Stiftung für das Tier im Recht
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2013_04_19 TIR kritisiert Bundesgerichtsentscheid zur Vernachlässigung von Kühen
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG – also einer Tierquälerei im rechtlichen Sinne – für schuldig befunden.Gegen dieses Urteil führte der Beschuldigte Beschwerde beim Bundesgericht, in der er unter anderem den Antrag stellte, nicht wegen Tierquälerei nach Art. 26 TSchG, sondern lediglich wegen Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung gemäss Art. 28 Abs. 1 lit. a TSchG – einer sogenannten übrigen Widerhandlung – verurteilt zu werden. Während die übrigen Widerhandlungen aus strafrechtlicher Sicht als blosse Übertretungen gelten und somit nur mit einer Busse geahndet werden können, zählen Tierqu...
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Hitzestress
...Art. 26 Abs. 1 lit. a oder b TSchG in objektiver Hinsicht aus. Weil betroffene Tiere meist nicht in der Lage sind, auf ihre Not aufmerksam zu machen, sind nicht nur Tierhaltende, sondern alle Personen zur Wachsamkeit aufgerufen. Im Falle problematischer oder gefährlicher Situationen für Tiere ist der Tierhalter zur unverzüglichen Behebung des Missstands zu kontaktieren. Sind bereits Anzeichen von Überforderung bei den betroffenen Tieren vorhanden, ist die Sachlage zusätzlich umgehend dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst und der Polizei zu melden. Strafrechtliche Konsequenzen Tierhalte...
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2017 05 03 Medienmitteilung: Gemeinsames Communiqué der Tierschutzorganisationen - Schwerstbelastender Primatenversuch: unverhältnismässig und rechtswidrig
...re (MART) Network for Animal Protection (NetAP)OceanCarePetfinder.chPogona.ch GmbHProtection et Récupération des TortuesProTier – Stiftung für Tierschutz und EthikSociété fribourgeoise pour la Protection des Animaux (SPA - Fribourg)Sos Chats GenèveSos Chats NoiraigueStiftung für das Tier im Recht (TIR)Stiftung Tierbotschafter.chSusy Utzinger Stiftung für TierschutzTier-im-fokus.chTierpartei Schweiz (TPS)Tierschutz.chTierschutzbund Basel RegionalTierschutz beider BaselTierschutzbund InnerschweizTierschutzverein Stadt St. Gallen und UmgebungVerein gegen Tierfabriken VgTVerein zur Abschaffung d...
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2005_12_01 Hundebissvorfälle – wie weiter?
Hundebissvorfälle – wie weiter? Hundebissvorfälle – wie weiter? Die Stiftung für das Tier im Recht ist erschüttert über den heutigen Beissvorfall mit Todesfolge für einen Knaben. Damit sich solch tragische Vorfälle nicht wiederholen, fordert sie den Bundesrat auf, die Ausbildung von Hundehaltern in der Tierschutzverordnung streng zu regeln. Haftpflichtversicherungen sind angehalten, für Hundehaltende ein Bonus-/Malussystem einzuführen und verantwortungsvolle und gut ausgebildete Tierhalter mit Prämienvergünstigungen und weiteren Massnahmen zu unterstützen. 01.12.2005 Auf tragische Weise ist h...
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2004_01_19 Neu: Das Tier in der Kunst
Neu: Das Tier in der Kunst Mit einem neuen (Unter-)Projekt engagiert sich die Stiftung für das Tier im Recht weiterhin in der Kunst. 19.01.2004 Nun soll dieser Aspekt ausgebaut werden: Ein Projektteam wählt zwölf Werke der Klassik (18., 19. und frühes 20. Jahrhundert) und ebenso viele zeitgenössischen Arbeiten aus. Die Künstlerin Garda Alexander wird die Werke im Internet unter www.tierundkunst.org einander gegenüberstellen und kommentieren. Mit diesem kleinen Projekt will die Stiftung, ähnlich wie in den vergangenen Jahren mit Kunstkalendern und -karten, zeigen, wie facettenreich und faszinie...
