Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2020 03 23 TIR bleibt dran - bitte schauen Sie gut zu sich und Ihren Tieren!

    ...stverständlich auch in diesen herausfordernden Zeiten sehr am Herzen. Wir setzen alles daran, all unsere Tierschutzprojekte unverändert weiterzuführen und auch unseren Dienstleistungsbetrieb so gut und geordnet wie immer möglich aufrechtzuerhalten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir telefonisch bis auf Weiteres nur von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr erreichbar sind und es vor allem auch bei der Beantwortung von E-Mail-Anfragen zu Verzögerungen kommen kann.Zum Schutz von Mensch und Tier ruft die TIR die Bevölkerung ganz allgemein zu grösstmöglicher gese...


  • 2021 03 01 TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im März

    ... gelesen, dass dies in der Schweiz verboten sei. Stimmt das?»Antwort von TIR: Die Verfütterung lebender Wirbeltiere ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – verboten. Werden also Wirbeltiere wie beispielsweise Ratten oder Mäuse als Futtertiere verwendet, müssen sie gemäss der Schweizer Tierschutzgesetzgebung tot verfüttert werden. Einzig Wildtiere, die ein normales Fang- und Tötungsverhalten zeigen und deren Ernährung nicht mit toten Tieren oder anderem Futter sichergestellt werden kann, dürfen mit lebenden Futtertieren gefüttert werden. Der Tierhalter hat jedoch nachzuweisen, dass die...


  • 2021 06 07 TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im Juni

    ...gelesen, dass Tiere in der Schweiz getötet werden dürfen, ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss. Stimmt das tatsächlich?»Antwort von TIR: Anders als in Deutschland oder Österreich, wo Tiere nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden dürfen, gewährt das Schweizer Tierschutzrecht Tieren tatsächlich keinen ausdrücklichen und generellen Anspruch auf Leben. Die Tierschutzgesetzgebung dient lediglich dem Schutz des tierlichen Wohlbefindens und der Vermeidung von ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden, Schäden und Ängsten sowie von Missachtungen der Tierwürde. ...


  • 2021 11 02 TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im November

    ...haftlichen, sondern in erster Linie aus emotionalen Motiven oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen nicht mehr erlaubt. Weitere Änderungen gab es ausserdem im Sachen-, Erb- und Fundrecht. In allen Rechtsbereichen, in denen keine besonderen Regelungen für Tiere erlassen wurden, wie etwa im Kauf- oder im Arbeitsrecht, gelten hingegen nach wie vor die auf Sachen anwendbaren Bestimmungen. Auch im Strafgesetzbuch gelten dieselben Vorschriften und Tatbestände wie im Zusammenhang mit Sachen. Wird ein Tier verletzt oder getötet, kommt – neben den...


  • 2012 12 05 Friendsmail Nr. 31: Neue TIR-Kampagne "Kampf gegen Tierquälerei"

    ...it auf Plakaten und in Printmedien zu sehen ist."Auch Tiere haben ein Recht auf gute Ideen", sagten sich die kreativen Köpfe von Ruf Lanz, einer der führenden Schweizer Werbeagenturen. Mit grossem Engagement haben sie darum eine Sensibilisierungskampagne für die Arbeit der TIR entwickelt. Mit einprägsamen Bildern wird darauf hingewiesen, dass Tierquälereien keine Kavaliersdelikte sind, sondern konsequent verfolgt und bestraft werden müssen.Die Kampagne wurde völlig kostenlos für uns entworfen und umgesetzt. Wir danken Danielle Lanz, Markus Ruf, Sebastian Durband, Doelkar Monkhar und dem ganzen...


  • Uri

    ...gt zu sein. So sind in verschiedenen kommunalen Verordnungen etwa Vorschriften zu Leinenpflichten zu gewissen Zeiten und Orten vorzufinden. Vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Wald und in Waldrandgebieten (Abstand von 50m zum Wald) eine Leinenpflicht für Hunde. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Arbeitshunde (Art. 28 Abs. 3 KJSV/UR). Alle Hunde, die nachweisbar dem Wild nachstellen und deren Besitzerinnen oder Besitzer einmal verwarnt worden sind, dürfen von der Wildhut oder einer beauftragten Person unschädlich gemacht werden, unter sofortiger Anzeige an das zuständige Amt (Art. 28 Abs. ...


  • Zug

    ...ldrand müssen Hunde in Sichtdistanz und so unter Aufsicht gehalten werden, dass sie jederzeit abrufbar sind und weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. Vom 1. April bis 31. Juli gilt in diesen Gebieten eine Hundeleinenpflicht. Ausgenommen davon sind Diensthunde der Polizei und anerkannte Rettungshunde im Einsatz und im Training. Den Umgang mit Jagdgebrauchshunden regelt die Jagdgesetzgebung (§ 9 Abs. 4 EG Waldgesetz/ZG).Das Jagenlassen von Hunden ausserhalb der ordentlichen Jagdausübung ist verboten. Ein beim Wildern angetroffener Hund darf nötigenfalls durch die Jagdaufsichtsorgane ...


  • Wie geht man vor, wenn man ein Tier findet?

    ... was man als Finder in dieser Situation konkret zu tun hat.Wer ein Tier findet, hat gestützt auf Art. 720a Abs. 1 ZGB den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, den Fund anzuzeigen. Gemäss Art. 720a Abs. 2 ZGB haben die Kantone die Stelle zu bezeichnen, der der Fund anzuzeigen ist. Als Finder im Sinne von Art. 720a ZGB gilt jene Person, die ein gefundenes lebendiges Tier in ihre Obhut nimmt bzw. ein gefundenes verstorbenes Tier behändigt.Ist der Eigentümer unbekannt, so ist der Fund seit 2004 der kantonalen Meldestelle für Findeltiere anzuzeigen. Je nach Kanton ist d...


  • 2006_10_08 Migros-Engagement zum Welttiertag

    ...ass im Circus Monti in Bern - gemeinsam mit prominenten Gästen und Vertretern namhafter Schweizer Tierschutzorganisationen. Im Rahmen ihres Engagements zum Welttiertag hat die Migros zur Preisverleihung des alljährlichen Malwettbewerbs für Schweizer Kindergarten- und Primarschulklassen eingeladen - dieses Jahr unter dem Motto «Tiere reden». Zudem durften die Tierschutzpartner die Spendensumme der traditionellen Migros-Sammelaktion in Empfang nehmen. 08.10.2006 Italianità in Bern und viele PreiseAnlässlich des Welttiertages bot der Circus Monti den geladenen Gästen eine grossartige Show aus dem...


  • 2013 04 30 Friendsmail Nr. 32: Von Kunst, Klagen und klugen Köpfen

    ...eute als Künstlerin in Chamoson (VS). In der Überzeugung, dass Kunst einen Beitrag zur Verbesserung der Welt leisten kann und soll, hat sich Verena Segal entschieden, mithilfe ihrer künstlerischen Tätigkeit einen Beitrag zum Tierschutz zu leisten. Von jedem Werk, das sie dank der TIR im Jahr 2013 verkaufen kann oder bei dessen Erwerb die Käufer dies wünschen, lässt die Künstlerin daher die Hälfte des Erlöses der Stiftung zukommen.Unterstützen Sie also die TIR und zugleich auch eine talentierte Künstlerin, indem Sie Ihr Zuhause oder Ihren Arbeitsplatz mit einem der originellen Kunstwerke von Ve...


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