Erfolgreiche Präsentation Gesetzesentwurf „zum Schutz vor und von Hunden“ vor der Veterinärkoordination – auch von dieser Seite Ruf nach Bundesregelung
Auf Einladung durch den Präsidenten der Vereinigung der Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) durfte die Stiftung für das Tier im Recht ihren Entwurf eines Bundesgesetzes „zum Schutz vor und von Hunden“ vor der „Veterinärkoordination“ präsentieren. Im Beisein von Frau Bundesrätin Doris Leuthard und des BVet-Vorstehers Hans Wyss reagierte die Versammlung der kantonalen Veterinärdirektorinnen und –direktoren im Range von Regierungsräten und die Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte positiv auf den Vorschlag der Stiftung für das Tier im Recht, der Bund möge sich für eine bundesweit einheitliche Hundegesetzgebung einsetzen.
30.10.2006
Durchwegs wurde anlässlich der Diskussion das Fehlen einer einheitlichen Regelung bedauert, welcher Umstand sich nachteilig auf die Hundehaltenden und Hunde auswirkt. Die Vorschläge der Stiftung wurden als verdienstvoll verdankt wie auch die einzigartige Übersicht des geltenden kantonalen Hunderechts auf www.tierimrecht.org. Hingegen schienen verschiedene Kantone von ihrer eigenen Lösung so überzeugt zu sein, dass kaum Begeisterung zu spüren war, mittelfristig auf neue Systeme und Strukturen umzustellen. Die Idee hingegen, die gefährlichen Hunde auf dem Konkordatsweg zu lösen, fand kaum Widerhall.
In ihrem Eintrittsreferat zur gesamten Veranstaltung unterstrich Frau Bundesrätin Doris Leuthard die zunehmende Bedeutung nicht bloss des Veterinärwesens an sich, sondern besonders auch des Tierschutzes. Vor diesem Hintergrund fiel es der Stiftung leicht, die Tragweite eines Gesetzesentwurfes herauszuschälen, welcher nicht einzig den Menschen vor dem Hund, sondern auch unter dem Blickwinkel der einheitlichen Rechtsordnung den Hund vor dem Menschen schütze, zumal nicht wenige durch Hunde verursachten Unfälle auf deren tierschutzwidrige Haltung zurück zu führen sind.
Die Stiftung hat vorgeschlagen, die Veterinärkoordination möge sich zu
Handen des Bundes für eine bundesweite „verhältnismässige“
Hundegesetzgebung „unter Wahrung der Schutzansprüche der Hunde“
aussprechen. Aus formellen Gründen, um dem Inhalt einer solchen
Gesetzgebung nicht zu stark vorzugreifen, wurde der Antrag etwas
abgeschwächt, und einstimmig wurde der Wunsch generell nach einer
einheitlichen Bundesgesetzgebung Ausdruck verliehen.
Die auf
dieses Ziel hin seit anfangs 2006 wirkende Stiftung für das Tier im
Recht ist über Diskussion und Abstimmung glücklich, und sie blickt
vorfreudig der ebenfalls ehrenvollen Aufgabe entgegen, ihren
Gesetzesentwurf anlässlich der Sitzung der nationalrätlichen
WBK-Subkommission Ende November 2006 vorstellen zu dürfen.