Stiftung für das Tier im Recht

Rigistrasse 9

CH-8006 Zürich

Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43

Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46

E-Mail

info@tierimrecht.org

Internet

www.tierimrecht.org



Suchresultate «proceed to page PROBLEMGO.COM pay to have my criminal case reduced to a misdemeanor Tor see hidden»

Suchresultate 1091 - 1100 von 1705

  • 2011 04 20 Friendsmail Nr. 23: Der TIR-Sammelband "Psychologische Aspekte zum Tier im Recht" ist da!

    Nr. 23: Der TIR-Sammelband "Psychologische Aspekte zum Tier im Recht" ist da! 20. April 2011 Liebe Freundinnen unf Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Was lange währt, wird endlich gut! Die TIR freut sich sehr, dass unser – lang ersehnter –Sammelband "Psychologische Aspekte zum Tier im Recht" auf Ostern hin erschienen ist! Wie so oft haben die Arbeiten am Buch bedeutend mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant. Nun liegt das Werk aber endlich vor – und wir sind sehr stolz darauf!Der Sammelband wird von der TIR in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Institut für Rechtspsychologie ...


  • 2014_04-25 Kantonale Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    Kantonale Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit Kantonale Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser Brut- bzw. Setzzeit werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Die TIR bittet alle Hundehaltenden dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen - unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine entsprechende Pflicht besteht. 25.04.2014 Die generelle Leinenpflicht ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgesta...


  • 2005_06_17 Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes im Nationalrat: Die Stiftung für das Tier im Recht sieht im neuen Gesetzesvorschlag bei gesamthafter Betrachtung keinen echten Fortschritt für die Tiere

    Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes im Nationalrat: Die Stiftung für das Tier im Recht sieht im neuen Gesetzesvorschlag bei gesamthafter Betrachtung keinen echten Fortschritt für die Tiere Vom 8. bis am 15. Juni 2005 hat der Nationalrat die Revision des eidgenössischen Tierschutzgesetzes beraten. Das Resultat muss aus tierschutzrechtlicher Sicht gesamthaft als ernüchternd bezeichnet werden. 17.06.2005 Wohl sind gewisse Fortschritte für das Tier zu verzeichnen, wenn man die Neuerungen mit dem jetzigen Rechtszustand und mit der Vorlage des Bundes- und des Ständerates vergleicht. So hat der...


  • 2017 03 24 Seminar zum Tierschutzstrafrecht 2017 – erneut erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen TIR und Universität Zürich

    Seminar zum Tierschutzstrafrecht 2017 – erneut erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen TIR und Universität Zürich In Zusammenarbeit mit dem Strafrechtslehrstuhl von Prof. Dr. iur. Daniel Jositsch hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) diese Woche erneut ein Seminar zum strafrechtlichen Tierschutz durchgeführt. Die teilnehmenden Studierenden haben sich dabei vertieft mit der komplexen Thematik des Tierschutzstrafrechts auseinandergesetzt. Der Anlass war aus Sicht aller Beteiligten ein voller Erfolg. 24.03.2017 Bereits zum zehnten Mal konnte die TIR in Zusammenarbeit mit der rechtswissenschaf...


  • 2011_12_15 Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien

    Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien 2010 wurden in der Schweiz so viele Tierschutzdelikte untersucht wie noch nie. Dies zeigt eine Analyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Die positive Entwicklung ist allerdings vor allem auf den pflichtbewussten Gesetzesvollzug einiger weniger Kantone zurückzuführen, während viele andere in Untätigkeit verharren. Die TIR fordert griffige Vollzugsstrukturen in allen Kantonen. 15.12.2011 Die TIR-Jahresanalyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis bringt auch für 2010 brisante Erkenntnisse an den Tag. Landesweit wurden 106...


