Stiftung für das Tier im Recht
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2012_05_07 Bundesgericht bestätigt Tierhalteverbot für Thurgauer Bauer
...heid nun bestätigt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Schaffung wichtiger Präjudizien im Bereich des Tierschutzrechts durch höchstrichterliche Rechtsprechung sehr. 07.05.2012 Die Tierhaltung des Bauern bot bei mehreren Kontrollen seit 2002 immer wieder Anlass zu Beanstandungen. In den Jahren 2006 und 2008 wurde er wegen verschiedener tierschutzrechtlicher Verstösse jeweils zur Zahlung einer Busse verurteilt. Der Landwirt hatte unter anderem Tiere ohne Schmerzausschaltung enthornt und Kälbern nicht genügend Trinkwasser zur Verfügung gestellt, sodass diese massiv ausgetrockne...
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2006_08_23 TIR-Datenbank auch von Zürcher Obergericht benutzt!
...Zürcher Obergericht die Rechtsfall-Datenbank der Stiftung für das Tier im Recht rege benutzt. 23.08.2006 Diese erfreuliche Feststellung ergibt sich aus den soeben veröffentlichten Ausführungen im obergerichtlichen Beschluss der III. Strafkammer vom 30. Oktober 2004, worin es zur strafrechtlich relevanten Haltung von Pferden und Ponys wörtlich heisst:„Wie erwähnt worden ist, stützte die Vorinstanz ihre Auffassung, auch eine bloss vorübergehende bewegungsfeindliche Tierhaltung sei unter gewissen Umständen unzulässig, auf den einschlägigen Gesetzeskommentar (Goetschel, a.a.O., N. 10 zu Art. 3 TSc...
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Muss ich meinen Hund kennzeichnen und registrieren lassen?
...rkiert sein müssen. Die Kantone müssen zudem alle Hunde registrieren, wobei diese Aufgabe überall der Datenbank AMICUS (früher ANIS) übertragen wurde. Wer seinen Hund schon vor 2006 – egal, ob durch Mikrochip oder Tätowierung – markiert hatte, musste später lediglich noch über seinen Tierarzt die Registrierung in der Datenbank der AMICUS veranlassen, um seine Kennzeichnungspflicht zu erfüllen.Mit der Markierungs- und Registrierungspflicht sollen Seuchen und Krankheiten bekämpft und Abklärungen nach Beissunfällen erleichtert werden. Als wichtiger Nebeneffekt können zudem entlaufene, streunende ...
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Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier?
...fort anzuhalten und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck zu sichern. Anschliessend muss er unverzüglich den Wildhüter bzw. Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Auch wenn das verletzte Tier geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden. Unterlässt man eine solche Meldung, macht man sich nicht nur wegen eines Verstosses gegen das SVG sondern allenfalls auch noch wegen einer Tierquälerei strafbar. Ausserdem ist zu beachten, dass Motorfahrzeugversicherungen den bei einem Tierunfall entstandenen Schaden nur übernehmen, wen...
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Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Heimtier (z.B. Katze)?
...l mit einem Tier in die Kategorie „Sachschaden“. Bei einem Unfall mit einem Sachschaden, ist man gemäss dem SVG dazu verpflichtet, den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Falls dies nicht möglich ist, muss die Polizei verständigt werden. Unterlässt man dies, hat man mit einem Strafverfahren zu rechnen. Darüber hinaus kann sich der fehlbare Fahrzeughalter auch der Tierquälerei schuldig machen. Das verletzte und unter Schock stehende Tier sollte am besten mit einer Decke zugedeckt werden, damit es nicht panikartig die Flucht ergreift. Anschliessend muss das Tier so...
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Tod von Heimtieren
...tier einmal stirbt. Die rechtliche Verantwortung des Halters hört jedoch mit dem Tod des Tieres nicht auf. Trotz Trauer und Schmerz müssen verschiedene Entscheidungen rund um das Sterben und den Tod des Heimtieres getroffen werden. So besteht beispielsweise die gesetzliche Pflicht, nach dem Tod des Heimtieres für eine ordnungsgemässe Beseitigung des Tierkörpers zu sorgen. Nachfolgend wird auf die wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Ableben eines Tieres stellen, eingegangen. Ist das Töten von Tieren erlaubt?Was bedeutet „Euthanasie“?Darf ich mein Tier selber von seinem Leiden ...
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Graubünden
...Hundehaltung Hunde, die sich unbeaufsichtigt in den Wildeinständen herumtreiben und Wildspuren aufnehmen, Wild verfolgen, Wild hetzen oder reissen, gelten als wildernde Hunde (Art. 32 Abs. 1 RJV/GR). Hunde dürfen nur von Wildhütern erlegt werden, wenn sie Wild gerissen oder wiederholt gewildert haben (Art. 32 Abs. 2 RJV/GR). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Das totalrevidierte Veterinärgesetz vom 30. August 2007 enthält Bestimmungen über die Hundehaltung (Art. 64ff. VetG/GR). Auf eine allgemeine Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde oder auf H...
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Delikatessen
...sen bezeichnet. Für die verwendeten Tiere ist die Herstellung dieser Erzeugnisse nicht selten mit grossem Leid verbunden. Infolge wiederholter Medienberichterstattungen dürften die tierschutzwidrigen Methoden mittlerweile zwar als allgemein bekannt gelten, der Beliebtheit der Erzeugnisse scheint dieser Umstand aber dennoch keinen Abbruch zu tun. Beispiele für entsprechende Tierprodukte sind helles Kalbfleisch, Stopfleber, Hummer, Kaviar oder Froschschenkel. Verbot nach Schweizer Tierschutzrecht Die Produktion solcher Delikatessen ist in der Schweiz teilweise ausdrücklich verboten, so bei...
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2005_12_22 Fehlende Tieranwaltschaft im Entwurf zur eidgenössischen Strafprozessordnung– Stiftung für das Tier im Recht erwägt bereits heute das Referendum
...eute das Referendum Die Stiftung für das Tier im Recht befürwortet die Bestrebungen zur Schaffung einer einheitlichen eidgenössischen Strafprozessordnung. Aus der Sicht des Tierschutzes ist es aber unerlässlich, die Tieranwaltschaft oder eine ähnliche Institution darin zu verankern. 22.12.2005 Das Amt besteht bislang zwar nur im Kanton Zürich. Seit seiner Einführung 1992 wurden damit aber sehr gute Erfahrungen gemacht und hat die Tieranwaltschaft wesentlich zum vorbeugenden Tierschutz und bei der strafferen Durchsetzung des Tierschutzrechts beitragen. Vor kurzem hat das Parlament in Bern besch...
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2005_06_13 Kein Platz mehr für kantonale Tieranwälte?
... möglich sein, dass die Kantone Tieranwaltschaften einrichten! Die eidgenössische Strafprozessordnung wird nicht nur neue verbieten, sondern auch die bestehende Tieranwaltschaft des Kantons Zürich ins Wanken bringen. Deshalb muss eine bundesrechtliche Grundlage für Tieranwältinnen und Tieranwälte unbedingt in das neue Tierschutzgesetz aufgenommen werden. 13.06.2005 Die Stiftung für das Tier im Recht sieht der morgigen Nationalratsdebatte über die gesamtschweizerische Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten mit grosser Spannung entgegen. Bei der Abstimmung über den Minderheitsantrag ...