Stiftung für das Tier im Recht

Rigistrasse 9

CH-8006 Zürich

Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43

Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46

E-Mail

info@tierimrecht.org

Internet

www.tierimrecht.org



Suchresultate «hundeverbot in mietwohnung»

Suchresultate 1531 - 1540 von 1619

  • 2021 04 08 TIR-Kampagne gewinnt erneut einen "Gold Award"

    ...i wegschauen" wurde in der hart umkämpften Kategorie "Public Service" mit Gold prämiert. Weil Tiere sich nicht selbst für ihre Interessen stark machen können, sind sie auf Menschen angewiesen, die bei Tierquälereien nicht wegschauen, sondern handeln und sich für die Rechte der Tiere einsetzen. "Die anspruchsvolle TIR-Kampagne 'Nur Tiere dürfen bei Tierquälerei wegschauen' zeigt auf ebenso eindrückliche wie sympathische Weise, dass wir in der Pflicht sind zu helfen", so die Begründung der Jury. Die einzelnen Bilder machen Unrecht sichtbar, lösen Emotionen aus und appellieren an unser Gewissen. ...


  • 2021 04 13 Neuer TIR-Flyer: Hände weg von Attraktionen mit Wildtieren!

    ...n Ferienreisende es in der Hand, durch ihr Verhalten Einfluss auf die Tierschutzsituation vor Ort zu nehmen. Mit ihrer aktuellen Sensibilisierungskampagne "Für Wildtiere ist es eine Qual, von Touristen betatscht zu werden" will die TIR deshalb auf das immense Leid von Wildtieren, das häufig hinter solchen Touristenattraktionen steckt, aufmerksam machen und dazu aufrufen, entsprechende Aktivitäten zu meiden.Mehr über das Leiden der Wildtiere, die für Touristenattraktionen ausgebeutet werden, lesen Sie in unserem aktuellen Flyer. Sämtliche TIR-Informationsflyer können kostenlos bei der TIR-Gesch...


  • Jagd

    ... Baujagd mit Hunden in Fuchs- und Dachsbauen (die eigentliche Tierkämpfe zur Folge haben) problematisch. Mangelhafte Nachsuche angeschossener Tiere und die Jagd auf seltene und bedrohte Tierarten stellen weitere Diskussionspunkte dar. Rechtliche Erfassung Die Jagd wird auf Bundesebene insbesondere durch das auf der Grundlage von Art. 79 BV erlassene Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) und die dazugehörige Verordnung (Jagdverordnung, JSV) geregelt. Dennoch sind die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzes auch im Rahmen der Jagd einzu...


  • Kauf

    ...haften von Vieh nur in schriftlicher Form rechtsgültig sind. Soweit die Parteien keine eigenen Vereinbarungen treffen, kommen die Regeln von Art. 184ff. OR zur Anwendung.Wie jeder Kaufvertrag kann auch der Tierkauf an Bedingungen geknüpft werden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, den Vertragsabschluss von einem vorgängigen Wesenstest oder dem Umstand abhängig machen, dass sich ein Hund beim Käufer gut einlebt (sogenannter Kauf auf Probe gemäss Art. 223ff. OR). Auch Vorbehalte bezüglich der Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zum Schutze des Wohlergehens des Tieres sind denk...


  • Misshandlung

    ...äden zufügt oder es in Angst versetzt. Dies muss nicht über eine längere Zeit geschehen, es reicht, wenn das Leiden einmalig, jedoch beträchtlich ist. Für ein tatbestandsmässiges Handeln muss die Belastung des Tieres von einer gewissen Intensität sein und über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen. Eine Misshandlung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Tier heftig geschlagen, getreten, am Halsband hochgezerrt, umhergeschleudert oder gegen eine Wand geworfen wird. Dasselbe gilt, wenn jemand auf das Tier schiesst und es dabei verletzt wird oder womöglich bleibende Schädigungen davon trägt ode...


  • Schadenersatz

    ...ahlung kompensiert, in Ausnahmefällen kommt auch ein Naturalersatz infrage. Vom Schadenersatz zu unterscheiden ist die Genugtuung (das sogenannte Schmerzensgeld) für eine erlittene seelische Unbill. Darunter versteht man eine finanzielle Wiedergutmachung bei einem physischen oder psychischen Leiden, das der Geschädigte als Folge eines schädigenden Ereignisses erlitten hat. Voraussetzung hierfür ist ein erheblicher Verlust der Lebensqualität, der durch eine schwerwiegende Verletzung eintreten kann, die im Heilungsprozess aufwendig ist oder bleibende Schäden hinterlässt. Im Bezug auf Tiere ...


  • Tierseuchen

    ...erseuchenwesen wird in erster Linie durch das Tierseuchengesetz (TSG) und die dazugehörige Verordnung (TSV) geregelt. Art. 2 Abs. 2 TSchG enthält einen ausdrücklichen Vorbehalt zugunsten des TSG. Als Tierseuchen gelten nach Art. 1 Abs. 1 TSG sämtliche Krankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen), vom einzelnen Tierhalter ohne Einbezug weiterer Tierbestände nicht erfolgreich bekämpft werden können, die einheimische, wild lebende Tierarten bedrohen bzw. bedeutsame wirtschaftliche Folgen haben können oder denen Bedeutung für den internationalen Handel mit Tieren und tierlichen Pr...


  • Unnötige Überanstrengung

    ...erlangt werden, die in einem Missverhältnis zu seinen Kräften stehen. Die Leistung kann sowohl eine körperliche (bspw. Zug- oder Kraftleistung) als auch eine physiologische (Milch-, Lege- oder Zuchtleistung etc.) als auch eine psychische (etwa Konzentration oder Lernvermögen) sein. Bei einer Überanstrengung ist etwa an Sporttiere, deren Leistungsfähigkeit überfordert wird, sowie an die Erziehung und Dressur von Tieren, sei es zum Zweck der Schaustellung (Zirkus etc.), im Rahmen der Ausbildung (Schutzhund), oder an den Einsatz von Tieren bei der Jagd zu denken. Dasselbe gilt für den Transpor...


  • 2009_06_08 Untauglicher WBK-Entwurf: Eidgenössisches Hundegesetz für die Katz

    ..., die nicht bereits in bestehenden Bundeserlassen – namentlich im Tierschutzrecht – festgeschrieben sind.Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst ausdrücklich die Bestrebungen zum Erlass eines gesamtschweizerisch einheitlichen Hundegesetzes. Bereits 2006 hat sie hierfür einen eigenen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Ziel der Regelung muss sein, das unzumutbare Durcheinander unzähliger unterschiedlicher kantonaler Vorschriften zum Bevölkerungsschutz vor gefährlichen Hunden durch eine Bundesregelung zu ersetzen. Diese Regelung muss angemessen und unter tierschützerischen und kynologischen G...


  • Buch "Läufer, Mietmaul, König" Anwälte an der Schnittstelle von Recht und Macht

    ...profunde Einsichten in einen zunehmend exponierten Berufstand. Siebzehn biografische Reportagen von bekannten Autoren und Journalisten dokumentieren Leben und Wirken renommierter Schweizer Anwältinnen und Anwälte, die bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten Aufsehen erregt und Widerspruch herausgefordert haben. Es kommt zur Sprache, was Anwälte und ihre Umwelt bewegt: Was geschieht, wenn ein Anwalt genug hat von der Zuschauer- und Beraterrolle und selbst zum Akteur wird – etwa als Manager oder als Politiker? Wo verlaufen die Grenzen zwischen Einsatz für und Identifikation mit dem Klienten? W...


Seite 154 von 162