TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im März
Der beliebte TIR-Kalender 2021 enthält nicht nur schöne Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der März beschäftigt sich mit der Frage, ob die Lebendfütterung von Tieren erlaubt ist.
01.03.2021
«Seit Jahren füttert mein Kollege seine drei Schlangen mit lebenden Mäusen. Nun habe ich im Internet gelesen, dass dies in der Schweiz verboten sei. Stimmt das?»
Antwort von TIR:
Die Verfütterung lebender Wirbeltiere ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – verboten. Werden also Wirbeltiere wie beispielsweise Ratten oder Mäuse als Futtertiere verwendet, müssen sie gemäss der Schweizer Tierschutzgesetzgebung tot verfüttert werden. Einzig Wildtiere, die ein normales Fang- und Tötungsverhalten zeigen und deren Ernährung nicht mit toten Tieren oder anderem Futter sichergestellt werden kann, dürfen mit lebenden Futtertieren gefüttert werden. Der Tierhalter hat jedoch nachzuweisen, dass die Fütterung mit toten Tieren nicht möglich ist. Selbstverständlich müssen auch für die zur Lebendverfütterung vorgesehenen Tiere die gesetzlichen Haltungsanforderungen eingehalten werden.
Lebende Tiere dürfen zudem dann an Wildtiere verfüttert werden, wenn entweder eine Auswilderung vorgesehen ist oder das Wildtier mit dem Beutetier im gleichen Gehege gehalten wird.
Wer entgegen der tierschutzrechtlichen Vorschriften lebende Tiere verfüttert, macht sich strafbar. Aufgrund des begrenzten Anwendungsbereichs der Tierschutzgesetzgebung gilt das grundsätzliche Verbot der Lebendfütterung im Wesentlichen aber nur für Wirbeltiere, nicht jedoch für wirbellose Beutetiere wie etwa Würmer oder Insekten.
Ausführliche Informationen zur artgerechten Haltung und Fütterung von Tieren erhält man in Fachbüchern oder auch im Internet. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat auf www.blv.admin.ch ein umfassendes und benutzerfreundliches Internetportal geschaffen, das viele Tipps zur Haltung von Heim-, Nutz- und Wildtieren enthält.
Sie können den Kalender 2021 in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.