Stiftung für das Tier im Recht

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  • Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall

    ...iche Beziehungen in die Brüche gehen oder durch einen Todesfall auseinandergerissen werden, stellt sich häufig die Frage, was mit einem Tier geschehen soll. Bei einer Scheidung bestimmt das Ehegüterrecht, wie das eheliche Vermögen zu teilen ist. Bei einem Todesfall kommt – vorbehalten einer anderslautenden letztwilligen Verfügung – das gesetzliche Erbrecht zum Zug. Da sich weder im Güter- noch im Erbrecht für die Zuteilung von Tieren spezifische Vorschriften finden, gelangen die gewöhnlichen Bestimmungen über die Aufteilung von Sachen zur Anwendung. Trotzdem muss bei der Zuteilung eines Tieres...


  • Wildtiere und Exoten

    ...sonders beliebt ist die Haltung von Exoten - Reptilien und Amphibien, Spinnen, Insekten, Zierfischen oder auch exotischen Vögeln. Den meisten Wildtieren und insbesondere Exoten kann in Gefangenschaft aber schlicht kein tiergerechtes Leben geboten werden, weshalb von ihrer Haltung generell abgesehen werden sollte. Da aber viele Exoten in Schweizer Haushalten leben, sollen hier die wichtigsten tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie artenschutzrechtliche Aspekte kurz dargelegt werden. Eine zusätzliche Befassung mit Spezialliteratur über die Art, das Ursprungsland, die natürlichen Lebensbedingen...


  • Bern

    ... den Tierschutz und die Hunde (THV) vom 21. Januar 2009 (916.812)Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) vom 26. Februar 2003 (922.63)Informationsbroschüre: "Hundegesetz: Das gilt im Kanton Bern" 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht belästigen oder gefährden (Art. 5 Abs. 1 Hundegesetz/BE). Sie dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und sind jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten (Art. 5 Abs. 2 Hundegesetz/BE). Eine Ausnahme gilt für Herdenschutzhunde (Art. 5 Abs. 3 Hundegesetz/BE).Hunde...


  • Thurgau

    ...(641.21)Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 29. Mai 2018 (922.1)Verordnung des Regierungsrats zum Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 29. Mai 2018 (922.11) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde sind so zu halten, dass Mensch und Tier nicht gefährdet oder belästigt werden (§ 1 Abs. 1 Hundegesetz/TG). Der Halter bzw. die Halterin hat dafür zu sorgen, dass der Hund Trottoirs, Fusswege, Park-, Schul- oder Sportanlagen sowie Gärten, Futterwiesen und Gemüsefelder nicht verunreinigt und der Hundekot korrekt be...


  • Luzern

    ...t: Anforderungen an die Hundehaltung"Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung) vom 23. Januar 2018 (SRL 725a) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde sind so zu halten, dass der Schutz der Öffentlichkeit gewährleistet ist (§ 12 Abs. 1 Hundegesetz/LU). Hundehaltende haben sicherzustellen, dass ihre Hunde keine Strassen, Gehwege, Trottoirs, Parkanlagen, fremde Gärten oder landwirtschaftliche Kulturen verunreinigen (§ 1 Abs. 1 lit. b Hundeverordnung/LU).Halterinnen und Halter, die einen Hund verkaufen, erwerben ode...


  • Meldestellen

    ...tätige Institution, die eine rasche Rückführung verloren gegangener Tiere zu ihrem Eigentümer fördert.Durch die Vernetzung von Datenbanken mehrerer Kantone können nationale Tiermeldesysteme wie jenes der STMZ Tiere finden, die durch Übertreten der Kantonsgrenzen nicht mehr vom System einer kantonalen Meldestelle erfasst werden. Die STMZ registriert sämtliche Fundanzeigen und nimmt einen Abgleich aller vermissten und gefundenen Tiere vor. Auf diese Weise kann festgestellt werden, ob ein Tier bereits als vermisst gemeldet wurde. Trifft dies zu, informiert die STMZ unverzüglich den Eigent...


  • Medien

    Medien Über die TIR Die TIR stellt sich vor Medienverteiler Melden Sie sich für unsere Medienmitteilungen an Downloads Logos, Unterlagen, Fotos Medienmappen Gebündelte Unterlagen zu ausgewählten Dossiers Medienmitteilungen Unsere Medienmitteilungen von 2002 bis heute


  • 2004_03_08 Pressemitteilung KKT

    ...l. 08.03.2004 Unter die „Öffentlichen Aufgaben“ des Verfassungsentwurfes fallen zwar etwa Wasser und Energie, Umwelt- und Naturschutz und Raumplanung und Heimatschutz – aber kein Tierschutz. Dieser Fehlentscheid berührt umso unangenehmer, als gerade der Kanton Zürich im Bereich Tierschutz eine Vorreiterrolle einnimmt, und zwar nicht nur schweiz-, sondern in Teilen sogar europa- und weltweit. 1991 hat die Zürcher Bevölkerung nämlich mit einer überwältigenden Mehrheit von 83% Ja gesagt zu Neuerungen wie den „Tieranwalt in Strafsachen“ und ein indirektes Verbandsbeschwerderecht für Tierschutzorga...


  • 2018 03 15 Medienmitteilung: Petitionsübergabe in Bern: "Keine Wildtiere im Zirkus" - Über 70'000 Unterschriften werden eingereicht

    ...en realisiert wird. Die Petitionsbögen werden heute Nachmittag in Bern dem Bundesrat übergeben. 15.03.2018 Auf 26 Schachteln wird die Botschaft heute Nachmittag in Bern zu lesen sein: Keine Wildtiere im Zirkus. Dies ist die Forderung, welche die Initianten der Petition – ProTier, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und VIER PFOTEN – heute in Form von 70'676 Unterschriften in Bern stellen werden. Die Petition fordert den Bundesrat auf, das Mitführen von Wildtieren in Zirkussen und Varietés zu verbieten. Mit diesem deutlichen Statement ist die Schweizer Regierung aufgefordert, die wissensch...


  • Spenden Keine Wildtiere im Zirkus

    Unterstützen Sie die Kampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" Die Lebensbedingungen des Zirkusalltags sind für Wildtiere völlig ungeeignet. Ein artgemässes Leben in Würde ist Tieren auf Tournee nicht möglich, vielmehr leiden sie unter permanentem Stress. Das Mitführen von Wildtieren in fahrenden Betrieben ist nicht mehr zeitgemäss und aus ethischer Sicht nicht vertretbar. Weitere Informationen finden Sie hier. Unterstützen Sie unsere Arbeit für ein gesetzlich verankertes Verbot von Wildtieren für Zirkusse mit einer Spende. Herzlichen Dank!


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