Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
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Nidwalden
Kanton Nidwalden Hunderecht Kanton Nidwalden Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) vom 4. Februar 2004 (826.3)Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) vom 21. Dezember 2004 (826.31)Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (kantonale Jagdverordnung, kJSV) vom 2. Juni 2008 (841.11)Verordnung über die Wildruhegebiete vom 7. Juli 2009 (841.15) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde sind so zu halten, dass sie weder Menschen und Tiere gefährden oder belästigen noch fremdes Eigentum beschädigen (Art....
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Solothurn
...hen Orten (§ 4 lit. a Hundeverordnung/SO). Im Einzelfall gilt eine Leinenpflicht zudem unter anderem für Hunde, die nicht ständig unter Kontrolle gehalten werden können (§ 4 lit. b Hundeverordnung/SO). Herrenlos herumstreifende und wildernde Hunde dürfen von den Organen der Jagdaufsicht und den Jagdberechtigten ohne Entschädigungsfolgen abgeschossen werden, wenn sie für das Wild eine unmittelbare Gefahr darstellen, deren Haltende nicht bekannt sind oder nicht sofort festgestellt und verwarnt werden können oder die Verwarnung der Haltenden erfolglos geblieben ist (§ 41 JaV/SO). 3. Massna...
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Luzern
Kanton Luzern Hunderecht Kanton Luzern Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Kantonales Gesetz über das Halten von Hunden vom 23. Oktober 1973 (SRL 848)Kantonale Verordnung über das Halten von Hunden vom 10. Dezember 1973 (SRL 849)Merkblatt "Öffentliche Sicherheit: Anforderungen an die Hundehaltung"Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung) vom 23. Januar 2018 (SRL 725a) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde sind so zu halten, dass der Schutz der Öffentlichkeit gewährleistet ist (§ 12 Abs. 1 Hundegesetz/LU). ...
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2016 11 24 Medienmitteilung: Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien – Erhebliche Defizite in der Praxis der Strafbehörden
Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien – Erhebliche Defizite in der Praxis der Strafbehörden Im Jahr 2015 konnte bezüglich der Zahl der durchgeführten Tierschutzstrafverfahren ein neuer Höchstwert verzeichnet und der Strafvollzug damit noch einmal verbessert werden. Dies zeigt die aktuelle Jahresanalyse von Tier im Recht (TIR). Allerdings sind noch immer grosse kantonale Unterschiede und eine deutliche Ungleichbehandlung der verschiedenen Tierarten festzustellen. Ein spezieller Fokus wird in der diesjährigen Untersuchung auf die Missachtung elementarer str...
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2014_01_08 TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014
TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014 In der Ausgabe vom 8. Januar 2014 widmete sich die "Rundschau" unter anderem dem Thema Pelz und beschäftigte sich dabei insbesondere mit dem fraglichen Nutzen der Pelzdeklarationsverordnung. Als Expertin kommt im Beitrag auch die stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Vanessa Gerritsen, zu Wort. 08.01.2014 Die üblichen Methoden der Pelzproduktion sind für die betroffenen Tiere mit massiven Leiden verbunden und stellen nach schweizerischen Massstäben klare Tierquälereien dar. Dennoch kommt das Tragen von Jacken mit...
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2004_08_23 Durchzogene Zwischenbilanz zur TSchG-Revision
Durchzogene Zwischenbilanz zur TSchG-Revision Nicht zu befriedigen vermag die Absicht der Kommission, auch künftig grundsätzlich bloss Wirbeltiere gesetzlich zu schützen und beim Schutz der Wirbellosen durch die Verordnung auf deren Empfindungsfähigkeit abzustellen. 23.08.2004 Unter dem Lichte des Verfassungsgrundsatzes der "Würde der Kreatur" spielt bei Wirbellosen - ähnlich wie bei Pflanzen - die Empfindungsfähigkeit eine untergeordnete Rolle. Noch immer soll das Leben von Tieren ungeschützt bleiben. Damit würde die Schweiz gegenüber der Tierschutzgesetzgebung Deutschlands und Österreichs st...
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2014_01_08 TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014
TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014 TIR in Rundschaubeitrag vom 8. Januar 2014 In der Ausgabe vom 8. Januar 2014 widmete sich die "Rundschau" unter anderem dem Thema Pelz und beschäftigte sich dabei insbesondere mit dem fraglichen Nutzen der Pelzdeklarationsverordnung. Als Expertin kommt im Beitrag auch die stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Vanessa Gerritsen, zu Wort. 08.01.2014 Die üblichen Methoden der Pelzproduktion sind für die betroffenen Tiere mit massiven Leiden verbunden und stellen nach schweizerischen Massstäben klare Tierquälereien d...
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2014_12_09 TIR erfreut über die neue Verordnung zum Tierschutz beim Züchten
TIR erfreut über die neue Verordnung zum Tierschutz beim Züchten TIR erfreut über die neue Verordnung zum Tierschutz beim Züchten Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat gestern in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass die Verordnung über den Tierschutz beim Züchten am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eine umfassende Stellungnahme eingereicht hatte, hofft, dass dem Qualzuchtverbot mit der neuen Verordnung endlich zur Durchsetzung verholfen wird. 09.12.2014 Seit 2008 gi...
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2014_09_10 Caroline Chevin zu Besuch bei der TIR
Caroline Chevin zu Besuch bei der TIR Caroline Chevin zu Besuch bei der TIR Gestern durfte die TIR die Sängerin Caroline Chevin an ihrer Geschäftsstelle in Zürich begrüssen. Die Musikerin engagiert sich seit Jahren für den Tierschutz und ist seit 2013 Botschafterin der TIR. 10.09.2014 Die TIR freute sich über den gestrigen Besuch von Caroline Chevin (carolinechevin.ch) an ihrer Geschäftsstelle in Zürich. Als TIR-Botschafterin verfolgt die Sängerin seit langer Zeit die Tierschutzarbeit der Stiftung. In einem persönlichen Gespräch mit Geschäftsleiter Gieri Bolliger und der stellvertretenden Gesc...
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2013_03_14 Künstlerin Verena Segal unterstützt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Künstlerin Verena Segal unterstützt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Künstlerin Verena Segal unterstützt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Die Künstlerin und grosse Tierfreundin Verena Segal unterstützt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) im Jahr 2013 durch eine Beteiligung am Verkaufserlös ihrer Werke. 04.03.2013 Verena Segal, gebürtige Zürcherin, lebt heute als Künstlerin in Chamoson im Kanton Wallis. Ihre Werke sind vielfältig und aussergewöhnlich. Von Stein-, Holz- und Bronzeskulpturen über Webereien bis hin zu Ölgemälden findet sich alles in ihrem kleinen Atelier.In de...