Stiftung für das Tier im Recht
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2018 12 18 Friendsmail Nr. 52: Analyse Schweizer Tierschutzstrafpraxis / TIR referiert am Tier&Recht-Tag in Wien / Weihnachtsgeschenke im TIR-Shop
...üre!Im November hat die TIR – wie jedes Jahr – im Rahmen einer Medienkonferenz ein umfassendes Gutachten zum Vollzug des Tierschutzstrafrechts in der Schweiz vorgestellt. Aus diesem geht hervor, dass 2017 mit 1691 Fällen zum ersten Mal seit 2004 ein signifikanter Einbruch bei der Zahl der Tierschutzstrafverfahren zu verzeichnen ist, was massgeblich – aber nicht nur – auf die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehaltende zurückzuführen ist. Speziell untersucht wurden im diesjährigen Gutachten zudem die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Schweinehaltung sowie die diesbezügliche...
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2020 03 23 Friendsmail Nr. 55: Coronavirus / Pelzimportverbot / Vollzugsmissstände
...den Coronavirus hat die TIR ihre Arbeit schon vor einigen Tagen fast vollständig auf Home Office-Betrieb umgestellt. Das Wohl der Tiere liegt uns selbstverständlich auch in diesen herausfordernden Zeiten sehr am Herzen. Wir setzen alles daran, all unsere Tierschutzprojekte unverändert weiterzuführen und auch unseren Dienstleistungsbetrieb so gut wie immer möglich aufrechtzuerhalten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir telefonisch bis auf Weiteres nur von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr erreichbar sind und es vor allem auch bei der Beantwortung von E-Mail-Anfragen...
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2022 11 17 Friendsmail Nr. 61: TIR präsentiert neues Standardwerk zur Güterabwägung bei Tierversuchen
...ndelt sich dabei um die herausragende, von unserer langjährigen rechtswissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. iur. Vanessa Gerritsen veröffentliche Dissertation zum Thema "Güterabwägung im Tierversuchsbewilligungsverfahren". Das sehr umfassende Werk bildet eine eingehende Aufarbeitung des eidgenössischen Tierversuchsrechts ab und unterzieht die strenge Schweizer Rechtslage und deren aktuelle Genehmigungspraxis einer kritischen Prüfung. Es zeigt fundiert die verschiedenen Schwachstellen auf und stellt Überlegungen an, die aufgrund der analogen grenzüberschreitenden Fragestellungen in weiten Teilen...
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2025 10 23 Wann ist ein Hund potenziell gefährlich?
...gte gestützt darauf die Beschlagnahmung des Hundes, sofern er nicht ausserkantonal platziert wird oder der Halter mit ihm in einen anderen Kanton zieht.Der betroffene Hundehalter zog mit dem Fall bis vor Bundesgericht, das darüber zu entscheiden hatte, ob der Vorentscheid willkürlich oder mit dem Schutz der persönlichen Freiheit unvereinbar sei. Die Beschwerde wurde vom Gericht jedoch mit 4 zu 1 Stimmen abgelehnt, weshalb der Halter den Hund nun ausserkantonal unterbringen oder umziehen muss.Einschätzung der TIRDie TIR teilt die abweichende Meinung der Richterin, die die Beschwerde guthiess. D...
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Welche weiteren Verstösse gegen das Tierschutzgesetz gibt es?
...andlungen strafbar, die pauschal als «übrige Widerhandlungen» bezeichnet werden. Darunter fallen etwa das jeweils vorschriftswidrige Züchten, Transportieren, Schlachten, Durchführen von Tierversuchen und anderen Eingriffen an Tieren oder das Erzeugen, Züchten, Halten, Verwenden von oder Handeln mit vorschriftswidrig gentechnisch veränderten Tieren. Verletzt ein Täter also die allgemeinen oder die für bestimmte Tierarten wie Hunde oder Katzen zusätzlich bestehenden speziellen Haltungsvorschriften, macht er sich strafbar. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Hund dauernd angebunden oder ein Kan...
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Was kann ich tun, wenn mein Nachbar meine Katze anfüttert?
...e Folgen haben.Wenn die eigene Katze nur noch sporadisch oder während längerer Zeit überhaupt nicht mehr nach Hause kommt, bedeutet das nicht nur einen wesentlichen Eingriff in die Gefühlswelt und Privatsphäre des Katzenhalters sondern auch in seine Stellung als Eigentümer, wozu das Recht gehört, möglichst viel Zeit mit dem Tier zu verbringen. Durch das Weglocken einer Katze wird der Eigentümer daher geschädigt. Falls ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn zu keinem Ergebnis führt, kann der Rechtsweg beschritten und die Fremdfütterung verboten werden.Weil eine Katze zum Eigentum des Tierhal...
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Was muss beim Kauf eines Tieres aus einem Tierheim beachtet werden?
... festgehalten, dass die bezahlte Geldsumme eine Übernahmegebühr im Sinne einer Unkostenbeteiligung darstellt. Trotzdem ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich auch bei einem Übernahmevertrag um einen normalen Kauf handelt, der in der Regel das Eigentum am Tier auf den Käufer überträgt. Dem neuen Halter kann aber eine Probezeit von beispielsweise einem Monat gewährt werden, während der er die Möglichkeit hat, vom Vertrag wieder zurückzutreten. Damit soll verhindert werden, dass ein Tier, das sich im neuen Zuhause plötzlich von einer anderen Seite zeigt, bei einem überforderten Halter bl...
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Tiere im Scheidungs-, Trennungs- oder Erbfall
...iche Beziehungen in die Brüche gehen oder durch einen Todesfall auseinandergerissen werden, stellt sich häufig die Frage, was mit einem Tier geschehen soll. Bei einer Scheidung bestimmt das Ehegüterrecht, wie das eheliche Vermögen zu teilen ist. Bei einem Todesfall kommt – vorbehalten einer anderslautenden letztwilligen Verfügung – das gesetzliche Erbrecht zum Zug. Da sich weder im Güter- noch im Erbrecht für die Zuteilung von Tieren spezifische Vorschriften finden, gelangen die gewöhnlichen Bestimmungen über die Aufteilung von Sachen zur Anwendung. Trotzdem muss bei der Zuteilung eines Tieres...
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Wildtiere und Exoten
...sonders beliebt ist die Haltung von Exoten - Reptilien und Amphibien, Spinnen, Insekten, Zierfischen oder auch exotischen Vögeln. Den meisten Wildtieren und insbesondere Exoten kann in Gefangenschaft aber schlicht kein tiergerechtes Leben geboten werden, weshalb von ihrer Haltung generell abgesehen werden sollte. Da aber viele Exoten in Schweizer Haushalten leben, sollen hier die wichtigsten tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie artenschutzrechtliche Aspekte kurz dargelegt werden. Eine zusätzliche Befassung mit Spezialliteratur über die Art, das Ursprungsland, die natürlichen Lebensbedingen...
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Bern
... den Tierschutz und die Hunde (THV) vom 21. Januar 2009 (916.812)Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV) vom 26. Februar 2003 (922.63)Informationsbroschüre: "Hundegesetz: Das gilt im Kanton Bern" 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht belästigen oder gefährden (Art. 5 Abs. 1 Hundegesetz/BE). Sie dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und sind jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten (Art. 5 Abs. 2 Hundegesetz/BE). Eine Ausnahme gilt für Herdenschutzhunde (Art. 5 Abs. 3 Hundegesetz/BE).Hunde...