Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
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2007_04_20 Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab
...osten aller 500'000 in der Schweiz lebenden Hunde. 20.04.2007 Grundsätzlich zu befürworten ist die Absicht, über eine Verfassungsänderung eine Bundeskompetenz für die gesamtschweizerisch einheitliche Regelung des Schutzes von Menschen vor Hunden zu schaffen, wie dies die Stiftung für das Tier im Recht schon seit langer Zeit mit Nachdruck postuliert. Das unzumutbare Durcheinander kantonaler Hunderegelungen ist nur auf diese Weise zu überwinden. Dass die Kompetenzzuweisung jedoch in Art. 80 der Bundesverfassung untergebracht werden soll, der den Schutz von – und eben nicht vor – Tieren regelt, i...
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2016 12 12 Teilrevision des Jagdgesetzes sieht Bestandesregulierungen von geschützten Arten und weitreichende kantonale Kompetenzen vor - TIR reicht Stellungnahme ein
...en Revisionsentwurf in weiten Teilen ab und reichte eine kritische Stellungnahme ein. 12.12.2016 TIR kritisiert insbesondere die Erleichterung der Bestandesregulierung gewisser geschützter Arten sowie die Verkürzung bestimmter Schonzeiten und die damit verbundene Erhöhung des Jagddrucks auf Wildtiere. Im Fokus der Bestandesregulierung steht der Wolf. TIR ist mit den vorgesehenen weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand, deren Folgen derzeit überhaupt nicht absehbar sind, nicht einverstanden. Die geplanten Änderungen setzen einseitig beim Wolf an und lassen insbesondere die von d...
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2007_04_20 Unverhältnismässiger und tierschutzwidriger WBK-Vorschlag - Stiftung für das Tier im Recht lehnt Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde klar ab
...osten aller 500'000 in der Schweiz lebenden Hunde. 20.04.2007 Grundsätzlich zu befürworten ist die Absicht, über eine Verfassungsänderung eine Bundeskompetenz für die gesamtschweizerisch einheitliche Regelung des Schutzes von Menschen vor Hunden zu schaffen, wie dies die Stiftung für das Tier im Recht schon seit langer Zeit mit Nachdruck postuliert. Das unzumutbare Durcheinander kantonaler Hunderegelungen ist nur auf diese Weise zu überwinden. Dass die Kompetenzzuweisung jedoch in Art. 80 der Bundesverfassung untergebracht werden soll, der den Schutz von – und eben nicht vor – Tieren regelt, i...
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2006_10_30 Erfolgreiche Präsentation Gesetzesentwurf „zum Schutz vor und von Hunden“ vor der Veterinärkoordination – auch von dieser Seite Ruf nach Bundesregelung
...and kaum Widerhall. In ihrem Eintrittsreferat zur gesamten Veranstaltung unterstrich Frau Bundesrätin Doris Leuthard die zunehmende Bedeutung nicht bloss des Veterinärwesens an sich, sondern besonders auch des Tierschutzes. Vor diesem Hintergrund fiel es der Stiftung leicht, die Tragweite eines Gesetzesentwurfes herauszuschälen, welcher nicht einzig den Menschen vor dem Hund, sondern auch unter dem Blickwinkel der einheitlichen Rechtsordnung den Hund vor dem Menschen schütze, zumal nicht wenige durch Hunde verursachten Unfälle auf deren tierschutzwidrige Haltung zurück zu führen sind. Die St...
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2016_05_17 TIR hoch erfreut: Luxemburger Entwurf zum neuen Tierschutzgesetz spricht Tieren Würde zu
...ritt und dem Wandel in der Gesellschaft, die Tieren heute einen höheren Stellenwert zumisst.Ausgehend von diesem modernen Verständnis wurden auch einige neue Regelungen zum Umgang mit Tieren in das revidierte Tierschutzgesetz aufgenommen. Beispielsweise soll die Zucht von Tieren mit dem einzigen Zweck sie wegen ihrer Haut, ihres Felles oder ihrer Federn zu töten, zukünftig verboten sein. Ausserdem müsse die Würde des Tieres über wirtschaftlichen Interessen stehen. Das maschinelle Töten männlicher Küken, wie in der Eierindustrie üblich, da sie keine Eier legen und damit für die Lebensmittelindu...
