Stiftung für das Tier im Recht

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  • Tiere sind keine Sicherheit für finanzielle Forderungen

    ... bezahlt, so müssen die Schuldner ihre Forderungen in der Regel auf dem betreibungsrechtlichen Weg durchsetzen. Dieser richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG). Als Retentionsrecht wird sodann die Befugnis des Gläubigers bezeichnet, eine sich in seinem Besitz befindende, jedoch dem Schuldner gehörende Sache zur Sicherstellung einer ihm zustehenden Forderung zurückzubehalten. Dies ist nach den Vorschriften des SchKGs grundsätzlich beim Erfülltsein bestimmter Voraussetzungen zulässig, allerdings bestehen in Bezug auf Tiere Einschränkungen und spe...


  • Pferd im Recht transparent

    ...erden unter anderem die tierschutzrechtlichen Pflichten des Pferdehalters, tierrelevante Aspekte des Kauf-, Haftpflicht-, Raumplanungs- und Erbrechts, Fragen zur Pferdezucht, zum sportlichen Einsatz von Pferden und zu Berufen rund um das Pferd sowie typische Probleme in der Pferdepension, mit dem Tierarzt oder beim Transport von Pferden. Zahlreiche praktische Hinweise zum richtigen Vorgehen in Pferdenotfällen, bei der Meldung von Tierquälereien, bei zivilrechtlichen Streitigkeiten etc. sowie ein umfassender Infoteil mit Musterformularen und hilfreichen Adressen runden den Ratgeber ab.Inhaltsüb...


  • Erbrecht

    ... Das Erbrecht klärt die Vermögens- und Schuldverhältnisse am Nachlass einer verstorbenen Person nach den Bestimmungen der Art. 457ff. ZGB. Das Zivilgesetzbuch legt grundsätzlich die für die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person massgeblichen Regeln fest. Diese können jedoch durch eine Verfügung von Todes wegen in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags ergänzt und zumindest teilweise abgeändert werden. So hat der Erblasser die Möglichkeit, Dritte als Erben einzusetzen oder ihnen ein Vermächtnis zuzuwenden. So können beispielsweise auch gemeinnützige Organisationen testamen...


  • Schadenersatz

    ...s Schadenersatz ist die vom Haftpflichtigen an den Geschädigten geschuldete wertmässige Wiedergutmachung eines erlittenen Schadens. Als Schaden bezeichnet man die Differenz zwischen dem tatsächlichen Stand des Vermögens des Geschädigten und dem hypothetischen Stand, den dieses ohne das schädigende Ereignis hätte. Der Schaden wird meistens durch eine Geldzahlung kompensiert, in Ausnahmefällen kommt auch ein Naturalersatz infrage. Vom Schadenersatz zu unterscheiden ist die Genugtuung (das sogenannte Schmerzensgeld) für eine erlittene seelische Unbill. Darunter versteht man eine finanzielle Wiede...


  • Zoophilie

    ...mus.Vor allem Heim- und landwirtschaftliche Nutztiere sind von dieser Art des Missbrauchs betroffen. Über das tatsächliche Ausmass des gesellschaftlich weitgehend tabuisierten Themas lässt sich nur spekulieren, weil es kaum verlässliche Zahlen gibt. Laut amerikanischen Studien sollen rund acht Prozent der Männer und über drei Prozent der Frauen mindestens einmal in ihrem Leben eine zoophile Erfahrung gemacht haben. Vor allem in ländlichen Gegenden scheint geschlechtlicher Umgang mit Tieren häufiger verbreitet zu sein als gemeinhin angenommen. Der Hund gilt für die entsprechenden Handlun...


  • 2020 11 11 TIR enttäuscht: Nationalrat lehnt eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen ab

    ... Protection – NetAP und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zu unterstützen. Ende Oktober hat der Nationalrat nun beschlossen, dem Vorstoss keine Folge zu geben, nachdem das Parlament letztes Jahr bereits die Petition von NetAP und TIR abgelehnt hatte. 11.11.2020 Die Schweiz versinkt im Katzenelend. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht auch hierzulande ein massives Streunerproblem. Eine der Hauptursachen hierfür liegt darin, dass Privatpersonen (inkl. Landwirte) ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren lassen und diese in der Folge zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tie...


  • Qualzuchtverbot

    ...hren ohne Zuchtziel und das Erzeugen von Tieren mittels künstlicher Reproduktionsmethoden. Von einer Qualzucht (auch Extrem- oder Defektzucht genannt) wird ausgegangen, wenn aufgrund der angestrebten Zuchtziele damit gerechnet werden muss, dass bei den Elterntieren oder ihren Nachkommen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen auftreten.  Bestimmte Merkmale werden züchterisch derart verstärkt, dass dies für die Tiere mit erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen verbunden sein kann und ihnen das Ausleben grundlegender Bedürfnisse verunmöglicht wird. Rechtliche Erfassung Das Schw...


  • 2011_12_15 TIR kritisiert massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien

    ...ier im Recht (TIR), die an der heutigen Medienkonferenz der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Die positive Entwicklung ist allerdings vor allem auf den pflichtbewussten Gesetzesvollzug einiger weniger Kantone zurückzuführen, während viele andere in Untätigkeit verharren. Die TIR fordert griffige Vollzugsstrukturen in allen Kantonen. 15.12.2011 Die TIR-Jahresanalyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis bringt auch für 2010 brisante Erkenntnisse an den Tag. Landesweit wurden 1063 Strafverfahren wegen Tierquälereien und anderen Tierschutzdelikten durchgeführt, was einen Höchststand bedeutet. In me...


  • Schenkung

    ...utzes problematisch und nicht zu empfehlen, trotzdem aber verbreitet, insbesondere im Rahmen spezieller Anlässe wie Weihnachten, Geburtstage oder Hochzeitsfeste. Die Freude über das geschenkte Tier hält oftmals nur kurz an, und die artgerechte Versorgung des Schützlings ist in vielen Fällen nicht gewährleistet, weil eine vorgängige intensive Auseinandersetzung mit den spezifischen Bedürfnissen des Tieres und rechtlichen Anforderungen an ihren Halter fehlt. Mit der Anschaffung eines Tieres sollten immer alle Betroffenen einverstanden sein. Zudem müssen die Ansprüche an eine tiergerechte Halt...


  • Wie geht man vor, wenn man ein Tier findet?

    ...tümer entlaufen ist und anschliessend einer anderen Person zuläuft oder von ihr gefunden wird, bezeichnet man als Findeltier. Das Zivilgesetzbuch schreibt vor, was man als Finder in dieser Situation konkret zu tun hat.Wer ein Tier findet, hat gestützt auf Art. 720a Abs. 1 ZGB den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, den Fund anzuzeigen. Gemäss Art. 720a Abs. 2 ZGB haben die Kantone die Stelle zu bezeichnen, der der Fund anzuzeigen ist. Als Finder im Sinne von Art. 720a ZGB gilt jene Person, die ein gefundenes lebendiges Tier in ihre Obhut nimmt bzw. ein gefundenes ...


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