 26 des Tierschutzgesetzes (TSchG) erfasst. Es handelt sich dabei um mit Freiheits- und Geldstrafe bedrohte Vergehen. Angesichts des offensichtlich fehlenden Verantwortungsgefühls gegenüber seinen Tauben ist im vorliegenden Fall neben einer angemessenen Bestrafung ein verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot zu fordern. Die Staatsanwaltschaft und das Veterinäramt des Kantons Zürich, das in seiner Funktion als Privatklägerschaft auftrat, forderten elf Monate Freiheitsentzug. Weil der Taubenhalter bisher ein strafrechtlich unbescholtenes Leben führte, ist die Strafe – unt...


  • 2015_07_14 Informationen zum Tierschutzvollzug liegen im öffentlichen Interesse

    ...hts 6B_711/2009 vom 26. Februar 2010 und 6B_592/2011 vom 5. Dezember 2011), werden insbesondere die verwaltungsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten in keiner Weise angemessen ausgeschöpft.Zwar stellen die beiden Pferdehändler durch die hartnäckige Weigerung, wenigstens die Minimalanforderungen der Tierschutzgesetzgesetzgebung zu respektieren, ihre Unfähigkeit unter Beweis, ihre Tiere artgerecht zu halten. Dennoch hat es der zuständige Kantonstierarzt in den vergangenen zehn Jahren unterlassen, die sich ihm nach Art. 23 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) aufdrängende Massnahme eines Tierhaltev...


  • 2013_08_16 TIR unterstützt Volksinitiative zum Schutz von Wolf, Bär und Luchs

    ...verstossen (Artikel 26 und Artikel 31 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge; SR 0.111), andererseits würde er von den anderen Ländern nicht gebilligt. [...] [Die] Schweiz würde neben der Glaubwürdigkeit auch die Basis für zahlreiche Artenschutzbestimmungen in der Bundesgesetzgebung verlieren. Eine Kündigung der Berner Konvention zur Regulierung einer einzelnen Art ist im Übrigen unverhältnismässig."Rational betrachtet haben die Motion Fournier und die zur Lockerung des Schutzes der Grossraubtiere vorgebrachten Argumente zudem keine sachliche Grundlage. So lei...


  • 2012_01_06 Schweizer Gastronomie: Tierquälerei bei der Tötung von Hummern

    ...s verbietet in Art. 26 Abs. 1 lit. b das qualvolle Töten von Tieren, wobei die Bestimmung auch für Panzerkrebse und Kopffüsser gilt. Im Gesetzessinne ist eine Tötung dann qualvoll, wenn dem Tier dabei Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste von einer gewissen Erheblichkeit zugefügt werden. Zweifelsohne bedeutet das Eintauchen in kochendes Wasser für die Tiere enormen Stress und somit auch grosses Leiden. Diese Zubereitungsart von Hummern stellt folglich eine qualvolle Tötung und somit eine Tierquälerei im rechtlichen Sinne dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Gel...


  • 2009_06_20 Zum Erschiessen von Hunden

    ...n Tötung nach Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG zu prüfen. Aufgrund des nicht geringen Risikos von Fehlschüssen ist die Tötung – sofern sie denn überhaupt notwendig ist – wiederum vorzugsweise einem Tierarzt zu überlassen, der eine fachgerechte Euthanasie durchführt.Eine Tierquälerei liegt ferner auch dann vor, wenn die Tötung mutwillig erfolgt, das heisst wenn der Täter rücksichtslos, aus Trotz, Boshaftigkeit, Übermut oder Leichtfertigkeit handelt oder die Handlung aus einer momentanen Laune heraus verübt. Unter dem Aspekt der Mutwilligkeit zu prüfen ist im Übrigen stets auch die Tötung vo...


  • 2007_07_30 Volksinitiative für gesamtschweizerische Tieranwälte eingereicht

    ...älte eingereicht Am 26. Juli 2007 wurde eine eidgenössische Volksinitiative zur Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten in der Schweiz eingereicht. Die Stiftung für das Tier im Recht bzw. ihre Vororganisation hat sich vor mehr als 15 Jahren mit Erfolg für die Schaffung des kantonal-zürcherischen "Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen" stark gemacht. Sie begrüsst deshalb die Anstrengungen, dieses Erfolgsmodell auch auf andere Kantone übertragen zu wollen. 30.07.2007 Der Zürcher "Tieranwalt" vertritt die Interessen des Tieres in jedem Strafverfahren wegen Tierquälerei und anderen T...


  • 2007_08_02 Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert strenge Bestrafung für das Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen

    ...verfolgungsbehörden 26 Verfahren eröffnet, was verglichen mit den Vorjahren einen Höchstwert darstellt.Von der Justiz werden die Fälle bislang mit unangemessener Milde beurteilt. In beinahe 80 Prozent aller von der TIR erfassten Entscheidungen wurde das Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen lediglich als "fahrlässige Vernachlässigung" oder sogar nur als "Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung" qualifiziert. Die Täter kommen in der Regel mit symbolischen Bussen von wenigen hundert Franken davon, was dem Leiden der Tiere, das nicht selten in einem langwierigen und qualvoll...


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