  • 2005_08_30 Wann sind Hunde zu beaufsichtigen? Tierschutzrechtliche Hintergründe zur „Kassensturz“-Sendung vom 30.8.2005

    ...chriften 30.08.2005 a)    Ausdrückliche BestimmungenAusdrückliche Regeln finden sich auf eidgenössischer Ebene bloss wenige. Für Hunde gelten unter anderem folgende Vorschriften:Hunde dürfen im tierseuchenpolizeilichen Sperrgebiet in Wäldern und Waldrändern nicht frei laufen gelassen werden. Wenn sie streunen, dürfen sie auch ausserhalb von Waldnähe getötet werden (Art. 147 Tierseuchenverordnung). Wer Hunde „wildern“ lässt, riskiert eine Haftstrafe oder eine Busse von bis zu CHF 20'000.- (Art. 18 Abs. 1 Jagdgesetz). Hunde dürfen nicht in Schlachtanlagen mitgeführt (Art. 22 Fleischhygieneverord...


  • 2007_08_22 WBK-Vorschlag verunglückt und für die Lösung der Hundeproblematik ungeeignet – TIR fordert Neubearbeitung durch die Rechtskommission

    WBK-Vorschlag verunglückt und für die Lösung der Hundeproblematik ungeeignet – TIR fordert Neubearbeitung durch die Rechtskommission WBK-Vorschlag verunglückt und für die Lösung der Hundeproblematik ungeeignet – TIR fordert Neubearbeitung durch die Rechtskommission Der Gesetzesvorschlag der WBK für eidgenössische Hundebestimmungen ist mit einer Reihe systematischer, inhaltlicher und rechtspolitischer Mängel behaftet. Aus der Sicht des Tierschutzes ist er nicht geeignet, die Hundeproblematik angemessen zu lösen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert daher, das Geschäft der hierfür zu...


  • 2019 04 30 Aktueller TIR-Flyer informiert über Tierschutzprobleme beim Handel mit Zierfischen

    Aktueller TIR-Flyer informiert über Tierschutzprobleme beim Handel mit Zierfischen Die Haltung von Zierfischen in Zoos, öffentlichen Aquarien und Privathaushalten erfreut sich weltweit grosser Beliebtheit. Der Basler Zoo plant zudem die Errichtung des Grossaquariums "Ozeanium", über dessen Realisierung die Bevölkerung im Mai abstimmen wird. Die grosse Nachfrage nach Zierfischen kann allerdings nur durch den Import von Wildfängen aus dem Ausland befriedigt werden. Der aktuelle TIR-Informationsflyer zeigt die mit dem Handel von Zierfischen verbundenen erheblichen Tier- und Artenschutzprob...


  • 2019 06 13 TIR warnt: Lassen Sie Ihren Hund nicht im Auto zurück!

    TIR warnt: Lassen Sie Ihren Hund nicht im Auto zurück! Obwohl allgemein bekannt sein sollte, dass die Temperatur in einem an der Sonne geparkten Auto innert kurzer Zeit stark ansteigt, werden auch in der heissen Jahreszeit regelmässig Hunde in Fahrzeugen zurückgelassen. Solche Situationen können für die betroffenen Hunde qualvoll oder gar tödlich enden. Ihre Halter haben zudem mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. 13.06.2019 Selbst wenn durch das Offenlassen schmaler Fensterspalten vermeintlich für Frischluft gesorgt wird, stellt das Zurücklassen eines Hundes im geparkten Auto be...


  • 2019 07 29 TIR bittet um Rücksichtnahme auf Tiere bei der Nationalfeier

    TIR bittet um Rücksichtnahme auf Tiere bei der Nationalfeier Die trotz Regen anhaltende Waldbrandgefahr wird voraussichtlich vielerorts zu Feuer- und Feuerwerksverboten für den kommenden 1. August führen. Zudem verzichten verschiedene Städte aus Klima- und Lärmschutzgründen auf öffentliche Feuerwerke. Nicht überall ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jedoch untersagt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bittet auch dieses Jahr um Rücksichtnahme auf Heim-, Nutz- und Wildtiere, für die laute Knallgeräusche oftmals Stress und Angst bedeuten. 29.07.2019 Bunte und von lauten Knalleffekten...


Seite 110 von 171