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Was muss beim Transport von Heimtieren beachtet werden?
...utzrechts sind zwar in erster Linie auf die Beförderung von Nutztieren ausgerichtet, sie gelten aber auch für Heimtiere. Alle Tiere müssen unabhängig vom Beförderungsmittel (Bahn, Last- oder Personenwagen, Schiff etc.) immer genügend Platz zur Verfügung haben und so transportiert werden, dass sie weder leiden noch Schäden erfahren. Sie sind – vor und während der Fahrt – mit Wasser zu versorgen und vor übermässigen Witterungseinflüssen wie Hitze, Kälte, Feuchtigkeit oder Zugluft zu schützen. Der Transport ist schonend und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen. Abzuraten ist von einer Beförd...
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Wem gehören Honigbienenschwärme?
...schaft zu vermuten. In Bezug auf Bienenschwärme ist zivilrechtlich ausdrücklich geregelt, dass diese nicht herrenlos werden, wenn sie auf fremden Boden gelangen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Imker sein Eigentum am Schwarm nicht aufgegeben hat.Wer einen Bienenschwarm auf einem privaten Grundstück entdeckt, muss annehmen, dass es sich um eine verlorene Sache und nicht um einen herrenlosen Schwarm handelt. So ist zunächst davon auszugehen, dass dieses im Eigentum eines Dritten – in der Regel eines Imkers – steht, soweit es sich nicht um eine Wildbienenart handelt. Es handelt sich zi...
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Tierschutzorganisationen fordern konsequentes Importverbot für Stopfleber
Tierschutzorganisationen fordern konsequentes Importverbot für Stopfleber Downloads: Medienmitteilung - Tierschutzorganisationen fordern konsequentes Importverbot für Stopfleber (PDF-Dokument)Medienmitteilung - Tierschutzorganisationen fordern konsequentes Importverbot für Stopfleber (docx-Dokument)Communiqué de presse - Interdiction d'importer du foie gras (PDF-Dokument)Communiqué de presse - Interdiction d'importer du foie gras (docx-Dokument)
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Basel-Stadt
...Behinderungen nicht in der Lage sind (§ 3 Abs. 2 Hundeverordnung/BS).Für jeden im Kanton Basel-Stadt gehaltenen Hund in einem Alter von über drei Monaten, der für länger als sechs Wochen im Kantonsgebiet gehalten werden soll, ist eine jährliche Steuer zu entrichten (§ 5 Abs. 1 und 2 Hundegesetz/BS).... ...en (§ 7 Abs. 1 lit. a WJV/BS).Hunde müssen während der Hauptsetz- und Brutzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und an den angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden (§ 9 Abs. 1 WJV/BS). Ausgenommen davon ist tagsüber im Landschaftspark Wiese die gesamte rechte Wiesenseite und auf der andere...
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2004_02_27 Vernehmlassung zur Erfassung und Kennzeichnung von Hunde/Microchip
...eichnung sämtlicher in der Schweiz lebenden Hunde aufgrund der bisherigen Erfahrungen (kantonale Steuerobligatorien für Hunde etc.) nicht realistisch scheint, ist im Rahmen der neuen gesetzlichen Kennzeichnungspflicht (Art. 30 Abs. 1 TSG) eine Ausgestaltung auf Verordnungsstufe im Sinne des vorgeschlagenen Art. 16 TSV sinnvoll. Ob die Kennzeichnung der Hunde mittels eines Mikrochips oder einer Tätowierung geschieht, ist für die Stiftung für das Tier im Recht nicht massgebend, weshalb Variante 2 Vorzug gegeben wird, die beide Möglichkeiten vorsieht. Bedeutsam ist indessen, dass der Eingriff aus...