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2004_09_02 Plädoyer für einen Tieranwalt im Fürstentum
Plädoyer für einen Tieranwalt im Fürstentum 02.09.2004 Plädoyer für einen Tieranwalt im FürstentumAm 25. August 2004 durfte der Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht, Dr. Antoine F. Goetschel, anlässlich der Generalversammlung des TSV Liechtenstein ein beherztes Plädoyer für die Einführung eines Tieranwalts auch im Fürstentum halten. Unter Hinweis auf die Tierfall-Datenbank der Stiftung konnte er nachweisen, dass das Tierschutzstrafrecht im Kt. Zürich auch dank dem Tieranwalt durchschnittlich besser vollzogen wird als in anderen Kantonen. Die sehr rege Diskussion, an der sich a...
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2003_05_07 Übersicht "Tier keine Sache"
Übersicht "Tier keine Sache" Tiere gelten in der Schweiz rechtlich seit anfangs April 2003 nicht mehr als Sachen. 07.05.2003 Auf Anfang April 2003 sind die neuen Bestimmungen in Kraft getreten, wonach Tiere keine Sachen mehr sind. Die Rechtsstellung des Tieres würden überdies in den folgenden Rechtsgebieten des Privatrechts verbessert, nämlich im Erbrecht, beim Zuweisen von Tieren im gemeinschaftlichen Eigentum, im Fundrecht und im Haftpflichtrecht. Angepasst wurde das Strafgesetzbuch mit Bezug auf die Bezeichnung von Sachen und auf die Strafbestimmungen über das Fundrecht; eingefügt wurd...
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2019 06 20 TIR-Jahresbericht 2018
TIR-Jahresbericht 2018 TIR-Jahresbericht 2018 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat ihren Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Die TIR blickt dabei auf ein bewegtes Jahr zurück, in dem sie ihre juristischen Bestrebungen für einen effizienten Tierschutz vorantreiben und wiederum viel für das Wohl der Tiere bewegen konnte. 20.06.2019 Die TIR engagiert sich seit über 20 Jahren für das Wohlergehen der Tiere und hat sich inzwischen als Kompetenzzentrum für Fragen rund um das Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft etabliert. Der aktuelle Jahresbericht belegt, dass die TIR a...
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2019 08 12 TIR kritisiert: Hohe Mängelrate bei der Deklaration von Pelzprodukten zeigt Notwendigkeit eines entsprechenden Importverbots
TIR kritisiert: Hohe Mängelrate bei der Deklaration von Pelzprodukten zeigt Notwendigkeit eines entsprechenden Importverbots Seit 2014 besteht in der Schweiz eine Deklarationspflicht für Pelzprodukte. Eine aktuelle Auswertung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zeigt jedoch auf, dass hinsichtlich der Umsetzung der entsprechenden Pelzdeklarationsverordnung auch nach fünf Jahren noch grosser Nachholbedarf besteht. Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte ohnehin vollständig zu untersagen. 12.08.2019...
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2019 09 23 TIR unterstützt Referendum gegen Jagdrechtsrevision
TIR unterstützt Referendum gegen Jagdrechtsrevision Das schweizerische Parlament hat am 19. September 2019 eine Teilrevision des Jagdrechts verabschiedet. Aus Tier- und Artenschutzsicht ist diese in vielerlei Hinsicht scharf zu kritisieren. So wurden unter anderem eine deutliche Lockerung des Wolfsschutzes und eine erhebliche Kompetenzverschiebung vom Bund zu den Kantonen beschlossen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die im Vorfeld eine umfassende Stellungnahme zum Revisionsentwurf abgegeben und sich mit einem Schreiben an den Ständerat gewandt hatte, unterstützt daher das von den Org...