TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im November
Der beliebte TIR-Kalender 2021 enthält nicht nur schöne Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der November beschäftigt sich mit der Frage, was es bedeutet, dass Tiere auch juristisch gesehen nicht mehr als Sachen gelten.
02.11.2021
Frage:
«Ich habe gehört, dass Tiere auch juristisch gesehen keine Sachen mehr sind. Trotzdem ist es noch immer möglich, sie zu kaufen und zu verkaufen. Was hat sich denn überhaupt geändert, seit Tiere keine Sachen mehr sind?»
Antwort von TIR:
Seit 2003 hält das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) ausdrücklich fest, dass Tiere auch unter rechtlichen Gesichtspunkten keine Sachen mehr sind. Neben Personen und Sachen ist für Tiere eine dritte Rechtskategorie geschaffen worden: Sie gelten seither auch aus juristischer Sicht ganz einfach als Tiere.Die rechtliche Anerkennung von Tieren als eigenständige Lebewesen ist nicht nur von grosser symbolischer Bedeutung, sondern hat auch einige konkrete Gesetzesänderungen bewirkt. So beispielsweise ist seither bei der Berechnung von Schadenersatzansprüchen für verletzte oder getötete Heimtiere der sogenannte Affektionswert, das heisst die emotionale Bedeutung eines Tieres für seinen Halter, zu berücksichtigen. Zudem ist die Pfändung von Heimtieren – also von Tieren, die nicht aus wirtschaftlichen, sondern in erster Linie aus emotionalen Motiven oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen nicht mehr erlaubt. Weitere Änderungen gab es ausserdem im Sachen-, Erb- und Fundrecht.
Auch wenn Tiere juristisch nicht mehr als Sachen gelten, sind sie leider nach wie vor nicht Träger von durchsetzbaren Rechten und Pflichten. Tiere bleiben vielmehr Vermögenswerte, die im Eigentum oder Besitz von Personen stehen können. Im Tierschutzrecht werden aber zumindest Wirbeltieren immerhin Interessen und Ansprüche, beispielsweise auf eine tiergerechte Haltung, Pflege und Behandlung oder auf den Schutz ihres Wohlergehens und ihrer Würde, zuerkannt.
Sie können den Kalender 2021 in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.