Stiftung für das Tier im Recht
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Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person?
Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person? Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person? Ein Heimtier gehört wie andere Vermögensgegenstände zum Nachlass des Verstorbenen. Hat der Tierhalter bezüglich der Zukunft seines Tieres zu Lebzeiten nichts vorgesehen, fällt dieses beim Tod des Tierhalters in die Erbmasse, die unter den Erben verteilt wird. Jede Person, die der Erbengemeinschaft angehört, hat das gleiche Recht am Nachlass. Entscheide darüber, was mit dem Tier zu geschehen habe, können nur gemeinsam getroffen werden. Bevor ein Tier aus dem Nachlass verkauft, verschenkt oder einer Per...
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Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig?
Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig? Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig? Hunde, die definitiv in die Schweiz eingeführt werden, sind gemäss dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig, respektive, bei der Einfuhr wird eine sogenannte Einfuhrsteuer erhoben. Der Steuersatz für die Einfuhrsteuer beträgt 7,7 % des Marktwerts des Tieres. Unter dem Marktwert wird der Warenwert, inklusive der Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz verstanden. Wo ein Marktwert fehlt, berechnet sich die Steuer nach dem Preis...
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Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier?
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier? Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier? Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist der Unfallverursacher verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck zu sichern. Anschliessend muss er unverzüglich den Wildhüter bzw. Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Auch wenn das verletzte Tier geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden. Unterlässt man eine solche Meldung, macht man sich nicht nur wegen eines ...
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Müssen wildlebende Honigbienen-, Wespen- oder Hornissennester beseitigt oder umgesiedelt werden?
Müssen wildlebende Honigbienen-, Wespen- oder Hornissennester beseitigt oder umgesiedelt werden? Eine gesetzliche Pflicht, wildlebende oder verwilderte Schwärme oder Völker zu beseitigen, einzufangen oder umzusiedeln, besteht nicht. Ob Hornissen, Wespen, Wildbienen oder andere Insekten im Garten oder am Haus geduldet werden, entscheidet der Grundstückeigentümer. Anders sieht die Lage aus, wenn es sich dabei um ein vermietetes Objekt handelt. Nistet sich etwa ein Hornissenvolk an ungünstigen Orten, beispielsweise im Eingangsbereich einer Mietwohnung ein, sodass der Mietgegenstand in seiner Nutz...
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Tierversuchsarbeit
Wie engagiert sich die TIR gegen Tierversuche? Als Tierversuch gilt jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen, einen Stoff zu prüfen, Zellen, Organe oder Körperflüssigkeiten zu gewinnen oder zu prüfen (ausser wenn dies im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion, der diagnostischen oder kurativen Tätigkeit am Tier oder für den Nachweis des Gesundheitsstatus von Tierpopulationen erfolgt), artfremde Organismen zu erhalten oder zu vermehren oder der Lehre sow...
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2014_01_06 Teilrevidierte Tierschutzverordnung in Kraft getreten
Teilrevidierte Tierschutzverordnung in Kraft getreten Seit Anfang dieses Jahres ist die teilrevidierte Version der Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft. Neben einigen begrüssenswerten Neuerungen enthält die überarbeitete Verordnung auch zahlreiche Änderungen, die aus Tierschutzsicht einen Rückschritt darstellen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens für strikte Vorschriften zugunsten des Tierwohls stark gemacht. 06.01.2014 Bei der Teilrevision handelt es sich um die erste umfassende Überarbeitung der 2008 komplett erneuerten Tierschutzvero...
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2005_01_04_Präsentationen-der-TIER-CD-ROM
Präsentationen der TIER-CD-ROM 04.01.2005 Die TIER-CD-ROM bietet ungeahnte Möglichkeiten. So können mit wenigen Klicken alle Straffälle zu den Sie interessierenden Themen gesammelt werden oder die bibliografischen Angaben zur Literatur.Damit Benutzende diese Möglichkeiten voll ausschöpfen können, führt die Stiftung für das Tier im Recht verschiedene Präsentationen durch, die teils öffentlich zugänglich sind, teils nur einem beschränkten Teilnehmerkreis (TierärztInnen, KantonstierärztInnen, Polizeibeamte, PolizeihundeführerInnen, Behördenmitglieder, Tierarzt-Studierende in Hannover, Service-C...
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2005_06_07 Brisante Veröffentlichung zum Rückgang von Tierschutz-Straffällen 2004!
Brisante Veröffentlichung zum Rückgang von Tierschutz-Straffällen 2004! Brisante Veröffentlichung zum Rückgang von Tierschutz-Straffällen 2004! Der Vollzug des strafrechtlichen Tierschutzes hat sich im Jahre 2004 gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert: Beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) sind für das Jahr 2004 im Vergleich zum Vorjahr rund 19 Prozent weniger Meldungen über Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Tierschutzwidrigkeiten eingegangen, d.h. bloss 424 Straffälle im Vergleich zu 523 im Jahre 2003. 07.06.2005 Nur gerade in sechs Kantonen ist eine Zunahme der Meldu...
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TIR-Kredit- oder Prepaidkarten
TIR-Kredit- oder Prepaidkarten in Zusammenarbeit mit CornèrCard Die TIR Kredit- und Prepaidkarte: Ihr persönlicher Einsatz für das Wohl der Tiere Die attraktive Möglichkeit für engagierte Menschen, ihre Solidarität gegenüber Tieren auszudrücken: Mit der in fünf verschiedenen Designs erhältlichen TIR-Kredit- oder Prepaidkarte unterstützen Sie die Ziele der gemeinnützigen Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und profitieren gleichzeitig von vielen Vorteilen der Cornèrcard-Karte. CornèrCard mit dem TIR-Hund CornèrCard mit der TIR-Richter-Katze CornèrCard mit dem TIR-Slogans-Tiger CornèrCard ...
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Spenden Keine Wildtiere im Zirkus
Unterstützen Sie die Kampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" Die Lebensbedingungen des Zirkusalltags sind für Wildtiere völlig ungeeignet. Ein artgemässes Leben in Würde ist Tieren auf Tournee nicht möglich, vielmehr leiden sie unter permanentem Stress. Das Mitführen von Wildtieren in fahrenden Betrieben ist nicht mehr zeitgemäss und aus ethischer Sicht nicht vertretbar. Weitere Informationen finden Sie hier. Unterstützen Sie unsere Arbeit für ein gesetzlich verankertes Verbot von Wildtieren für Zirkusse mit einer Spende. Herzlichen Dank!